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   BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15   

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https://dejure.org/2015,19203
BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15 (https://dejure.org/2015,19203)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2015 - 2 StR 29/15 (https://dejure.org/2015,19203)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15 (https://dejure.org/2015,19203)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 203 StPO; § 261 StPO
    Eröffnungsbeschluss (Form: regelmäßige Erforderlichkeit einer schriftlichen Niederlegung); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtlich Beweiswürdigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 StPO, § 206a StPO, § 207 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren gegen Mitangeklagte wegen Betäubungsmitteldelikten: Verfahrenshindernis des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses; Überzeugungsbildung von der Mittäterschaft aufgrund des Persönlichkeitsbildes eines Angeklagten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Form des Eröffnungsbeschlusses

  • IWW

    § 357 StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 206a StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. Einfuhr von Methamphetamin zum gewinnbringenden Verkauf im Inland

  • rewis.io

    Strafverfahren gegen Mitangeklagte wegen Betäubungsmitteldelikten: Verfahrenshindernis des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses; Überzeugungsbildung von der Mittäterschaft aufgrund des Persönlichkeitsbildes eines Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357
    Beweiswürdigung bzgl. Einfuhr von Methamphetamin zum gewinnbringenden Verkauf im Inland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkludenter Eröffnungsbeschluss?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 740
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

    Auszug aus BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15
    Deshalb müssen die Urteilsgründe des Tatgerichts erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogene Schlussfolgerung nicht nur eine bloße Vermutung darstellt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, NStZ-RR 2013, 387, 388).
  • BGH, 11.01.2011 - 3 StR 484/10

    Verfahrenshindernis (fehlender wirksamer Eröffnungsbeschluss);

    Auszug aus BGH, 16.06.2015 - 2 StR 29/15
    Erforderlich ist aus Gründen der Rechtsklarheit, dass die Urkunde aus sich heraus oder in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, BGHR StPO § 207 Beschluss 1).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17

    Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses

    Aus Gründen der Rechtsklarheit ist es erforderlich, dass die Urkunde aus sich heraus und in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass die zuständigen Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen haben (Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 3 StR 484/10, BGHR StPO § 207 Beschluss 1).

    Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht behebbares Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich des Tatvorwurfs vom 15. Februar 2016 nach § 206a StPO mit der Kostenfolge gemäß § 467 Abs. 1 StPO führt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740, 741).

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Die Urteilsgründe müssen jedoch erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14 juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15 juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 11/15 juris Rn. 5; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133, jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruhen und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610; vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • OLG Hamm, 08.01.2019 - 4 RVs 166/18

    Eröffnungsbeschluss; fehlender; konkludenter; Schriftform; Anordnung des

    Erforderlich ist aus Gründen der Rechtsklarheit, dass die Urkunde aus sich heraus oder in Verbindung mit sonstigen Urkunden mit Sicherheit erkennen lässt, dass der Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen hat (zu vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 StR 29/15 -, zitiert nach juris).

    Ist dies unterblieben, so besteht ein Verfahrenshindernis, das durch nachträgliche Erklärung des Richters, die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen zu haben, nicht beseitigt wird (zu vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2012' - 2 StR 46/12 - BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 StR 29/15 -, zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, 2018, § 207 Rdnr. 8).

    Es genügt jedoch eine eindeutige und schlüssige schriftliche Erklärung des Gerichts, aus der sich - ggf. in Verbindung mit sonstigen Urkunden - hinreichend deutlich ergibt, dass es eine bestimmt bezeichnete Anklage zur Hauptverhandlung zulässt (zu vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2012 - 2 StR 46/12 - BGH, Beschluss vom 16.06.2015 - 2 StR 29/15 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.) bzw. die Eröffnungsvoraussetzungen geprüft hat und einen bestimmten Anklagevorwurf zur Hauptverhandlung zulässt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - III-1 RVs 55/16 -, zitiert nach juris).

  • BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte;

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610, und vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 23.01.2018 - 2 StR 238/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740; BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13, StV 2014, 610).
  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 275/18

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen, Verhältnis zur

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht nur eine Vermutung darstellen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 547/17 Rn. 18 mwN; Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740 Rn. 26).
  • OLG Köln, 04.02.2020 - 1 RVs 240/19

    Verwerfungsurteil, fehlender Eröffnungsbeschluss, Sachrüge

    Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein absolutes Verfahrenshindernis dar, das zur Verfahrenseinstellung führt (BGH StV 1983, 318; BGH, StV 2015, 740; SenE v. 21.01.2003 - Ss 456/02 - = VRS 104, 364 [365] = NStZ 2004, 281; SenE v. 26.09.2003 - Ss 388/03 - = NStZ-RR 2003, 49 [50]; SenE v. 09.08.2005 - 8 Ss 34/05 - SenE v. 11.08.2009 - 81 Ss 35/09 - SenE v. 22.05.2012 - III-1 RVs 79/12 - SenE v. 29.06.2016 - III-1RVs 128/16 - SenE v. 25.09.2018 - III-1 RVs 191/18 -).
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