Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1975 - 2 StR 303/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,4648
BGH, 16.07.1975 - 2 StR 303/75 (https://dejure.org/1975,4648)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1975 - 2 StR 303/75 (https://dejure.org/1975,4648)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75 (https://dejure.org/1975,4648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,4648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen Straftaten - Wirkungen einer unzutreffenden Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 16.07.1975 - 2 StR 303/75
    Entgegen der Ansicht der Strafkammer standen die Betrügereien nicht in Fortsetzungszusammenhang, weil der ihn begründende Gesamtvorsatz nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter anderem voraussetzt, daß der Kreis der zu schädigenden Personen von vornherein bestimmt ist (z.B. BGHSt 1, 313, 315).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Solche Taten können daher, sofern sie für die Beurteilung der Schuld und der Persönlichkeit des Angeklagten von Bedeutung sind und sich in der Hauptverhandlung feststellen lassen, hier wie in der Regel auch sonst strafschärfend berücksichtigt werden, selbst wenn der Angeklagte ihretwegen nicht verfolgt wird oder noch nicht verurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1951, 769, 770; BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 - bei Dallinger MDR 1975, 195 f; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 755/75 = NStZ 1981, 99 f; Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75; Urteil vom 2. März 1977 - 2 StR 794/76; Bruns NStZ 1981, 81, 82 f).
  • BGH, 25.05.1977 - 3 StR 89/77

    Vorrätighalten von nationalsozialistischen Propagandamitteln - Anschlagen von

    Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte dem Tatrichter nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1975 - 3 StR 260/75; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75).
  • BGH, 01.09.1977 - 4 StR 326/77

    Revisionseinlegungsfrist bei mehrfacher Zustellung - Anforderungen an die

    Die gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 25 Abs. 2 StGB) braucht ebenso wie das Merkmal des Fortsetzungszusammenhangs in der Entscheidungsformel nicht besonders verlautbart zu werden (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1954 - 1 StR 285/54; BGH, Beschl. vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75); hier belasten sie diese nur.
  • BGH, 15.06.1977 - 3 StR 162/77

    Verjährung bei Nichtvornahme einer die Verjährung unterbrechenden Handlung -

    Im übrigen hätte das Verfahrenshindernis der Verjährung es dem Tatrichter nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten der Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1975 - 3 StR 260/75; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75, Urteil vom 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77 (S)).
  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76

    Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten

    Der Wegfall der übrigen Einzelstrafen zwingt nicht zur Aufhebung, weil verjährte Taten bei der Strafzumessung beachtet werden dürfen (BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 5 StR 580/59 - Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73 - bei Dallinger MDR 1974, 721; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75).
  • BGH, 25.05.1977 - 3 StR 175/77

    Aufhebung der Gesamtstrafe bei Wegfall der Verurteilung wegen sexuellen

    Der mit der Sache neu befaßten Strafkammer bleibt es trotz des Verfahrenshindernisses der Verjährung unbenommen, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (vgl. BGH, Urteile vom 20. April 1975 - 3 StR 260/75 - und 25. Mai 1977 - 3 StR 89/77; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht