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   BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11   

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BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11 (https://dejure.org/2011,657)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - 2 StR 305/11 (https://dejure.org/2011,657)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11 (https://dejure.org/2011,657)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 StGB a.F.; Art. 316e Abs. 2 EGStGB; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 2 Satz 2 GG; Art. 104 GG; § 249 StGB; § 250 StGB; § 251 StGB; § 252 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Formelle und materielle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach der Weitergeltungsanordnung des BVerfG (Meistbegünstigungsprinzip; Vertrauensschutz; Gesetzlichkeitsprinzip; Anwendung auf Raub- und Erpressungsdelikte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB vom 27.12.2003, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB
    Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen schweren Raubes im Lichte der Weitergeltungsanordnung der Bundeserfassungsgerichts

  • Wolters Kluwer

    Sicherungsverwahrung wegen wiederholter Banküberfälle unter Drohung mit einer Scheinwaffe

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen schweren Raubes im Lichte der Weitergeltungsanordnung der Bundeserfassungsgerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen schweren Raubes im Lichte der Weitergeltungsanordnung der Bundeserfassungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1
    Sicherungsverwahrung wegen wiederholter Banküberfälle unter Drohung mit einer Scheinwaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Sicherungsverwahrung für "braven” Bankräuber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundesgerichtshof hebt Sicherungsverwahrung bei Bankräuber auf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Sicherungsverwahrung für Bankräuber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Übergangszeit der Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 213
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Danach sind erhöhte Anforderungen sowohl an die Konkretisierung der Rückfallprognose als auch an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; s.a. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11).

    Danach reichen etwa Betäubungsmitteldelikte regelmäßig nicht als Maßregelanlass aus (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11); andererseits genügen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11) oder Vergewaltigung (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).

  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11

    Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten);

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Danach sind erhöhte Anforderungen sowohl an die Konkretisierung der Rückfallprognose als auch an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; s.a. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11).

    Soweit im Beschluss des 3. Strafsenats vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11 - eine andere Wertung anklingt, war diese für die dortige Entscheidung nicht tragend.

  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Danach sind erhöhte Anforderungen sowohl an die Konkretisierung der Rückfallprognose als auch an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; s.a. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11).

    Danach reichen etwa Betäubungsmitteldelikte regelmäßig nicht als Maßregelanlass aus (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11); andererseits genügen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11) oder Vergewaltigung (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 279/11

    Aufhebung einer verfassungswidrigen Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Danach reichen etwa Betäubungsmitteldelikte regelmäßig nicht als Maßregelanlass aus (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11); andererseits genügen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11) oder Vergewaltigung (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 362/11

    Anwendung des Rechts der Sicherungsverwahrung nach dem Grundsatzurteil des BVerfG

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Rechtsprechung anderer Senate (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Danach sind erhöhte Anforderungen sowohl an die Konkretisierung der Rückfallprognose als auch an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; s.a. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11).
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Die Revision des Angeklagten ist wirksam auf den Maßregelausspruch beschränkt worden (vgl. schon BGH, Urteil vom 27. Januar 1955 - 4 StR 594/54, BGHSt 7, 101, 102 f.).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Danach reichen etwa Betäubungsmitteldelikte regelmäßig nicht als Maßregelanlass aus (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 4 StR 279/11); andererseits genügen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11) oder Vergewaltigung (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Jedoch sind beide Fassungen des § 66 Abs. 1 StGB nach der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 derzeit wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und Art. 104 Abs. 1 GG verfassungswidrig; die Vorschrift gilt vorläufig nur unter eingeschränkten Voraussetzungen weiter (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931, 1945).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
    Je existentieller die betroffenen Güter für den Einzelnen sind, desto intensiver muss der staatliche Schutz vor Beeinträchtigungen sein (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, 186).
  • BGH, 11.08.2011 - 3 StR 221/11

    Sicherungsverwahrung; strenge Verhältnismäßigkeit (schwere Straftat; sexueller

  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Dieser folgt einem Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213), wonach Verbrechen nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB für sich genommen in der Regel keine ausreichend schweren Prognosetaten für die Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgrund der Weitergeltungsanordnung darstellten, wenn aufgrund konkreter Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit allein der Einsatz objektiv ungefährlicher Scheinwaffen zu erwarten sei.

    Dieser wird durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf der Grundlage des Urteils des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2011 ( 2 StR 305/11, aaO S. 214) näher bestimmt.

    Bei der auf den Einzelfall bezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung kommt es, über die gesetzgeberische Aufnahme in den Katalog tauglicher Vor- und Anlasstaten hinaus, prinzipiell nicht auf die Bezeichnung des Straftatbestands an, dessen Verletzung für die Zukunft droht, auch nicht letztentscheidend auf den durch gesetzliche Strafrahmen im Voraus gewichteten Schuldumfang, sondern - neben dem Grad der Wahrscheinlichkeit der künftigen Rechtsgutsverletzung - auf die Bedeutung des vor Rückfalltaten zu schützenden Rechtsgutes, gegebenenfalls auf die mögliche Verletzungsintensität (vgl. BGH, Urteile vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, aaO, und vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, aaO).

    c) Das Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2011 ( 2 StR 305/11, aaO), auf das sich das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Beschluss vom 16. März 2012 ( 3 Ws 63/12, aaO) stützt, ist im Lichte dieser Rechtsprechung der übrigen Strafsenate des Bundesgerichtshofs und in seinem Bezug auf den entschiedenen Fall zu sehen, in dem "mit Blick auf die stets gleichartigen Vor- und Anlasstaten" ausschließlich psychische "Beeinträchtigungen" der Opfer in der Folge von mit Scheinwaffen begangenen Banküberfällen als Prognosetaten zu erwarten waren und "keinesfalls mit einer Gewalteskalation zu rechnen" war.

    c) Ist indes im Fall des Einsatzes einer ungefährlichen Scheinwaffe des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB objektiv weder eine Lebens- noch eine Leibesgefahr begründet, weil mit einer Eskalation der angedrohten Gewalt keinesfalls gerechnet werden kann, und gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass psychische Beeinträchtigungen der Tatopfer das Ausmaß schwerwiegender und nachhaltiger psychischer Schäden erreichen oder Auswirkungen auf die körperliche Gesundheit der Opfer haben können, so ist kein Rechtsgut bedroht, dessen Schutz die Anwendung der verfassungswidrigen Norm rechtfertigen könnte (im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, aaO S. 214).

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    Angesichts des Verweises des Gesetzgebers auf die Kriterien, die in der Rechtsprechung zu § 66 StGB zu diesen Begrifflichkeiten entwickelt worden sind (BT-Drs. 18/7244 S. 33), kann aber auch nicht verkannt werden, dass selbst drohende Katalogtaten des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a-c StGB möglicherweise nicht ausreichen, wenn aufgrund ihrer konkreten Begehungsweise schwere Schädigungen des Opfers nicht zu erwarten sind (BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 2 StR 305/11 - juris).
  • OLG Celle, 08.08.2012 - 2 Ws 165/12

    Taten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB als schwere Gewaltstraftaten; BGH-Vorlage

    (2) Das Oberlandesgericht Frankfurt ist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH vom 19. Oktober 2011 (2 StR 305/11) der Ansicht, dass Verbrechen nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB, wenn aufgrund konkreter Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit allein der Einsatz objektiv ungefährlicher Scheinwaffen zu erwarten sei, für sich genommen in der Regel keine ausreichend schweren Prognosetaten für die Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgrund der Weitergeltungsanordnung darstellen.

    Zwar sind nach fachgerichtlicher Umsetzung der Vorgaben des BVerfG insbesondere auch erhöhte Anforderungen an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (BGH, Beschl. v. 19. Oktober 2011, 2 StR 305/11; Beschl. v. 4. August 2011, 3 StR 235/11; Beschl. v. 13. September 2011, 5 StR 189/11), aber auch die rein psychische Beeinträchtigung durch objektiv ungefährliche Raubtaten, die die Tatopfer bei Verwendung von täuschend echten Scheinwaffen als lebensgefährlich empfinden, verletzt das Recht der potentiellen Tatopfer auf psychische und damit gesundheitliche Integrität in einem Maße, das die Fortdauer der Sicherungsverwahrung rechtfertigt.

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des

    Gemessen daran ist die Verhältnismäßigkeit in der Regel nur gewahrt, wenn eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11, NStZ 2012, 32; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, 214; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 288/11).
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Der Staat hat nämlich die Aufgabe, die Rechtsgüter potentieller Tatopfer vor Verletzungen durch Straftaten zu schützen, und zwar umso intensiver, je existentieller die Grundrechte für den Einzelnen sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133; BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 2 StR 305/11).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

    Zwar haben sowohl der 2. Strafsenat (Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, juris Rn. 13) als auch der 5. Strafsenat (Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, BGHSt 58, 62, 70) entschieden, dass Verbrechen des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB, bei denen als Drohmittel lediglich objektiv ungefährliche ungeladene Schreckschuss- oder Scheinwaffen eingesetzt werden, als Prognosetaten für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht ausreichen sollen.
  • OLG Frankfurt, 16.03.2012 - 3 Ws 63/12

    Sicherungsverwahrung - schwere Gewalttat im Sinne der Weitergeltungsanordnung

    Die Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts bildet in der Übergangszeit die Rechtsgrundlage für Eingriffsmaßnahmen in das Freiheitsrecht des Verurteilten (vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2011, 2 StR 305/11).

    19 Nach der Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 19.10.2011, Az. 2 StR 305/11, können Raubdelikte im Sinne des zwanzigsten Abschnitts des Strafgesetzbuchs schwere Gewalttaten im Sinne der Weitergeltungsanordnung sein.

  • BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung;

    Während vorsätzliche Tötungsdelikte und Vorsatzdelikte mit qualifizierender Todesfolge grundsätzlich als schwere Gewaltstraftaten anzusehen sind, gilt dies für die von der Strafkammer erwarteten Raubdelikte ungeachtet der in den Fällen der §§ 249, 250, 255 StGB hohen Strafdrohungen und der für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen nicht ohne Weiteres (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11).
  • BGH, 28.03.2012 - 5 StR 525/11

    Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, schwere Sexual- oder

    Bei der auf den Einzelfall bezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung kommt es, über die gesetzgeberische Aufnahme in den Katalog tauglicher Vor- und Anlasstaten hinaus, prinzipiell nicht auf die Bezeichnung des Straftatbestands an, dessen Verletzung für die Zukunft droht, auch nicht auf den durch gesetzliche Strafrahmen im Voraus gewichteten Schuldumfang, sondern auf die Bedeutung des vor Rückfalltaten des Angeklagten zu schützenden Rechtsgutes, ferner auf den Grad der Wahrscheinlichkeit der künftigen Rechtsgutsverletzung und gegebenenfalls auf die mögliche Verletzungsintensität (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11 Rn. 10).
  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Anforderungen an die

    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung insbesondere den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326) geltenden erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, und vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, StV 2012, 213, BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, und vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1) zu beachten haben; dieser ist aus Gründen des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall weiterhin anzuwenden (BGH, Urteile vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12 und 5 StR 617/12).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit

  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 594/11

    Sicherungsverwahrung (Beachtung der strikten Verhältnismäßigkeitsanforderungen;

  • BGH, 15.03.2012 - 2 StR 355/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach vorherigem Vorbehalt (vorbehaltene

  • OLG Nürnberg, 22.09.2014 - 1 Ws 276/14

    Anordnung und Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen bei

  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 3 Ws 372/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

  • OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung;

  • OLG Frankfurt, 13.12.2012 - 3 Ws 922/12

    Voraussetzungen der Aussetzung der restlichen Sicherungsverwahrung

  • KG, 16.07.2021 - 5 Ws 119/21

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus über zehn Jahre hinaus

  • OLG Köln, 08.03.2012 - 2 Ws 146/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem Neufall

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