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   BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18   

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https://dejure.org/2018,41193
BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18 (https://dejure.org/2018,41193)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2018 - 2 StR 262/18 (https://dejure.org/2018,41193)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 (https://dejure.org/2018,41193)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB nF; § 73c StGB nF; § 2 Abs. 2 JGG; § 344 Abs. 1 StPO
    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund unterbliebener Befassung mit der Frage einer Einziehungsanordnung; als erlangt geltende Vermögenswerte bei Täter und Teilnehmer; Anwendbarkeit im Jugendstrafrecht); Rechtsmittelbeschränkung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 344 Abs. 1 StPO, Art. 316h Satz 1 EGStGB, §§ 73 ff. StGB, § 73 StGB, § 73c StGB, § 421 StPO, § 2 Abs. 2 JGG, § 354 Abs. 1 StPO, § 73c Satz 1 StGB, § 73e StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Rechtsfehlerhaftes Unterlassen einer Einziehungsentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 ; StGB § 73c
    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und die Verfügungsgewalt bei mehreren Mittätern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Einziehungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 221
  • NStZ-RR 2019, 59
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Nach den Feststellungen des Landgerichts haben die Angeklagten Ba. und T. durch die Tat Mitverfügungsgewalt (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18; Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278) an Bargeld in Höhe von 4.800 EUR erlangt, die Angeklagte B. sodann an 500 EUR hiervon.
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine unmittelbar aus der Tat gewonnene (Mit-)Verfügungsmacht später aufgegeben und der zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse bei Beuteteilung gemindert wurde (BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 Rn. 8).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Das Rechtsmittel ist wirksam auf die Nichtanordnung der Einziehung von Wertersatz beschränkt (§ 344 Abs. 1 StPO BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Nach den Feststellungen des Landgerichts haben die Angeklagten Ba. und T. durch die Tat Mitverfügungsgewalt (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18; Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278) an Bargeld in Höhe von 4.800 EUR erlangt, die Angeklagte B. sodann an 500 EUR hiervon.
  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 12/18

    Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Mehrere Tatbeteiligte, die - wie hier - an denselben Gegenständen Mitverfügungsgewalt erlangt haben, haften als Gesamtschuldner (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 StR 12/18 mwN).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Es stellt daher einen Rechtsfehler dar, wenn sich das Tatgericht, das keine Entscheidung nach § 421 StPO getroffen hat, in den Urteilsgründen nicht mit der Frage einer Einziehungsanordnung befasst, obwohl Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16, NStZ 2017, 401, 403).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung in § 2 Abs. 2 JGG auch im Jugendstrafrecht anwendbar (vgl. zu §§ 73 ff. StGB aF BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 175 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 50/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall (Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Nach den Feststellungen des Landgerichts haben die Angeklagten Ba. und T. durch die Tat Mitverfügungsgewalt (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18; Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278) an Bargeld in Höhe von 4.800 EUR erlangt, die Angeklagte B. sodann an 500 EUR hiervon.
  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18
    Eine Rechtsmittelbeschränkung ist nach den allgemeinen Grundsätzen wirksam, wenn der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann und die nach dem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 467/18

    Anfrageerfahren; Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im

    Der Senat fragt bei dem 2. und 5. Strafsenat an, ob an der entgegenstehenden Rechtsauffassung in den Urteilen vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 und vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19 sowie in dem Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18 festgehalten wird.

    Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung des § 2 Abs. 2 JGG grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 7 zu §§ 73 ff. StGB nF sowie BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 Rn. 7 ff., BGHSt 55, 174, 177 f. zu §§ 73 ff. StGB aF).

    Der 2. Strafsenat hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft in seinem Urteil vom 21. November 2018 - ebenfalls ohne nähere Begründung - entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die Verurteilung einer Angeklagten zu einer Einheitsjugendstrafe um die von der Jugendkammer unterlassene Anordnung der Einziehung nach § 73c Satz 1 StGB ergänzt, nachdem er auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen den Wert des Erlangten selbst bestimmt hatte (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 8).

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    (2) Der Angeklagte hatte - als Täter einer Geldwäsche - entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts auch die faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsgewalt über die inkriminierten Gelder (vgl. zur Mitverfügungsgewalt Senat, Urteil vom 21. November 2018 ? 2 StR 262/18, juris Rn. 7; BGH, Urteile vom 27. September 2018 ? 4 StR 78/18, juris Rn. 8; vom 24. Mai 2018 ? 5 StR 623 und 624/17 jeweils Rn. 8; vom 2. Juli 2015 ? 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310; vom 28. Oktober 2010 ? 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 45 f.; Senat vom 4. Februar 2009 ? 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179, 180).
  • BGH, 20.01.2021 - GSSt 2/20

    Einziehung (kein Ermessen über die Anordnung der Einziehung von Wertersatz auch

    An einer auf diese Rechtsauffassung gestützten Verwerfungsentscheidung hat sich der 1. Strafsenat durch Entscheidungen des 2. und 5. Strafsenats gehindert gesehen, wonach Einziehungsentscheidungen nach § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB bei Vorliegen der diesbezüglichen Voraussetzungen im Jugendstrafrecht gleichfalls zwingend anzuordnen seien (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221, 222; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17; vom 8. Mai 2019 - 5 StR 95/19, BGHR StGB § 73 nF Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    Gegen die Rechtswirksamkeit einer derartigen betragsmäßigen Begrenzung, soweit es das Absehen von der Wertersatzeinziehung im Hinblick auf die fünf Geldeingänge auf dem Bankkonto des Angeklagten in der entsprechenden Gesamthöhe betrifft, bestehen hier keine rechtlichen Bedenken, weil diese Entscheidung losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden kann (allgemein zu den Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung s. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, NStZ-RR 2005, 104; vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, juris Rn. 5; zur Beschränkung der Revision auf den Ausspruch über die Einziehung von Taterträgen vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, NJW 2018, 2141 Rn. 4; vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241).
  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 95/19

    Einziehung von Taterträgen im Jugendstrafrecht (Härtefallprüfung;

    Entgegen der Auffassung der Jugendkammer gibt die umfassende Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit dem Wegfall der Härtefallklausel des § 73c StGB aF keinen Anlass zu einer Neubewertung (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17; vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221, 222 mit abl. Anm. Eisenberg; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 475/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. März 2019 - 2 Ss 379/18; MüKoStGB/Laue, 3. Aufl., § 6 JGG Rn. 8).

    Da die Regelungen der §§ 73 Abs. 1, 73c StGB mithin auch im Jugendstrafrecht die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als zwingende Rechtsfolge vorsehen, kann der Senat auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst in der Sache entscheiden (vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, aaO; vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, aaO; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 354 Rn. 12) und die Einziehung des Wertes der in den Fällen 6, 8 und 9 erlangten Beute in Höhe von insgesamt 450 Euro anordnen.

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzverhältnisse sind hierbei unerheblich (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2022 - 2 StR 175/22, NStZ-RR 2023, 76, 77; BGH, Urteil vom 21.11.2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221 Rn. 7; Saliger in NK-StGB, 6. Aufl. 2023, § 73 Rn. 47).
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

    c) Rechtlich unerheblich ist insofern, dass die Angeklagten die SIM-Karten einige Tage nach deren Aufladung verabredungsgemäß an einen Mittelsmann der Gruppierung zurückgaben und als Entlohnung für ihre Mitwirkung an den Betrugstaten jeweils nur ein verhältnismäßig geringes Entgelt erhielten (vgl. BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19, juris Rn. 13; vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18, juris Rn. 12; vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221 Rn. 7; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 u.a., juris Rn. 8).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Rechtsmittelbeschränkung jedoch nur dann wirksam, wenn der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbstständig geprüft und beurteilt werden kann und die bei Teilrechtskraft stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 175/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Erlangen: tatsächliche Verfügungsgewalt,

    Die Rechtsmittelbeschränkung auf die unterbliebene Einziehungsanordnung von Taterträgen ist zulässig (vgl. Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 Rn. 5, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2019, 221; BGH, Urteil vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20, wistra 2022, 293).

    (1) Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, dass die durch die Geschädigten auf die inländischen Konten eingezahlten und nach Überweisung auf ausländische Konten dort von den Angeklagten abgehobenen Gelder unmittelbar von diesen an die Mitglieder der Bande weitergereicht worden seien, übersieht es, dass ein späterer Abfluss erhaltener Taterträge einem "Erlangen" im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB gerade nicht entgegensteht (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, NStZ 2019, 221, 222 mwN).

  • OLG Zweibrücken, 27.05.2019 - 1 OLG 2 Ss 11/19

    Anwendbarkeit von Einziehungsvorschriften auf Jugendstraftaten

    Unerheblich ist dagegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine unmittelbar aus der Tat gewonnene Verfügungsmacht später aufgegeben und der zunächst erzielte Vermögenszuwachs durch Mittelabflüsse bei Beuteteilung gemindert werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 - juris Rn. 7; BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18 - juris Rn. 8 und 9; BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Mehrere Tatbeteiligte, die an denselben Gegenständen Mitverfügungsgewalt erlangt haben, haften als Gesamtschuldner (BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 - juris Rn. 7).

    9 Die Vorschriften der §§ 73 ff. StGB sind über die Verweisung des § 2 Abs. 2 JGG ohne Einschränkungen auch im Jugendstrafrecht anwendbar (BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18 - juris Rn. 7 [nach der angefochtenen Entscheidung ergangen]; im Ergebnis auch BGH, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 28. Januar 2019 - 1 Ss 180/18 -, juris Rn. 11 ff.; bereits zu § 73 ff. StGB a.F. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10 - BGHSt 55, 174, juris Rn. 8-11; a.A. Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 6 Rn. 7; LG Münster, Urteil vom 12. Juli 2018 - 10 Ns 14/18, juris; AG Frankfurt a.M., Urteil vom 29. März 2018 - 905 Ds 4720 Js 220181/17, juris).

  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung

  • OLG Hamm, 18.08.2020 - 4 RVs 90/20

    Einziehung, Anwendbarkeit im Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Ermessen

  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 194/19

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Anwendbarkeit im

  • BGH, 05.12.2018 - 2 StR 316/18

    Einziehung des Wertes des durch die Betrugstaten Erlangten als Taterträge

  • BGH, 17.06.2019 - 4 StR 62/19

    Anwendung des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht (keine

  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 288/22

    Pflicht zur Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

  • LG Köln, 02.04.2019 - 322 Ns 8/19
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 343/19

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes bei mehreren

  • LG Bochum, 16.12.2021 - 5 KLs 8/19
  • LG Bochum, 18.10.2019 - 5 KLs 8/19
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 418/20

    Teilerledigung in der Revision (Schuld- und Strafausspruch;

  • LG Köln, 18.12.2019 - 116 KLs 11/19
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 475/18

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

  • LG Köln, 30.10.2020 - 116 KLs 2/20
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 555/19

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • LG Limburg, 25.03.2019 - 2 Ns 2 Js 57115/18
  • LG Hamburg, 06.12.2019 - 627 KLs 3/19

    Tatmehrheit und Tateinheit bei Betäubungsmittelstraftaten; Einziehung

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2018 - 1 OLG 2 Ss 69/18

    Unterschlagung: Einziehungsanordnung bei Schadensersatzleistung an den

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