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   BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66   

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https://dejure.org/1967,6127
BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66 (https://dejure.org/1967,6127)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1967 - 2 StR 279/66 (https://dejure.org/1967,6127)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1967 - 2 StR 279/66 (https://dejure.org/1967,6127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit eines Sondereinsatzkommandos in der nationalsozialistischen Zeit - Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung

  • junsv.nl

    Beteiligung an der Entrechtung, Ghettoisierung und schliesslich Deportation der in Ungarn lebenden Juden in die KL Auschwitz und Bergen-Belsen sowie in das ZAL Strasshoff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 13.07.1962 - 4 Ks 1/62

    Beteiligung an der Entrechtung, Ghettoisierung und schliesslich Deportation der

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66
    Die jetzt bestehende Rechtslage unterscheidet sich vor der Rechtslage in dem Strafverfahren 4 Ks 1/62, in dem der Angeklagte vom Schwurgericht beim Landgericht in Frankfurt/Main am 13. Juli 1962 wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde und in dem der Zeuge N. ebenfalls vereidigt wurde Gegenstand des dortigen Verfahrens war in der Tat nur die Beteiligung des Angeklagten an den Ereignissen vom 19. Juli 1944, Auch die Frage der Vereidigung des Zeugen N. war deshalb im dortigen Verfahren anders als im vorliegenden Verfahren zu beurteilen.

    Auch insofern war für das Schwurgericht die Rechtslage anders als in dem Verfahren 4 Ks 1/62, in dem lediglich die Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahren bekannt war.

  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66
    Sie stimmt mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein, wonach bei Ausfall eines Hauptgeschworenen vor Beginn oder während der Hauptverhandlung, falls ein Ergänzungsgeschworener zugezogen war, stets dieser als Richter einzutreten hat (BGHSt 18, 349).
  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66
    Auf BGHSt 6, 382 wird hingewiesen.
  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Für derartige Sachverhalte sieht sich der Senat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats (s. etwa Urteile vom 22. März 1967 - 2 StR 279/66, JZ 1967, 643 f.; vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68, juris Rn. 9 und 51 (insoweit in BGHSt 23, 123 nicht abgedruckt)), die dieser auch in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056, 2057) nicht aufzugeben beabsichtigte.
  • LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14

    Auschwitz; Beihilfe; Mord; Tateinheit

    Dabei kann offen bleiben, ob der gesamte Betrieb eines Konzentrations- bzw. Vernichtungslagers oder jedenfalls die zeitlich klar eingrenzbare "Ungarn-Aktion" generell als eine Tat anzusehen ist (so für die "Ungarn-Aktion" BGH, 22.03.1967, 2 StR 279/66, zitiert nach juris) oder ob es sich um eine ganze Serie von Tötungsdelikten handelt, die zwar einheitlich angeordnet und geplant, aber zu unterschiedlichen Zeiten von verschiedenen Tätern an räumlich voneinander abgrenzbaren Orten - den Gaskammern des Konzentrationslagers Birkenau - begangen wurde.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Zu Unrecht stützt sich Bauer für seine Meinung auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22.März 1967 - 2 StR 279/66 = JZ 1967, 643.
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Auch im Verfahren gegen Angehörige des "Sonderkommandos Eichmann" mit dem Tatvorwurf der Teilnahme an der Tötung von mehr als 300.000 Juden bei der sog. "Ungarnaktion" wurde eine Tat im Rechtssinne zugrunde gelegt (BGH vom 22.03.1967, 2 StR 279/66, Rüter Nr. 716 e).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83

    Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in

    Von diesen Grundsätzen weicht die Rechtsprechung auch nicht ab, soweit sie es bei einer Verurteilung im Zusammenhang mit Massenverbrechen (z.B. Erschiessungen durch Einsatzkommandos oder Massentötungen in Vernichtungslagern der NS-Zeit) ausreichen lässt, die Opfer durch Angabe von Mindestzahlen festzulegen (vgl. BGH JZ 1967, 643; BGH, Urteil vom 30.Juni 1970 - 3 StR 17/68 ; 6.August 1970 - 4 StR 518/69 ; 22.Januar 1975 - 1 StR 341/74 ); denn in solchen Fällen wird in der Regel eine durch mehrere Tätigkeiten verübte Mitwirkung an einer sich über eine gewisse Zeit hinziehenden bestimmten Massentötung als natürliche Handlungseinheit gewertet und dem Täter nur die Zahl der Opfer angelastet, die unter seiner Beteiligung getötet worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.Januar 1975 - 1 StR 341/74).
  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich

    Die Rechtsprechung hat auch in anderen Fällen Massentötungen jeweils als einheitliche Tat gewertet (vgl. BGH JZ 1967, 643); dieser Auffassung ist das Schwurgericht ohne Rechtsirrtum auch hier gefolgt.
  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69
    Der Bundesgerichtshof hat diesen Begriff stets abgelehnt, jedoch anerkannt, dass eine "Gesamtaktion" oder ein "Gesamtgeschehen" als eine natürliche Handlungseinheit zu beurteilen ist (BGHSt 1, 219; BGH NJW 51, 666; BGH JZ 67, 643; BGH NJW 69, 2056).
  • LG Düsseldorf, 12.01.1973 - 8 Ks 3/70

    Erschiessung von Juden, Kommunisten und Widerstandskämpfern sowie von Insassen

    Die vom Bundesgerichtshof in Bezug auf die Deportation der ungarischen Juden nach Auschwitz vertretene Auffassung, es handele sich dabei um ein tateinheitlich begangenes Verbrechen (BGH, JZ 1967, 643), ist wegen des wesentlich anders gelagerten Sachverhalts auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • LG Köln, 11.02.1980 - 59-44/78

    Ernst Heinrichsohn

    hätte zur Bejahung der Beihilfe zur Deportation und Ermordung der Juden aus Frankreich allein schon ausgereicht, dass er als Verbindungsmann zu den in die Deportationsmassnahmen eingeschalteten französischen Dienststellen Informationen einholte und diese an seine Vorgesetzten weiterleitete (vgl. BGH, Urteil v. 22.3.1967 , in JZ 1967, 643 f., zur "Endlösung der Judenfrage" in Ungarn).
  • LG Kiel, 11.04.1969 - 2 Ks 1/68

    Vergasung von Juden mittels 'Gaswagen'

    Ihre Tätigkeit im Einsatzkommando von der Aufnahme ihrer Dienstobliegenheiten an bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Einsatzkommando stellt eine einzige natürliche Handlung dar, was auch immer sie physisch oder psychisch zur Führung und damit zur Förderung der Judenvernichtungstätigkeit des Einsatzkommandos beigetragen haben (vgl. Bauer, Juristenzeitung 1967, 625, 628; BGH Urteil vom 22.3.1967 in der Strafsache gegen Krumey u.a. - 2 StR 279/66 - anderer Ansicht: BGH Urteil vom 28.5.1963 - 1 StR 540/62 -).
  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1968 - Ks 2/67

    Mitwirkung an der Deportation thrazischer und mazedonischer Juden in die KL

  • LG Bielefeld, 03.05.1989 - 10 Ks 130 Js 11/84

    Beteiligung an der Vergasung von - meist jüdischen - Häftlingen im KL Majdanek

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