Rechtsprechung
BGH, 31.08.2016 - 2 StR 267/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 2 StPO
Wirksame Rücknahme des Rechtsmittels - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch den Verteidiger - IWW
§ 302 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die wirksame Rücknahme einer strafrechtlichen Revision
- rewis.io
Strafverfahren: Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch den Verteidiger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 2
Anforderungen an die wirksame Rücknahme einer strafrechtlichen Revision - datenbank.nwb.de
Strafverfahren: Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch den Verteidiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.01.2016 - 61 KLs 15/15
- BGH, 31.08.2016 - 2 StR 267/16
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98
Zulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 31.08.2016 - 2 StR 267/16
Die Vollmacht ist im Revisionsverfahren erteilt worden, so dass die Ermächtigung als ausdrücklich auf die Revision bezogen angesehen werden muss (vgl. BGH NStZ 1998, 531 f.; NStZ-RR 2005, 261).
- OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18
Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in …
Ungeachtet dessen, dass eine in der schriftlichen Vollmachtsurkunde enthaltene Ermächtigung nur dann ausreichend wäre, wenn die Vollmacht gerade zu dem Zweck der Einlegung des Rechtsbehelfs erteilt worden wäre (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 31.08.2016 - 2 StR 267/16 [bei juris] m.w.N.), ist in den vorgelegten Vollmachtsurkunden ohnehin eine ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs gerade nicht aufgenommen. - OLG Bamberg, 13.08.2018 - 3 Ss OWi 980/18
Versagung einer Fahrverbotsprivilegierung aufgrund pauschaler Prognose zur …
erfolgte, muss die in ihr enthaltene Ermächtigung auch als ausdrücklich auf dieses Verfahrens bezogen angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2016 - 2 StR 267/16 [bei juris] m.w.N.). - BayObLG, 21.12.2023 - 202 ObOWi 1264/23
Voraussetzungen für Annahme ausdrücklicher Ermächtigung des Verteidigers zur …
(bb) Allerdings genügt es den Anforderungen des § 302 Abs. 2 StPO, wenn die Vollmacht gerade für die Durchführung des konkreten Rechtsbehelfs erteilt worden war (BGH, Beschluss vom 07.05.2019 - 2 StR 142/19; 31.08.2016 - 2 StR 267/16, jeweils bei juris).
- BGH, 07.05.2019 - 2 StR 142/19
Feststellung der wirksamen Rücknahme der Revision
Dem schließt sich der Senat an (vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. August 2016 - 2 StR 267/16) und stellt die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss fest, da die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel gezogen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 3 StR 6/19 mwN). - BGH, 25.05.2021 - 5 StR 32/21
Rechtswirksame Rücknahme der Revision durch den vom Angeklagten ermächtigten …
Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme kann nur Rechtswirkung entfalten, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 f.; vom 31. August 2016 - 2 StR 267/16; vom 5. Juni 2013 - 1 StR 168/13, NStZ 2014, 54). - LG Kempten, 04.07.2018 - 1 Qs 100/18
Einspruchsrücknahme, Terminsbevollmächtigter, Ermächtigung
Nach der vom Verteidiger im Schriftsatz vom 30.5.2018 zitierten Entscheidung des OLG Bamberg (3 Ss OWi 330/18) und der dort zitierten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2016, 2 StR 267/16) ist von einer Erteilung einer ausdrücklichen Vollmacht gem. § 302 Abs. 2 StPO dann auszugehen, wenn eine in der schriftlichen Vollmacht enthaltene Ermächtigung zur Rücknahme von Rechtsmitteln vorliegt, die gerade zum Zwecke der Einlegung des Rechtsmittels erteilt wurde.