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   BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07   

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BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07 (https://dejure.org/2007,7098)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2007 - 2 StR 279/07 (https://dejure.org/2007,7098)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07 (https://dejure.org/2007,7098)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 5/02

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit; Hinzuziehung eines Sachverständigen (Psychologe)

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07
    Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die angeordnete Sperrfrist durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02; Urt. vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03).
  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 398/03

    Aufrechterhaltung der fünfjährigen Sperrfrist nach § 69 a StGB bei der

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07
    Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die angeordnete Sperrfrist durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02; Urt. vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03).
  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96

    Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung -

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 2 StR 279/07
    Der neue Tatrichter wird zu prüfen haben, ob sich die angeordnete Sperrfrist durch Zeitablauf erledigt hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschl. vom 19. Februar 2002 - 1 StR 5/02; Urt. vom 11. Dezember 2003 - 4 StR 398/03).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Dies begründet einen Darstellungsmangel; denn mangels näherer Feststellungen zum Inhalt der Dateien - oder Bezugnahmen auf bei den Akten befindliche Abbildungen (§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO) - ist dem Senat die Prüfung verwehrt, ob der Angeklagte den Tatbestand des § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07, bei Pfister, NStZ-RR 2007, 366; Urteil vom 28. Juni 2016 - 1 StR 5/16, NStZ 2017, 644, 646).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 5/16

    Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen); Anordnung der

    Das Urteil enthält - wegen der Einzelheiten - auch keine Bezugnahme auf bei den Akten befindliche Abbildungen (vgl. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO), so dass dem Revisionsgericht die Überprüfung des Schuldspruchs verwehrt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    Die schriftlichen Urteilsgründe schaffen schließlich die Möglichkeit, das tatrichterliche Urteil einer effektiven Rechtsfehlerkontrolle zu unterziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07, BeckRS 13000).
  • BGH, 16.08.2022 - 4 StR 210/22

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

    Zudem sind die Feststellungen zum Inhalt des der Nebenklägerin überlassenen Films defizitär (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07 Rn. 3), weshalb den Urteilsgründen auch die Voraussetzungen eines unverjährten Delikts nach § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB in der Fassung vom 21. Januar 2015 nicht zu entnehmen sind.
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 1 RVs 18/11

    Kinderpornografische Schriften, Anforderungen, Feststellungen, Verweisung,

    Bei den Tatbestandsmerkmalen des § 184 b Abs. 1 S. 1 StGB handelt es sich indes nicht um solche - allgemein bekannten und verständlichen - Rechtsbegriffe (vgl. BGH, Beschluss v. 25.07.2007 - 2 StR 279/07 - Meyer-Goßner a.a.O. § 267 Rn. 3).
  • BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07

    Sperrfrist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetzliche Mindestsperrfrist;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das unter anderem auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat (BGH NStZ 1996, 433; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07).
  • BGH, 14.04.2010 - 4 StR 118/10

    Bloße Mitteilung oder nähere Feststellung von belastenden Beweismitteln durch das

    Im Hinblick auf das umfassende Geständnis des Angeklagten nimmt es der Senat hier noch hin, dass das Landgericht zum Inhalt der bei dem Angeklagten sichergestellten 2.648 Bilddateien sowie 268 Filmdateien, die auf den beiden Festplatten seines Computers gespeichert waren, keine näheren Feststellungen getroffen, sondern - ohne die gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO mögliche Bezugnahme - lediglich mitgeteilt hat, er sei im Besitz von Bild- und Filmdateien mit kinderpornografischem Inhalt gewesen (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 StR 279/07; vgl. aber auch Senatsbeschluss vom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05, NStZ 2006, 394, 395 (Tz. 6), insoweit in BGHSt 50, 370 nicht abgedruckt).
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