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   BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12   

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https://dejure.org/2012,37638
BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,37638)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2012 - 2 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,37638)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 2 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,37638)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 263 StGB, § 261 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Beschaffungsbetrug: Verminderte Schuldfähigkeit wegen pathologischen Spielens; Spielsucht als schwere seelische Abartigkeit; Erfordernis der tatrichterlichen Überprüfung bei Widersprüchen in der Bewertung des ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus bei Verurteilung des Angeklagten wegen 21-fachen Betruges aus Gründen pathologischer Glücksspielsucht; Anforderungen an die Bejahung erheblich geminderter Schuldfähigkeit bei möglicher Feststellung ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Beschaffungsbetrug: Verminderte Schuldfähigkeit wegen pathologischen Spielens; Spielsucht als schwere seelische Abartigkeit; Erfordernis der tatrichterlichen Überprüfung bei Widersprüchen in der Bewertung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Voraussetzungen für die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus bei Verurteilung des Angeklagten wegen 21-fachen Betruges aus Gründen pathologischer Glücksspielsucht; Anforderungen an die Bejahung erheblich geminderter Schuldfähigkeit bei möglicher Feststellung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Schuldfähigkeit von Spielsüchtigen - Pathologisches Spielen ist für sich genommen noch keine seelische Störung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann kommt eine erhebliche Verminderung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit in Betracht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz Spielsucht verantwortlich für Betrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 181
  • NStZ 2013, 155
  • NStZ-RR 2013, 163
  • NStZ-RR 2013, 164
  • NStZ-RR 2013, 165
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12
    Pathologisches Spielen stellt für sich genommen noch keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, NStZ 2005, 207 f.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12
    Ob die Steuerungsfähigkeit bei Begehung der rechtswidrigen Taten "erheblich" vermindert war, ist schließlich eine Rechtsfrage (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53), die das Tatgericht auch in rechtlich wertender Betrachtung zu entscheiden hat.
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12
    Als "schwer" kann vielmehr nur eine solche seelische Abartigkeit gelten, bei der die Störung auch das Gewicht krankhafter seelischer Störungen erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 28; Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHSt 37, 397, 401).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12
    Als "schwer" kann vielmehr nur eine solche seelische Abartigkeit gelten, bei der die Störung auch das Gewicht krankhafter seelischer Störungen erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 28; Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, BGHSt 37, 397, 401).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 09.10.2012 - 2 StR 297/12
    Der Tatrichter hat das Gutachten des Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise eigenverantwortlich zu bewerten (vgl. BGHSt 7, 238, 239) und weiterzuverarbeiten.
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Nur wenn die "Spielsucht' zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt, kann (ausnahmsweise) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194 mwN; Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, juris; vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13, juris Rn. 5 mwN und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, wistra 2013, 62).

    Die begangenen Straftaten müssen der Fortsetzung des Spielens gedient haben (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 42 und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, wistra 2013, 62, 63).

  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Die Frage, ob eine "schwere" seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmale im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliege, ferner die Frage, ob die hierdurch bewirkte Einschränkung des Hemmungsvermögens im Rechtssinne "erheblich" sei (§ 21 StGB), unterlägen der Würdigung des Gerichts (BGH, B.v. 9.10.2012 - 2 StR 297/12, juris).

    Nur wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führe oder der Täter bei Geldbeschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten habe, könne ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (BGH, B.v. 9.10.2012 - 2 StR 297/12, juris).

    Nur wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Geldbeschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (BGH, B.v. 9.10.2012 - 2 StR 297/12, juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 4.7.1990 - 1 D 28/89, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. A. 2017, Rn. 997).

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 597/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt Spielsucht zwar für sich genommen keine krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar, welche die Schuldfähigkeit erheblich einschränken oder ausschließen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 ff.; Beschlüsse vom 24. Januar 1991 - 4 StR 580/90, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 17, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; kritisch hierzu Kellermann, StV 2005, 287).

    Wie bei der Substanzabhängigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1999 - 2 StR 529/98, NStZ 1999, 448, 449, vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, und vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00, NStZ 2001, 83 und 85; vgl. MünchKomm StGB/van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 24) kann deshalb auch bei Spielsucht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit angenommen werden, wenn diese zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei den Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 1988 - 1 StR 544/88, BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 8, vom 22. Juli 2003 - 4 StR 199/03, NStZ 2004, 31, 32, und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 370 f.).

  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Die Frage, ob eine "schwere" seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmale im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliege, ferner die Frage, ob die hierdurch bewirkte Einschränkung des Hemmungsvermögens im Rechtssinne "erheblich" sei (§ 21 StGB), unterlägen der Würdigung des Gerichts (BGH, B.v. 9.10.2012 - 2 StR 297/12, juris).

    Nur wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führe oder der Täter bei Geldbeschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten habe, könne ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (BGH, B.v. 9.10.2012 - 2 StR 297/12, juris).

    Nur wenn die Spielsucht zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Geldbeschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (BGH, B.v. 9.10.2012 - 2 StR 297/12, juris Rn. 7; BVerwG, U.v. 4.7.1990 - 1 D 28/89, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. A. 2017, Rn. 997).

  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 2 RVs 67/16

    Unbeschiedener Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ausbleiben

    Nur wenn "Spielsucht" zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH NJW 2013, 181; StV 2015, 206).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. Senat, Urteil vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, StV 2022, 291; Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NStZ 2013, 155, 156; BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.).
  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13

    Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei

    Nur wenn die "Spielsucht" zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181 f., je mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 1002/13
    vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12 - NJW 2013, 181, 182 m.w.N.
  • BGH, 19.02.2019 - 2 StR 599/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    b) Abgesehen davon bestehen Bedenken, ob das Landgericht bei Beurteilung der Schuldfähigkeit den Anforderungen an die gebotene eigenverantwortliche tatgerichtliche Prüfung der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen genügt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38).
  • LG Aurich, 01.11.2021 - 16 Ns 14/21
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