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   BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90   

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https://dejure.org/1990,5066
BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90 (https://dejure.org/1990,5066)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1990 - 2 StR 289/90 (https://dejure.org/1990,5066)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1990 - 2 StR 289/90 (https://dejure.org/1990,5066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des Befangenheitsantrags

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Anforderungen an das Ablehnungsgesuch gegen einen Richter - Anforderungen an Ablehnung eines Richters während der Verhandlung - Ablehnung eines Richters aufgrund von Hinweis auf die in anderen Ländern für Betäubungsmitteldelikte angedrohten Strafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 490/83

    Auswirkungen der fehlenden Unterschrift der Berichterstatterin nach Abänderung

    Auszug aus BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90
    Er hat vielmehr nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden, ob ein Ablehnungsgrund vorlag (BGH NStZ 1984, 230 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90
    Zwar muß die Ablehnung eines Richters nach Beginn der Vernehmung des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse unverzüglich geltend gemacht werden (§ 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO), das heißt ohne schuldhaftes Zögern (BGHSt 21, 334, 339).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90
    Die Frage der Begründetheit des Ablehnungsantrags ist vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu beurteilen; ob der Richter tatsächlich befangen ist, spielt keine Rolle (BGHSt 24, 336, 338) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72].
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Auszug aus BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90
    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Auszug aus BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90
    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Dabei ist eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen des Gesuchs einzuräumen (BGH NStZ 1982, 291, 292; BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).
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