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   BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16   

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https://dejure.org/2017,17899
BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16 (https://dejure.org/2017,17899)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2017 - 2 StR 290/16 (https://dejure.org/2017,17899)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16 (https://dejure.org/2017,17899)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 5 StGB
    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Begriff der Bande; Organisation des Verkaufs von Zeichnungsscheinen für ein gar nicht für einen Börsengang vorgesehenes Unternehmen an potentielle Anleger

  • IWW

    § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 265 Abs. 5 StGB, § 264 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug; Bestehen von Tateinheit für Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrages; Aufhebung des Schuldspruchs; Gerichtliche Kognitionspflicht

  • rewis.io

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Begriff der Bande; Organisation des Verkaufs von Zeichnungsscheinen für ein gar nicht für einen Börsengang vorgesehenes Unternehmen an potentielle Anleger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug; Bestehen von Tateinheit für Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrages; Aufhebung des Schuldspruchs; Gerichtliche Kognitionspflicht

  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 5 ; StPO § 264 ; StGB § 265 Abs. 5
    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug; Bestehen von Tateinheit für Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrages; Aufhebung des Schuldspruchs; Gerichtliche Kognitionspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Begriff der Bande; Organisation des Verkaufs von Zeichnungsscheinen für ein gar nicht für einen Börsengang vorgesehenes Unternehmen an potentielle Anleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und die Bande

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angeklagte Tat - und die Kognitionspflicht des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16
    Dabei ist es unschädlich, wenn diese Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrages in Tateinheit zueinander stehen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16
    Die umfassende gerichtliche Kognitionspflicht gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff vollständig erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16
    Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 356 mwN).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Indes ist - anknüpfend an Entscheidungen zum Bandenbetrug (vgl. Senat, Urteil vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16, NStZ-RR 2017, 248; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183; aA noch BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 109/86, NStZ 1986, 408) - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für den Bandenhandel im Sinne von §§ 29, 30a Abs. 1 BtMG anerkannt, dass die Zusammenfassung mehrerer auf Drogenumsatz gerichteter Aktivitäten zu einer einzigen Bewertungseinheit - mithin die Verknüpfung mehrerer Einzelakte zu einer Tat aus Rechtsgründen - der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 ff.; Maier in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30 Rn. 84).
  • BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18

    Grundsatz der Spezialität (keine Durchbrechung durch endgültige Freilassung bei

    Dabei ist es unschädlich, wenn diese Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrags in Tateinheit zueinander stehen (BGH, Urteil vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16, Rn. 10 mwN).
  • LG Waldshut-Tiengen, 19.06.2020 - 1 KLs 21 Js 8255/18

    Unbefugte Einwirkung auf Datenverarbeitungsvorgang bei Ziehen eines

    Die bandenmäßige Begehungsweise nach §§ 263a Abs. 1 und 2, 263 Abs. 5 StGB setzt voraus, dass sich die Täter mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art - darunter Computerbetrug gemäß § 263a StGB - zu begehen, wobei es unschädlich ist, wenn diese Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrags in Tateinheit zueinander stehen (BGH NJW 04, 2840; NStZ-RR 17, 248).

    Für die Bildung einer Bande sind mindestens drei Personen erforderlich (vgl. BGH NStZ 2007, 269; NStZ-RR 17, 248).

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