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   BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97   

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https://dejure.org/1997,2165
BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97 (https://dejure.org/1997,2165)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1997 - 2 StR 283/97 (https://dejure.org/1997,2165)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97 (https://dejure.org/1997,2165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich selbstständige Handlungen - Zeitgleiches und wechselweises Angreifen der Opfer durch den Angeklagten - Durch Alkoholgenuss herbeigeführte erheblich verminderte Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 63, § 64, § 72

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 72
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Ausreichend ist auch, daß die zu dem Alkoholkonsum führende Abhängigkeit auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 17; Gefährlichkeit 19).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 656/95

    Maßregel - Maßregelzweck - Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Die Maßregel des § 63 StGB darf aber gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht angeordnet werden, wenn deren Zweck durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) erreicht werden kann, denn letztere ist die weniger beschwerende Maßnahme (BGH Beschluß vom 13. Mai 1992 - 5 StR 174/92 und vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 656/95 = NStZ-RR 1996, 162).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 689/86

    Ablehnung einer Unterbringungsanordnung bei Vorliegen einer vorübergehenden,

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, BGH Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 26.05.1995 - 2 StR 239/95

    Tateinheit - Tateinheitliche Begehung - Räumlicher Zusammenhang - Zeitlicher

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    In diesen Fällen ist von Tateinheit auszugehen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544 = BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 2; BGH Beschluß vom 26. Mai 1995 - 2 StR 239/95; Tröndle StGB 48. Aufl. Rdn. 2 c vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, BGH Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Zwar besteht grundsätzlich kein Anlaß, in Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um sie zu verletzen, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 10).
  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Zwar besteht grundsätzlich kein Anlaß, in Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um sie zu verletzen, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 10).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Zwar besteht grundsätzlich kein Anlaß, in Fällen, in denen der Täter einzelne Menschen nacheinander angreift, um sie zu verletzen, diese Vorgänge als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; 1996, 129; BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 10).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 466/94

    Voraussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, BGH Beschluß vom 7. September 1994 - 2 StR 466/94).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung

    Auszug aus BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97
    In diesen Fällen ist von Tateinheit auszugehen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544 = BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 2; BGH Beschluß vom 26. Mai 1995 - 2 StR 239/95; Tröndle StGB 48. Aufl. Rdn. 2 c vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90

    Höchstpersönliche Rechtsgüter - Verletzungsakt - Tat - Zusammenhängende Aktionen

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 174/92

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Dementsprechend ist selbst chronischer Alkoholismus als Folge jahrelangen Alkoholmißbrauchs für sich allein nicht als hinreichender Grund für eine Unterbringung nach § 63 StGB anerkannt worden (BGH NStZ 1983, 429; 1985, 309; 1998, 406; BGH bei Holtz MDR 1986, 96 f; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83, 11. Juli 1986 - 3 StR 274/86, 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Das gilt auch für die Maßregeln gemäß § 63 StGB und § 64 StGB (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97, StV 1998, 72; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 72 Rn. 3 und 5; Hanack in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 72 Rn. 21).

    Da dies zum Wegfall der den Angeklagten im Verhältnis zu § 64 StGB stärker beschwerenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97, StV 1998, 72; Fischer aaO § 72 Rn. 5; Hanack in Leipziger Kommentar zum StGB, aaO § 72 Rn. 21; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder aaO § 72 Rn. 4c) hätte führen können, ist der Angeklagte aber insoweit durch die unterbliebene Erörterung von § 64 StGB beschwert.

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit;

    Das ist zwar bei Handlungen, welche sich nacheinander gegen verschiedene Personen richten, in der Regel nicht der Fall (BGHSt 2, 246, 247; BGH NStZ 1984, 311; BGH StV 1994, 537, 538; vgl. auch Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. Rdn. 14 vor § 52 m.w.N.); es kann aber je nach den Umständen des Einzelfalls namentlich dann gegeben sein, wenn Angriffe auf mehrere Opfer zeitgleich und wechselweise erfolgen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; Senatsbeschl. vom 25. Mai 1995 - 2 StR 239/95; v. 25. Juni 1997 - StV 1998, 72).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    b) Auch die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (zur gleichzeitigen Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt vgl. BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 3) bedarf neuer Entscheidung.
  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) kann neben der Anordnung von Sicherungsverwahrung (vgl. Fischer aaO § 72 Rdn. 2 a) oder der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH StV 1998, 72) in Betracht kommen.
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

    Im Hinblick auf die festgestellte langjährige Alkoholabhängigkeit des Angeklagten (UA 4/5) wird auch eine möglicherweise gebotene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) zu erörtern sein (zum Verhältnis der beiden Unterbringungsanordnungen zueinander vgl. BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 3; Tröndle aaO § 64 Rdn. 8 ff., § 72 Rdn. 3).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 603/97

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Danach ist in Fällen, in denen die Schuldfähigkeit des Täters infolge übermäßigen Alkoholkonsums aufgehoben oder erheblich vermindert war, die Anordnung dieser Maßregel nur zulässig und geboten, wenn der Täter entweder an einer krankhaften Alkoholüberempfindlichkeit oder - was hier allein in Betracht zu ziehen war - an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 218; 1983, 429; 1985, 309; 1986, 331; BGH StV 1983, 278; BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 4-6, 9, 12, 13, 17, 19); diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wo die Alkoholabhängigkeit des Täters auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 18, Gefährlichkeit 19; BGH, Beschl. v. 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00

    Feststellungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Der neue Tatrichter wird, sofern der Angeklagte alkoholsüchtig ist, zunächst die Anordnung der den Angeklagten weniger beschwerenden Maßnahme nach § 64 StGB (vgl. BGH StV 1998, 72 m.N.) zu prüfen haben.
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11

    Tateinheit (einheitlicher Tatentschluss; enger und situativer Zusammenhang);

    Bei einem derartigen zeitgleichen und wechselweisen Vorgehen, bei dem die Tatbeiträge sich gegenseitig ergänzen, wäre eine Aufspaltung des eng zusammengehörenden Geschehens mit den genannten Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; 1998, 72; NStZ-RR 1998, 233).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 215/98

    Zweifelsfreies Feststehen der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuchs (StGB)

    Beruht die erheblich verminderte Schuldfähigkeit auf dem Genuß berauschender Mittel, kommt eine Maßnahme nach § 63 StGB nur dann in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise im Hinblick auf den Genuß von Alkohol überempfindlich ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 34, 22, 27; 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2-7, 9, 12 und 17, Beschlüsse des Senats vom 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97 und vom 17. Dezember 1997 - 2 StR 603/97; BGH, Urt. vom 17. Februar 1998 - 1 StR 750/97).
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