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   BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96   

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https://dejure.org/1996,2822
BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96 (https://dejure.org/1996,2822)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1996 - 2 StR 260/96 (https://dejure.org/1996,2822)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 2 StR 260/96 (https://dejure.org/1996,2822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 130
  • StV 1998, 18
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, daß der Angeklagte noch weitere - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 34, 209, 210 f. [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, daß der Angeklagte noch weitere - bisher nicht abgeurteilte - Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 34, 209, 210 f. [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86]; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 2).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

    Auszug aus BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
    Voraussetzung dafür ist aber, daß diese weiteren Straftaten prozeßordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, daß sie in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 14 und § 54 Serienstraftaten 2).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    c) Eingestellte Taten dürfen nur dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn sie prozeßordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, daß ihr wesentlicher Unwertgehalt abzusehen ist und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Taten ausgeschlossen werden kann (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 13; BGH NStZ-RR 1997, 130; BGH, Beschluß vom 9. März 1999 - 1 StR 61/99).
  • BGH, 15.10.2015 - 3 StR 350/15

    Strafschärfende Berücksichtigung inzwischen (hier: wegen Verjährung) nicht mehr

    Jedoch setzt eine solche Verwertung (bislang) nicht abgeurteilter weiterer Straftaten stets voraus, dass diese prozessordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, dass ihr wesentlicher Unwertgehalt abgeschätzt und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung eines bloßen Verdachts ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1996 - 2 StR 260/96, NStZ-RR 1997, 130).
  • BGH, 09.10.2003 - 4 StR 359/03

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Verfolgungsverjährung; Strafzumessung

    Voraussetzung ist jedoch, daß die weiteren Taten prozeßordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, daß sie in ihrem wesentlichen Unwertgehalt abzuschätzen sind und eine unzulässige strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (vgl. BGHR aaO; BGH NStZ-RR 1997, 130).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99

    Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision

    Das Urteil läßt besorgen, daß sich das Landgericht nicht bewußt war, daß es dieses festgestellte und vom Angeklagten eingeräumte Gesamtgeschehen, auch soweit es nicht Gegenstand des Schuldspruchs war, bei der Gesamtstrafenbildung zum Nachteil des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen (vgl. BGH NStZ 1995, 439; NStZ-RR 1997, 130; vgl. aber auch BGH, Beschl. vom 3. August 1999 - 4 StR 228/99).
  • BGH, 03.08.1999 - 4 StR 228/99

    Verfahrenseinstellung; Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen;

    Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 130 m. w. N.) bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu Lasten des Angeklagten auch die "Vielzahl" der Taten berücksichtigt, "die sich nicht weiter konkretisieren ließen und nicht verfahrensgegenständlich waren".
  • LG Cottbus, 15.07.2013 - 23 Ns 17/12

    Jugendstrafverfahren: Verfahrenshindernis bei unterlassener Mitteilung des

    Nach RiStBV 110 Abs. 2 Buchstabe g sollen insbesondere alle Umstände angegeben werden, die für die Strafzumessung, die Strafaussetzung zur Bewährung, die Verwarnung mit Strafvorbehalt, das Absehen von Strafe, Nebenstrafen und Nebenfolgen von Bedeutung sein können; ggf. können auch strafzumessungsrelevante frühere Taten aufgeführt werden (vgl. BGH StV 1994, 423; NStZ-RR 1997, 130).
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