Rechtsprechung
BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche Gesamtwürdigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 261 StPO
- Wolters Kluwer
Rechtmäßiger Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung aus tatsächlichen Gründen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Rechtmäßiger Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung aus tatsächlichen Gründen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beweiswürdigung - und der Grundsatz in dubio pro reo
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 25.01.2017 - 1 StR 588/16
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs); Putativnotwehrexzess
Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, Rn. 12 mwN). - KG, 19.02.2020 - 3 Ws (B) 25/20
Betriebsleiter als Verantwortlicher nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 OWiG
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, juris). - BGH, 14.06.2017 - 2 StR 140/17
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: Voraussetzungen); tatrichterliche …
Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, juris Rn. 12).
- BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten (oder Beschuldigten) Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten oder Beschuldigten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, 85 und vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16 Rn. 12 jeweils mwN; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 StR 588/16). - KG, 22.10.2018 - 161 Ss 59/18
Vollendung eines Diebstahls im Selbstbedienungsgeschäft
Das Urteil muss sich nicht nur mit allen Umständen auseinandersetzen, die für oder gegen den Angeklagten sprechen, sondern es muss auch ersichtlich sein, dass der Tatrichter geprüft hat, ob alle Beweisanzeichen in einer Gesamtschau die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16 -, juris; Senat, Urteil vom 11. Januar 2010 - (2) 1 Ss 331/09 (30/09) -). - BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren …
Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht insbesondere der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16, juris Rn. 12). - KG, 26.09.2019 - 121 Ss 11/19
Bedingter Vorsatz bei Geldwäsche
Das Urteil muss sich nicht nur mit allen Umständen auseinandersetzen, die für oder gegen den Angeklagten sprechen, sondern es muss auch ersichtlich sein, dass der Tatrichter geprüft hat, ob alle Beweisanzeichen in einer Gesamtschau die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16 -, juris; Senat, Urteil vom 11. Januar 2010 - [2] 1 Ss 331/09 [30/09] -). - KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21
Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage
Das Urteil muss sich nicht nur mit allen Umständen auseinandersetzen, die für oder gegen den Angeklagten sprechen, sondern es muss auch ersichtlich sein, dass der Tatrichter geprüft hat, ob alle Beweisanzeichen in einer Gesamtschau die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16 -, juris; Senat, Urteil vom 11. Januar 2010 - [2] 1 Ss 331/09 [30/09] -). - KG, 02.09.2019 - 121 Ss 87/19
Lückenhafte Beweiswürdigung; Täteridentifizierung
Das Urteil muss sich nicht nur mit allen Umständen auseinandersetzen, die für oder gegen den Angeklagten sprechen, sondern es muss auch ersichtlich sein, dass der Tatrichter geprüft hat, ob alle Beweisanzeichen in einer Gesamtschau die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16 -, juris; Senat, Urteil vom 11. Januar 2010 - [2] 1 Ss 331/09 [30/09] -). - KG, 26.09.2019 - 2 Ss 18/19 Das Urteil muss sich nicht nur mit allen Umständen auseinandersetzen, die für oder gegen den Angeklagten sprechen, sondern es muss auch ersichtlich sein, dass der Tatrichter geprüft hat, ob alle Beweisanzeichen in einer Gesamtschau die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 275/16 -, juris; Senat, Urteil vom 11. Januar 2010 - [2] 1 Ss 331/09 [30/09] -).
- KG, 02.09.2019 - 2 Ss 26/19
Lückenhafte Beweiswürdigung; Täteridentifizierung