Rechtsprechung
BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen hochgradiger Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger Taten wegen eines fortdauernden Zustandes einer Geisteskrankheit; Voraussetzungen für eine grundsätzlich unbefristete ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; BGB §§ 1896 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Gefährlichkeit trotz fehlender Vorstrafen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Auszug aus BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08
Dass ein Täter trotz bestehenden Defekts in 25 Jahren keine Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27). - BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem …
Auszug aus BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08
Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26). - BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08
Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
- BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die lediglich latente Gefahr oder bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198). - BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Insofern hätte sich das Landgericht auch mit den naheliegenden gegen eine Gefährlichkeit sprechenden Umständen auseinandersetzen müssen (BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08), wie damit, dass die Nachstellungshandlungen des Beschuldigten über den längeren Zeitraum gerade nicht zu einer erheblichen körperlichen oder seelischen Schädigung der Tatopfer geführt haben.'. - BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09
Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit …
Eine lediglich latente Gefahr und die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (Senat, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08).
- BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an …
Eine lediglich latente Gefahr oder die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht jedoch nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2008 ? 2 StR 291/08). - BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige …
Die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, Rn. 7;… vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, Rn. 10, NStZ-RR 2009, 198). - LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15
Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem …
Eine lediglich latente Gefahr und die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (Senat, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08). - BGH, 09.10.2012 - 2 StR 180/12
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, Rn. 7;… vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, Rn. 10, NStZ-RR 2009, 198). - BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)
b) Das Landgericht hätte sich darüber hinaus auch mit naheliegenden gegen eine Gefährlichkeit sprechenden Umständen auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08). - KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17
Maßregelvollstreckung: Notwendige Gefährlichkeitsprognose bei Prüfung einer …
Für die Feststellung einer Negativprognose ergeben sich daher entsprechende Anforderungen: Die bloße Möglichkeit oder eine lediglich "latente" Gefahr einer (prognoserelevanten) rechtswidrigen Tat reicht für die Annahme einer Taterwartung im Sinne von § 63 Abs. 1 StGB und - dementsprechend - für die Bejahung einer Gefahr im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 141; 2011, 41; 2009, 306; 2006, 265; NStZ 1993, 78; Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08 - juris Rdn. 7;… Senat NStZ-RR 2017, 8 - juris Rdn. 21 m.w.N.;… ebenso OLG Hamm a.a.O.), mithin eine - von der einfachen Möglichkeit abzugrenzende - bestimmte Wahrscheinlichkeit (…vgl. BGH StV 2001, 676 - juris Rdn. 3).