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   BGH, 25.10.1955 - 2 StR 282/55   

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BGH, 25.10.1955 - 2 StR 282/55 (https://dejure.org/1955,642)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1955 - 2 StR 282/55 (https://dejure.org/1955,642)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1955 - 2 StR 282/55 (https://dejure.org/1955,642)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 62
  • NJW 1956, 69
  • MDR 1956, 178
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Die Bedeutung der Begriffsbestimmung des § 22 StGB n.F. liegt trotzdem nicht nur in der Anerkennung des Tatvorsatzes als alleiniger Beurteilungsgrundlage, also im Absehen von der "natürlichen Auffassung" des außenstehenden Beobachters (vgl. dazu BGHSt 2, 380, 381; 9, 62, 64; BGH GA 1953, 50; BGH NJW 1954, 567 Nr. 24) und in der Nichterwähnung des Gedankens der unmittelbaren Gefährdung des geschützten Rechtsguts (vgl. dazu BGHSt 9, 62, 64; 20, 150, 151; 22, 80, 82; BGH bei Dallinger MDR 1973, 728), sondern auch und in erster Linie in der Billigung des von Welzel (vgl. a.a.O. § 24 III) entwickelten Bewertungsmaßstabs.
  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis

    Es kommt darauf an, wie weit er sich bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 1955 ? 2 StR 282/55, BGHSt 9, 62, 64; MüKo-StGB/Bosch, 3. Aufl., § 120 Rn. 37; LK-StGB/Rosenau, 12. Aufl., § 120 Rn. 68).
  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Maßgebend ist, wie der Bundesgerichtshof zur versuchten Gefangenenbefreiung in der hier vergleichbaren Alternative des Förderns gemäß § 120 Abs. 1 Alt. 3, Abs. 3 StGB entschieden hat, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1955 - 2 StR 282/55, BGHSt 9, 62, 64; MüKoStGB/Bosch, 2. Aufl., § 120 Rn. 37; LK/Rosenau, 12. Aufl., § 120 Rn. 68).
  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 485/61

    Gefangene - Gemeinsame Flucht - Strafbarkeit der Selbstbefreiung - Beihilfe -

    Weiter ist mit dem Reichsgericht und BGHSt 9, 62 davon auszugehen, daß auch ein Mitgefangener, der einem anderen Gefangenen Hilfe bei der Selbstbefreiung leistet, sich grundsätzlich gem. § 120 Abs. 1 2. Halbs. StGB strafbar macht.
  • BGH, 13.10.1999 - 3 StR 417/99

    Versuch der Gefangenenbefreiung; Bestechlichkeit; Strafvereitelung im Amt;

    Damit hatte er die Freiheit nicht wiedererlangt, was Voraussetzung der Vollendung des Tatbestandes der Gefangenenbefreiung gewesen wäre (BGHSt 9, 62, 63; von Bubnoff in LK, 11. Aufl. § 120 Rdn. 44 m.w.Nachw.).
  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

    a) Sie belegen, daß der Angeklagte (ebenso wie sein Mitangeklagter) die Flucht des Untersuchungshäftlings (vgl. BGHSt 9, 62; 12, 306) S. gefördert hat (§ 120 Abs. 1, 3. Alternative StGB), ohne daß dem ein gemeinschaftlicher Fluchtplan zugrunde gelegen hätte, er selbst entschlossen gewesen wäre, ebenfalls zu flüchten oder auch nur Anstalten dazu gemacht und seine (straflose) Selbstbefreiung im Vordergrund gestanden hätte und schließlich sein förderndes Handeln nur ein Mittel dazu gewesen wäre.
  • BGH, 02.05.1961 - 5 StR 72/61

    Rechtsmittel

    Mit Recht beruft sich die Strafkammer auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 9, 62 ff. Wie im Beispielfalle hat die Angeklagte auch hier alles getan, was sie für erforderlich hielt und zu tun gedachte, um dem Gefangener die Selbstbefreiung zu ermöglichen.

    Auch in dem Sachverhalt, der der Entscheidung BGHSt 9, 62 zugrunde liegt, konnte die Täterin die Sägeblätter ihrem Verlobten nicht übergeben, weil die Kriminalpolizei über den Fluchtplan bereits unterrichtet worden war.

  • BayObLG, 17.01.1984 - RReg. 2 St 258/83
    § 120 StGB schützt den Zustand der aufgrund eines Hoheitsaktes behördlich begründeten Verwahrungsgewalt (BGHSt 9, 62/64 und 262/263; KG, JR 1980, 513).
  • BGH, 01.10.1974 - 1 StR 444/74

    Versuchte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze zwischen der straflosen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Grenze zwischen der straflosen Vorbereitungshandlung und dem Versuch dort, wo der Täter durch sein förderndes Tun das von der Strafnorm geschützte Rechtsgut unmittelbar zu gefährden beginnt (BGHSt 4, 333, 334), wo seine Handlung nach natürlicher Auffassung den vom Gesetz mißbilligten Enderfolg (hier: das Verbringen über die Grenze und damit das Erlangen einer in der Regel günstigeren Ausgangsposition für das beabsichtigte Inverkehrbringen im Inland) näherrückt (BGHSt 9, 62, 64).
  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59

    Rechtsmittel

    Hierzu gehört nicht notwendig, wie das Landgericht ersichtlich meint, die teilweise Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmales; nach den von der Rechtsprechung zum Versuch (§ 43 StGB) entwickelten Grundsätzen (vgl. u.a. BGHSt 4, 270, 273 [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; 4, 333, 334 [BGH 10.09.1953 - 1 StR 758/52]; 6, 82 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; 9, 62, 64 [BGH 25.10.1955 - 2 StR 282/55]; BGH LM Nr. 22 zu § 211 StGB und Nr. 4 zu § 316 a StGB) ist vielmehr der Anfang der Ausführung, einer strafbaren Handlung schon in jeder Tätigkeit zu finden, die nach dem Verbrechensplane des Täters und nach natürlicher Auffassung einen derartigen unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut darstellt, daß es dadurch gefährdet und die unmittelbar sich anschließende Herbeiführung des Enderfolges nahegerückt wird.
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.09.1965 - 5 StR 306/65

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen - Zulässigkeit einer

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