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   BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04   

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https://dejure.org/2004,6480
BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04 (https://dejure.org/2004,6480)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2004 - 2 StR 274/04 (https://dejure.org/2004,6480)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2004 - 2 StR 274/04 (https://dejure.org/2004,6480)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge; Nichtausführung einer Verfahrensrüge; Verfahrensdauer als rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Voraussetzungen für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • Judicialis

    StGB § 30; ; StGB § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 337 Abs. 1 § 344 Abs. 2
    Sach- oder Verfahrensrüge bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 81 (Ls.)
  • JR 2005, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04
    Auch in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluß des 5. Strafsenats vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat der Senat an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet.

    Nur in wenigen Ausnahmefällen erachtet der Senat die Erhebung allein der Sachrüge als Grundlage für die Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als ausreichend (vgl. Beschl. vom 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04).

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 267/01

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Ausdrückliche Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04
    Der 2. Strafsenat hat in mehreren Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß er für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge für erforderlich hält (vgl. u.a. Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01 - und 26. April 2002 - 2 StR 55/02; Urt. vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03).

    Der vom Generalbundesanwalt als Beleg für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung angeführte Senatsbeschluß vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01 - betraf keinen vergleichbaren Sachverhalt, weil dort zwischen der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens an den Angeklagten und dem landgerichtlichen Urteil fünf Jahre verstrichen waren und die Sache beim Landgericht mehr als zwei Jahre völlig ohne Verfahrensförderung liegen blieb.

  • BGH, 12.08.2004 - 3 ARs 5/04

    Antwort auf Anfragebeschluss; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Sachrüge

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04
    Auch der 1., 3. und 4. Strafsenat halten im übrigen grundsätzlich eine Verfahrensrüge für erforderlich, wenn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung geltend gemacht werden soll (1. Strafsenat: Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; 3. Strafsenat: Beschl. vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; 4. Strafsenat: Beschl. vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04).
  • BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02

    Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04
    Der 2. Strafsenat hat in mehreren Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß er für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge für erforderlich hält (vgl. u.a. Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01 - und 26. April 2002 - 2 StR 55/02; Urt. vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Auszug aus BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04
    Auch in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluß des 5. Strafsenats vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat der Senat an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet.
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 184/18

    Recht auf ein faires Verfahren (ausnahmsweise Entbehrlichkeit einer

    a) Zwar muss der Revisionsführer nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine Verfahrensrüge erheben, wenn er die unterbliebene oder unzureichende Kompensation einer konventionswidrigen Verfahrensverzögerung geltend machen will, sofern diese bis zum Ablauf der Revisionsrechtfertigungsfrist eingetreten ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 19; Urteil vom 25. November 2004 - 2 StR 274/04, NStZ-RR 2005, 81 (Ls), jeweils mwN; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 46 Rn. 127).

    Dies gilt aber ausnahmsweise dann nicht, wenn sich die Umstände, die die Verfahrensverzögerung und ihre Konventionswidrigkeit belegen, in für das Revisionsgericht nachvollziehbarer Weise bereits aus den Gründen des angefochtenen Urteils und den von Amts wegen zu berücksichtigenden Aktenbestandteilen ergeben (BGH, Urteil vom 25. November 2004 aaO).

  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

    6 b) Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass für die Beanstandung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge gem. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich ist (vgl. BGH 1. Strafsenat: Beschl. vom 18. November 2008 - 1 StR 568/08; Beschl. vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04; BGH 2. Strafsenat: Beschl. vom 13. Februar 2008 - 2 StR 356/07; Beschl. vom 17. August 2001 - 2 StR 267/01, Beschluss vom 26. April 2002 - 2 StR 55/02; Urteil vom 19. Juni 2002 - 2 StR 43/03; Urteil vom 25. November 2004, 2 StR 274/04; BGH 3. Strafsenat: Beschl. vom 12. August 2004 - 3 ARs 5/04; Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98; Beschl. vom 4. Januar 1999 - 3 StR 597/98; BGH 4. Strafsenat: Urteil vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05; Beschl. vom 25. März 2004 - 4 ARs 6/04; in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats des BGH vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat beispielsweise der 2. Strafsenat des BGH an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet, zit. jeweils nach juris).
  • OLG Hamm, 10.10.2013 - 1 RVs 40/13

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Beanstandung einer konventionswidrigen

    Lediglich in den Fällen, in denen sich die für die Beurteilung eines entsprechenden Verstoßes maßgebenden Tatsachen bereits vollständig aus dem angefochtenen Urteil ergeben, ist die Erhebung der Sachrüge ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004, 2 StR 274/04, juris), was vorliegend jedoch nicht der Fall ist.
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