Rechtsprechung
BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB
Raub (Wegnahme; Gewahrsam) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Überprüfung eines Schuldspruchs hinsichtlich der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Vorliegen einer Wegnahme von Geld im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB; Gewahrsam von in einem Tresor befindlichen Geld
- Wolters Kluwer
Überprüfung eines Schuldspruchs hinsichtlich der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Vorliegen einer Wegnahme von Geld im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB; Gewahrsam von in einem Tresor befindlichen Geld
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 249 Abs. 1 ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
Überprüfung eines Schuldspruchs hinsichtlich der Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Vorliegen einer Wegnahme von Geld im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB ; Gewahrsam von in einem Tresor befindlichen Geld - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Diebstahl/Raub: Gewahrsamsbruch erforderlich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Raub - und der Gewahrsam am Geldtresor des Baumarkts
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Hanau, 12.04.2018 - 3360 Js 14389/17
- BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
Ob und wer Gewahrsam an einer Sache hat, beurteilt sich nach den Umständen des einzelnen Falles und den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255). - BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
Ob und wer Gewahrsam an einer Sache hat, beurteilt sich nach den Umständen des einzelnen Falles und den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255). - BGH, 13.07.1988 - 3 StR 115/88
Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
Dies könnte etwa der Fall sein, wenn dem Stellvertreter eine Stellung zukommt, die nach Aufgaben und Verantwortung der eines alleinverantwortlichen Kassiers vergleichbar ist, ohne dass es insoweit darauf ankommt, dass er der Kontrolle und Weisung des Filialleiters unterliegt (vgl. im Zusammenhang mit einer bei der Öffnung eines Tresors mitwirkenden Aufsichtsperson in einer Spielhalle (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 StR 115/88, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Gewahrsam 4). - BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13
Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene …
Auszug aus BGH, 09.01.2019 - 2 StR 288/18
Dabei wird sich der neue Tatrichter im Rahmen der Einziehungsentscheidung auch mit der Frage zu befassen haben, ob der Angeklagte B., der die gesamte Tatbeute während des Tatgeschehens nur kurzfristig in den Händen hielt, bevor er sie an den Mitangeklagten weiterreichte, damit Mitverfügungsgewalt hinsichtlich der vollständigen Tatbeute erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44).
- BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18
Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten; …
Ob sie vorliegt bzw. wer sie innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273 f.; 10 11 12 Urteile vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255;… vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5). - BGH, 03.03.2021 - 4 StR 338/20
Diebstahl (Gewahrsam des Bankkunden am Bargeld im Ausgabefach eines …
Wer die tatsächliche Sachherrschaft innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (zum Ganzen: BGH, Urteile vom 9. Dezember 1993 - 4 StR 416/93, BGHSt 40, 8, 23;… vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255; vom 12. Juni 1968 - 2 StR 106/68, BGHSt 22, 180, 182 f.; vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 171/55, BGHSt 8, 273, 274 f.; Beschlüsse vom 28. Juli 2020 - 2 StR 229/20, NStZ 2021, 42; vom 14. April 2020 - 5 StR 10/20, NStZ 2020, 483; vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727; vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5; vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273 f.). - BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20
Abgrenzung von Diebstahl und (Fund-)Unterschlagung (Gewahrsam bei im öffentlichen …
Ob die tatsächliche Sachvorherrschaft vorliegt bzw. wer sie innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 21. März 2019 - 3 StR 333/18, NStZ 2019, 726, 727).