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   BGH, 15.06.1984 - 2 StR 286/84   

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https://dejure.org/1984,2686
BGH, 15.06.1984 - 2 StR 286/84 (https://dejure.org/1984,2686)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1984 - 2 StR 286/84 (https://dejure.org/1984,2686)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1984 - 2 StR 286/84 (https://dejure.org/1984,2686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung des Schuldumfangs bei Verurteilung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 2 StR 286/84
    Denn die Straffrage kann hier nicht losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden (BGHSt 27, 70, 72 [BGH 30.11.1976 - 1 StR 319/76]; 29, 359, 364 [BGH 21.10.1980 - 1 StR 262/80]- jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 2 StR 286/84
    Denn die Straffrage kann hier nicht losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt selbständig geprüft und beurteilt werden (BGHSt 27, 70, 72 [BGH 30.11.1976 - 1 StR 319/76]; 29, 359, 364 [BGH 21.10.1980 - 1 StR 262/80]- jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 StR 76/84

    Aufhebung eines Urteils in der Revision mangels Feststellungen zum THC-Gehalt

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 2 StR 286/84
    Solche wären hinsichtlich des sichergestellten Haschisch (UA S. 8, 12) möglich gewesen, bei den weiteren Teilmengen war jedenfalls die Feststellung eines Mindestgehalts angezeigt, wobei als Beurteilungskriterien etwa Preis und Herkunft der Rauschmittel, gegebenenfalls auch seine Beurteilung durch die Tatbeteiligten, hätten herangezogen werden können (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1984 - 2 StR 76/84 - undvom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 -).
  • BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

    Auszug aus BGH, 15.06.1984 - 2 StR 286/84
    Solche wären hinsichtlich des sichergestellten Haschisch (UA S. 8, 12) möglich gewesen, bei den weiteren Teilmengen war jedenfalls die Feststellung eines Mindestgehalts angezeigt, wobei als Beurteilungskriterien etwa Preis und Herkunft der Rauschmittel, gegebenenfalls auch seine Beurteilung durch die Tatbeteiligten, hätten herangezogen werden können (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1984 - 2 StR 76/84 - undvom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84 -).
  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 166/88

    Bezugnahme des Berufungsgerichts auf Strafzumessungserwägungen des

    Dieser Mangel schließt hier die Wirksamkeit der Beschränkungserklärung aus (vgl. BGHSt 33, 59 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; BGH, Beschluß vom 15. Juni 1984 - 2 StR 286/84 - Urteil vom 14. Mai 1986 - 3 StR 125/86 - BayObLG …
  • BGH, 09.08.1984 - 4 StR 399/84

    Erfordernis der Feststellung der Art und Höhe des erhaltenen Entgelts oder

    Da sonach in beiden Fällen die Betäubungsmittel mengen und damit der Schuldumfang (vgl. BGH, Urt. vom 10. Juli 1984 - 5 StR 349/84;Beschluß vom 15. Juni 1984 - 2 StR 286/84) nicht hinreichend sicher festgestellt sind, muß das Urteil in vollem Umfang aufgehoben werden.
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