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   BGH, 23.02.1990 - 2 StR 29/90   

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https://dejure.org/1990,7058
BGH, 23.02.1990 - 2 StR 29/90 (https://dejure.org/1990,7058)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1990 - 2 StR 29/90 (https://dejure.org/1990,7058)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1990 - 2 StR 29/90 (https://dejure.org/1990,7058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.09.2015 - 5 StR 222/15

    Mord aus niedrigen Beweggründen bei anlassloser Tötung eines Kleinkindes

    Denn wenn die aus normalpsychologischem Antrieb begangene Tötung wie hier eines rechtlich beachtlichen Grundes entbehrt (zu diesem Maßstab siehe BGH, Beschluss vom 23. Februar 1990 - 2 StR 29/90, BGHR, § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 17; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 680/94, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30), so ist die Annahme eines niedrigen Tatantriebs gerechtfertigt.
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

    Diese Beweiswürdigung muß insbesondere die Tat selbst, das zu ihr hinführende Geschehen und den Anlaß zur Tat, auch unter Berücksichtigung der Rolle des Opfers, einbeziehen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 17).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 340/98

    Verstoß des Gerichts gegen den Zweifelssatz bei Annahme des Mordmerkmals der

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach einer Gesamtwürdigung, in welche neben den Lebensverhältnissen und der Persönlichkeit des Täters insbesondere die Umstände der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 17, 22).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 368/92

    Mindestanforderungen an den Hinweis bezüglich der Veränderung eines rechtlichen

    Da es für die Feststellung und Bewertung des maßgeblichen Beweggrundes für die Tat entscheidend auch auf eine durch eine Auseinandersetzung geprägte Motivlage ankommt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 9, 17), hätte sich das Schwurgericht auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, inwieweit der Angeklagte auch von anlaßbezogenen Beweggründen zur Tötung bestimmt wurde (BGHR a.a.O. niedrige Beweggründe 18).
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