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   BGH, 14.09.2016 - 2 StR 300/16   

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https://dejure.org/2016,38879
BGH, 14.09.2016 - 2 StR 300/16 (https://dejure.org/2016,38879)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2016 - 2 StR 300/16 (https://dejure.org/2016,38879)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2016 - 2 StR 300/16 (https://dejure.org/2016,38879)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 73c Abs. 1 StGB
    Unrecht und Schuld einer Betäubungsmittelstraftat (Bestimmung der Wirkstoffkonzentration); Schätzung unter Anwendung des Zweifelsatzes (Herkunft, Preis, Handelsstufe); Wertverfall (Feststellungen zu erzielten Einnahmen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 265 Abs. 1 StPO, § 73c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schätzung des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel für den Ausspruch über Einzelstrafen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel für den Ausspruch über Einzelstrafen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    Schätzung des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel für den Ausspruch über Einzelstrafen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 14.09.2016 - 2 StR 300/16
    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden durch diesen Faktor maßgeblich bestimmt, weshalb hierzu regelmäßig konkrete Feststellungen zu treffen sind (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16 mwN).
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 600/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegung im Urteil bei

    c) Das Landgericht hat jedoch nicht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt, auf welcher Grundlage die Schätzung beruht (siehe dazu BGH, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14 Rn. 12 und vom 14. September 2016 - 2 StR 300/16 Rn. 5; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, Vor §§ 29 ff. Rn. 313).
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