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   BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08   

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https://dejure.org/2008,8766
BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08 (https://dejure.org/2008,8766)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2008 - 2 StR 291/08 (https://dejure.org/2008,8766)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08 (https://dejure.org/2008,8766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen hochgradiger Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Begehung erheblicher rechtswidriger Taten wegen eines fortdauernden Zustandes einer Geisteskrankheit; Voraussetzungen für eine grundsätzlich unbefristete ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; BGB §§ 1896 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefährlichkeit trotz fehlender Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08
    Dass ein Täter trotz bestehenden Defekts in 25 Jahren keine Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 27).
  • BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08
    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 10.09.2008 - 2 StR 291/08
    Deshalb darf sie nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11 und 26).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die lediglich latente Gefahr oder bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 421/16

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Insofern hätte sich das Landgericht auch mit den naheliegenden gegen eine Gefährlichkeit sprechenden Umständen auseinandersetzen müssen (BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08), wie damit, dass die Nachstellungshandlungen des Beschuldigten über den längeren Zeitraum gerade nicht zu einer erheblichen körperlichen oder seelischen Schädigung der Tatopfer geführt haben.'.
  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09

    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit

    Eine lediglich latente Gefahr und die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (Senat, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an

    Eine lediglich latente Gefahr oder die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht jedoch nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2008 ? 2 StR 291/08).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige

    Die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, Rn. 7; vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, Rn. 10, NStZ-RR 2009, 198).
  • LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Eine lediglich latente Gefahr und die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (Senat, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08).
  • BGH, 09.10.2012 - 2 StR 180/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Die bloße Möglichkeit zukünftiger Straftaten reicht nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08, Rn. 7; vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, Rn. 10, NStZ-RR 2009, 198).
  • BGH, 11.01.2011 - 5 StR 547/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    b) Das Landgericht hätte sich darüber hinaus auch mit naheliegenden gegen eine Gefährlichkeit sprechenden Umständen auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08).
  • KG, 29.12.2017 - 5 Ws 228/17

    Maßregelvollstreckung: Notwendige Gefährlichkeitsprognose bei Prüfung einer

    Für die Feststellung einer Negativprognose ergeben sich daher entsprechende Anforderungen: Die bloße Möglichkeit oder eine lediglich "latente" Gefahr einer (prognoserelevanten) rechtswidrigen Tat reicht für die Annahme einer Taterwartung im Sinne von § 63 Abs. 1 StGB und - dementsprechend - für die Bejahung einer Gefahr im Sinne von § 67d Abs. 6 Satz 2 StGB nicht aus; erforderlich ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 141; 2011, 41; 2009, 306; 2006, 265; NStZ 1993, 78; Beschluss vom 10. September 2008 - 2 StR 291/08 - juris Rdn. 7; Senat NStZ-RR 2017, 8 - juris Rdn. 21 m.w.N.; ebenso OLG Hamm a.a.O.), mithin eine - von der einfachen Möglichkeit abzugrenzende - bestimmte Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH StV 2001, 676 - juris Rdn. 3).
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