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   BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12   

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https://dejure.org/2012,40371
BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12 (https://dejure.org/2012,40371)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - 2 StR 294/12 (https://dejure.org/2012,40371)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 2 StR 294/12 (https://dejure.org/2012,40371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen tatmehrheitlich begangener Betrugsstraftaten im Falle von auf einem einheitlichen und durch den Täter entwickelten Anlagekonzept beruhenden Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Verurteilung wegen tatmehrheitlich begangener Betrugsstraftaten im Falle von auf einem einheitlichen und durch den Täter entwickelten Anlagekonzept beruhenden Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 198
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12
    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 544/02, NStZ-RR 2005, 199, 200).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04

    Schuldumfang (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12
    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 544/02, NStZ-RR 2005, 199, 200).
  • BGH, 29.08.2019 - 2 StR 85/19

    Raub (raubspezifische Einheit zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Die daraus gebildete Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO als Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5; vom 26. Februar 2019 - 2 StR 358/17, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2013 - 5 StR 279/13, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 354 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16

    Urkundenfälschung (Gebrauchmachen; Mehrfachgebrauch); Konkurrenzen

    Die für die Fälle II. 1 bis 6 unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Idar/Oberstein vom 21. Mai 2015 gebildete Gesamtstrafe kann trotzdem bestehen bleiben, weil der Senat mit Rücksicht auf die verbleibenden Einzelstrafen (drei Mal sieben Monate Freiheitsstrafe, zwei Mal sechs Monate Freiheitsstrafe, einmal vier Monate Freiheitsstrafe und einmal 120 Tagessätze Geldstrafe) und den unverändert gebliebenen Schuldumfang ausschließen kann, dass die Strafkammer auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 3 StR 490/14, NStZ-RR 2015, 139, 140; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, Rn. 5; MeyerGoßner in: MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 354 Rn. 22 aE).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit;

    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses angesichts des unveränderten Schuldumfangs kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    Bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang ist eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 473/14

    Gleichzeitiger unerlaubter Besitz von Waffen und Munition (Tateinheit)

    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200, und vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12).
  • BGH, 08.11.2022 - 5 StR 318/22

    Betrug beim Selbstbedienungstanken; Abgrenzung von Raub und räuberischer

    Angesichts der Einsatzstrafe von fünf Jahren sowie der einbezogenen Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist es auszuschließen, dass das Landgericht bei zutreffender Rechtsanwendung eine geringere Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hätte, zumal die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei wie hier unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12; vom 21. März 2019 - 3 StR 458/18, NStZ 2020, 232, 233).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5) kann die Gesamtstrafe jedoch als Einzelstrafe bestehen bleiben.

    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung bildet (BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, juris Rn. 64; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5).

  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 355/23

    Freiheitsstrafe vwegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher

    Der Senat kann ausschließen, dass das Landgericht bei zutreffender rechtlicher Bewertung des Konkurrenzverhältnisses auf eine mildere Strafe erkannt hätte, denn durch die geänderte rechtliche Bewertung hat sich der Unrechts- und Schuldgehalt der von dem Angeklagten begangenen Tat nicht verändert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 24. März 1998 - 4 StR 663/97).
  • BGH, 07.05.2019 - 5 StR 149/19

    Eine Tat im konkurrenzrechtlichen Sinne bei mehrfachem Gebrauch einer gefälschten

    Er schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund einer abweichenden Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses eine noch mildere Strafe verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12), zumal der Unrechts- und Schuldgehalt einer Tat durch eine bloße Änderung der Konkurrenzen nicht berührt wird.
  • BGH, 26.08.2020 - 4 StR 197/20

    Beihilfe (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit)

    Denn eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei ? wie hier ? unverändertem Schuldumfang ist kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 StR 75/17, Rn. 5; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 144/20

    Tragen des Geschehens in der Wohnung von einem einheitlichen Willen des

  • BGH, 09.06.2020 - 3 StR 185/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (verschiedene

  • BGH, 24.04.2014 - 4 StR 113/14

    Würdigung des Gesamtgeschehens als einheitliche Tat oder Tatmehrheit i.R.d.

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