Rechtsprechung
BGH, 22.09.2010 - 2 StR 268/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (indizielle Bedeutung mangelnder Therapiemotivation; Darlegungsobliegenheiten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung wegen mangelnder Therapiebereitschaft - rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung wegen mangelnder Therapiebereitschaft - Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer von einem Angeklagten geäußerten strikten Ablehnung gegenüber einer Anordnung einer Maßregel i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch (StGB) bei der Beurteilung ihrer Erfolgsaussicht
- rewis.io
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung wegen mangelnder Therapiebereitschaft
- rewis.io
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung wegen mangelnder Therapiebereitschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 S. 2
Berücksichtigung einer von einem Angeklagten geäußerten strikten Ablehnung gegenüber einer Anordnung einer Maßregel i.S.d. § 64 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei der Beurteilung ihrer Erfolgsaussicht - datenbank.nwb.de
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung wegen mangelnder Therapiebereitschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 20.01.2010 - 18 Js 4118/09
- BGH, 22.09.2010 - 2 StR 268/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 203
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15
Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für …
Ob der Schluss vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Gründe und Wurzeln des Motivationsmangels beurteilen (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; ähnlich BGH, Beschlüsse vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307 jeweils mwN). - BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Subsumtion der Geringwertigkeit; …
Das Vorhandensein oder Fehlen einer Therapiebereitschaft des Angeklagten ist zwar ein Indiz, dem bei der Prüfung einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg eine - gegebenenfalls gewichtige - Bedeutung zukommt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203). - BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger …
Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96, NStZ-RR 1997, 34, 35; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203;… vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, juris Rn. 5).
- BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz …
In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen; es ist zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).Das Landgericht hat keine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10 aaO) vorgenommen und hat die Gründe der fehlenden Therapiebereitschaft nicht hinterfragt.
- BGH, 07.12.2016 - 4 StR 419/16
Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: schnelle Versöhnungsbereitschaft des …
Indem die Strafkammer ausschließlich die vom Angeklagten bislang freiwillig unternommenen "niederschwelligen' Versuche einer Therapie in den Blick genommen hat, hat sie es versäumt, sich wie geboten mit der Frage zu befassen, ob bei dem Angeklagten die Bereitschaft, sich auf eine Behandlung seines Alkoholmissbrauchs im Rahmen einer Unterbringung nach § 64 StGB einzulassen, durch therapeutische Maßnahmen im Maßregelvollzug geweckt werden kann (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16 Rn. 7; vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277). - BGH, 26.10.2016 - 4 StR 408/16
Maßregelentscheidung (Begriff des Hangs); Verbot der Schlechterstellung …
Zum einen hat es die Strafkammer versäumt, sich wie geboten mit der Frage zu befassen, ob bei dem grundsätzlich therapiebereiten Angeklagten die Bereitschaft, sich auf eine Behandlung im Rahmen der Unterbringung nach § 64 StGB einzulassen, durch therapeutische Maßnahmen im Maßregelvollzug geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 104/13, NStZ-RR 2013, 239, 240; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; vom 5. Mai 2009 - 4 StR 99/09, NStZ-RR 2009, 277).