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   BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14   

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https://dejure.org/2014,44027
BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14 (https://dejure.org/2014,44027)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2014 - 2 StR 297/14 (https://dejure.org/2014,44027)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 2 StR 297/14 (https://dejure.org/2014,44027)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 63 StGB, § 224 StGB, § 240 StGB
    Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei der Begehung der Anlasstaten während der stationären psychiatrischen Behandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 63 StGB, § 62 StGB, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 StGB, § 67b StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung sowie an die Unterbringung in einer Psychiatrie bei einer Persönlichkeitsstörung

  • rewis.io

    Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei der Begehung der Anlasstaten während der stationären psychiatrischen Behandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 63
    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung sowie an die Unterbringung in einer Psychiatrie bei einer Persönlichkeitsstörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 729
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14
    Das gilt nicht nur für die Feststellung des die Anordnung rechtfertigenden Zustands (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04, BGHSt 49, 347, 351 f. m.w.N.), sondern gleichermaßen für die tatsächlichen Voraussetzungen der Gefährlichkeitsprognose.
  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 465/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14
    Diesen Umstand aber hätte das Landgericht in seine Würdigung, ob die Angeklagte für die Allgemeinheit gefährlich ist, einbeziehen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06, NStZ-RR 2007, 73, 74; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - 2 StR 297/14
    Diesen Umstand aber hätte das Landgericht in seine Würdigung, ob die Angeklagte für die Allgemeinheit gefährlich ist, einbeziehen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 465/06, NStZ-RR 2007, 73, 74; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, NStZ-RR 2012, 271).
  • LG Bamberg, 12.02.2018 - 22 Ks 1107 Js 3383/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Anlasstat im Rahmen einer

    Leitsatz); BGH, Beschluss vom 09.12.2014 - Az. 2 StR 297/14 -, Rn. 7 m.w.N., juris = BeckRS 2015, 01254 = StV 2016, 729 f.).

    Leitsatz); BGH, Beschluss vom 09.12.2014 - Az. 2 StR 297/14 -, Rn. 7 m.w.N., juris = BeckRS 2015, 01254 = StV 2016, 729 f.).

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 604/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Hier ist der Umstand besonders in den Blick zu nehmen, dass innerhalb einer Einrichtung begangene Taten nicht mit solchen außerhalb gleichgesetzt werden dürfen, wenn die Taten nicht ausschließbar ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden bestehenden besonderen Situation haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14 Rn. 7; vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99 Rn. 3; vom 2. Juli 2002 - 1 StR 194/02 Rn. 10; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09 Rn. 9; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 Rn. 13 und vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch der Umstand, dass eine solche Tat während der stationären Unterbringung begangen wurde, ist im Rahmen der zu treffenden Gefährlichkeitsprognose einzustellen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 33 mwN).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 1 Ws 156/19

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung nur bei negativer Gefährlichkeitsprognose

    Bei der Prüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB und der hierbei gebotenen Gefährlichkeitsprognose kommt besondere Bedeutung zu, wenn sich das Tatgeschehen im Rahmen einer zivilrechtlichen Unterbringung des zu dieser Zeit hochpsychotischen Beschuldigten und damit in einer Situation ereignete, die schon aufgrund der mit der geschlossenen Unterbringung einhergehenden Freiheitsbeschränkung erhebliches Konfliktpotential bot (vgl. BGB, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16 -, juris; Beschluss vom 09.12.2014 - 2 StR 297/14 -, juris).

    In derartigen Fällen ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16 -, juris; Beschluss vom 09.12.2014 - 2 StR 297/14 -, juris m.w.N.).

  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit

    bb) Das Landgericht geht im Ansatz zutreffend davon aus, dass krankheitspypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder einer sozialtherapeutischen gegen Angehörige des Pflegepersonals und unter Umständen gegen Mitpatienten begangen werden, nur eingeschränkt Anlass für die Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB sein können (BGH, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, juris, Rdnr. 3; Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01, juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14).
  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung eines erstmaligen

    Die Strafkammer hat anknüpfend an die "Gefährlichkeitsprognose der Sachverständigen" eine positive "Sozialprognose" im Sinne des § 56 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119; zur Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB, BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14) verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie der ungünstigen sozialen Situation - ungeregelte Lebensführung, keine berufliche Perspektive - eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Gewaltstraftaten bestehe.
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 3 Ws 234/17

    Prüfungsmaßstab bei der Frage der Fortdauer einer Maßregel mit einer

    Gleiches gilt für die versuchte Nötigung vom 21. Mai 2008, wobei in beiden Fällen zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass Nötigungen und Körperverletzungen innerhalb von Betreuungseinrichtungen gegenüber dem Pflegepersonal und anderen Mitbewohnern nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichzusetzen sind, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405; Beschluss vom 8. Juli 1999 - 4 StR 269/99, juris; Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01, juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, BeckRS 2012, 11070; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14).
  • OLG Hamm, 09.04.2018 - 3 Ws 136/18

    Hinzuziehung eines Sachverständigen bei Widerruf der Maßregelaussetzung zur

    Soweit sich die in der angefochtenen Entscheidung beschriebenen aktuellen Vorfälle gegen das Pflegepersonal und Ärzte gerichtet haben, wird die Kammer auch zu berücksichtigen haben, dass krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gegen Angehörige des Pflegepersonals begangen werden, nur eingeschränkt Anlass für Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB sein können (BGH, Beschluss vom 08.07.1999 - 4 StR 269/99, Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2001 - 4 StR 540/01, Rdnr. 8; Beschluss vom 09.12.2014 -2 StR 297/14; Senat, Beschluss vom 04.07.2017 - III-3 Ws 256/17, alle juris).
  • LG München II, 19.12.2019 - 2 KLs 16 Js 25765/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Kammer verkennt bei ihrer Entscheidung nicht, dass die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB eine überaus belastende Maßnahme ist, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Beschuldigten darstellt und nur unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen angeordnet werden darf (vgl. BGH Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14).
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