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   BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90   

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https://dejure.org/1990,7045
BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90 (https://dejure.org/1990,7045)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1990 - 2 StR 304/90 (https://dejure.org/1990,7045)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90 (https://dejure.org/1990,7045)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer verminderten Steuerungsfähigkeit durch Berechnung der Tatzeitblutalkoholkonzentration

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90
    Diese wäre auch bei einem trinkgewohnten Angeklagten ein wesentliches Indiz für ein erheblich vermindertes Hemmungsvermögen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 11, 12, 13, 15; Alkoholauswirkungen 2; BGH Beschl. v. 27. Oktober 1988 - 4 StR 510/88 und 12. Februar 1988 - 2 StR 500/87).
  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90
    Diese wäre auch bei einem trinkgewohnten Angeklagten ein wesentliches Indiz für ein erheblich vermindertes Hemmungsvermögen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 11, 12, 13, 15; Alkoholauswirkungen 2; BGH Beschl. v. 27. Oktober 1988 - 4 StR 510/88 und 12. Februar 1988 - 2 StR 500/87).
  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - 2 StR 304/90
    Diese wäre auch bei einem trinkgewohnten Angeklagten ein wesentliches Indiz für ein erheblich vermindertes Hemmungsvermögen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6, 11, 12, 13, 15; Alkoholauswirkungen 2; BGH Beschl. v. 27. Oktober 1988 - 4 StR 510/88 und 12. Februar 1988 - 2 StR 500/87).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Hat sich der Richter auf diese Weise auf eine vom Angeklagten vor der Tat genossene Alkoholmenge festgelegt, wozu er verpflichtet ist (Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 376/90; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90 und vom 25. Juli 1990 - 2 StR 246/90), so hat er daraus die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Hat sich der Richter auf diese Weise seine Überzeugung von der vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge verschafft, wozu er verpflichtet ist (Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 376/90; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90 und vom 25. Juli 1990 - 2 StR 246/90), so hat er daraus die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen.
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Dabei war der Anteil des Angeklagten am gemeinsam getrunkenen Asbach und Champagner zu seinen Gunsten zu schätzen, wenn die Anhörung der Zeugen dazu genauere Erkenntnisse nicht brachte (BGH, Beschl. vom 20. Juli 1990 - 2 StR 304/90).
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