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   BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18   

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https://dejure.org/2019,3411
BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18 (https://dejure.org/2019,3411)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2019 - 2 StR 288/18 (https://dejure.org/2019,3411)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 2 StR 288/18 (https://dejure.org/2019,3411)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines Schuldspruchs hinsichtlich der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Vorliegen einer Wegnahme von Geld im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB; Gewahrsam von in einem Tresor befindlichen Geld

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines Schuldspruchs hinsichtlich der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Vorliegen einer Wegnahme von Geld im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB; Gewahrsam von in einem Tresor befindlichen Geld

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 249 Abs. 1 ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Überprüfung eines Schuldspruchs hinsichtlich der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Vorliegen einer Wegnahme von Geld im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB ; Gewahrsam von in einem Tresor befindlichen Geld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Diebstahl/Raub: Gewahrsamsbruch erforderlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub - und der Gewahrsam am Geldtresor des Baumarkts

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
    Ob und wer Gewahrsam an einer Sache hat, beurteilt sich nach den Umständen des einzelnen Falles und den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
    Ob und wer Gewahrsam an einer Sache hat, beurteilt sich nach den Umständen des einzelnen Falles und den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255).
  • BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
    Dies könnte etwa der Fall sein, wenn dem Stellvertreter eine Stellung zukommt, die nach Aufgaben und Verantwortung der eines alleinverantwortlichen Kassiers vergleichbar ist, ohne dass es insoweit darauf ankommt, dass er der Kontrolle und Weisung des Filialleiters unterliegt (vgl. im Zusammenhang mit einer bei der Öffnung eines Tresors mitwirkenden Aufsichtsperson in einer Spielhalle (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 StR 115/88, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13

    Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene

    Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
    Dabei wird sich der neue Tatrichter im Rahmen der Einziehungsentscheidung auch mit der Frage zu befassen haben, ob der Angeklagte B., der die gesamte Tatbeute während des Tatgeschehens nur kurzfristig in den Händen hielt, bevor er sie an den Mitangeklagten weiterreichte, damit Mitverfügungsgewalt hinsichtlich der vollständigen Tatbeute erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44).
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