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   BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13   

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https://dejure.org/2013,30094
BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13 (https://dejure.org/2013,30094)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - 2 StR 306/13 (https://dejure.org/2013,30094)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13 (https://dejure.org/2013,30094)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Hinreichend konkrete Beweistatsache im Beweisantrag

  • Wolters Kluwer

    Schluss der Rücknahme eines Beweisantrags aus der Stellung eines im Wortlaut vergleichbaren weiteren Antrags

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Hinreichend konkrete Beweistatsache im Beweisantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schluss der Rücknahme eines Beweisantrags aus der Stellung eines im Wortlaut vergleichbaren weiteren Antrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafverfahren - Zum Feststellungsantrag auf Schadensersatz im Adhäsionsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 50
  • StV 2014, 259
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12

    Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13
    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03) voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; s. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03

    Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden;

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13
    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03) voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; s. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13
    In diesen Fällen kann es genügen, dass eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Leiden besteht (BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, NJW 1993, 2382, 2383; Urteil vom 15. Juli 1997 - VI ZR 184/96, NJW 1998, 160).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13
    In diesen Fällen kann es genügen, dass eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Leiden besteht (BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92, NJW 1993, 2382, 2383; Urteil vom 15. Juli 1997 - VI ZR 184/96, NJW 1998, 160).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12

    Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden

    Auszug aus BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13
    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03) voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; s. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 603/12).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17

    Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs

    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2014, 50).
  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 337/14

    Anfrage- und Vorlageverfahren zu den Maßstäben der Adhäsionsentscheidung

    a) Soweit das Landgericht ausgeführt hat, künftige materielle und immaterielle Schäden seien bei der Nebenklägerin "denkbar", genügt dies - worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hinweist - nicht den Darlegungsanforderungen bei Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13 juris Rn. 12 mwN); im Übrigen geht der Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens nicht auf den Sozialversicherungsträger über (Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., vor § 249 Rn. 117).
  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Bei gravierenden Verletzungen kann genügen, dass eine nicht entfernt liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Leiden besteht; selbst hier reicht die bloße Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts aber nichts aus (Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13).
  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 444/14

    Fortsetzung der Hauptverhandlung nach einem Befangenheitsgesuch

    Dagegen ist hinsichtlich der künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden ein Feststellungsinteresse durch die vorgelegten Atteste und Gutachten belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, Rn. 12).
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Dass ein künftiger Schaden aber bloß möglich ist, reicht auch insoweit nicht aus (s. zu Vorstehendem BGH, Beschluss v. 26.09.2013 - 2 StR 306/13, zit. nach juris mwN).
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 14/14

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Feststellungen zu den Altersgrenzen)

    Sollte wiederum eine Adhäsionsentscheidung zu treffen sein, sind die dem Schmerzensgeldanspruch und der Feststellungsentscheidung zugrunde liegenden Voraussetzungen zu belegen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. April 2014 - 2 StR 2/14 und vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13 mwN).
  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13

    Anforderungen an den Adhäsionsausspruch (Feststellungsinteresse); Legalzession;

    b) Hinsichtlich der künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden besteht zwar aufgrund der vorgelegten Atteste und Gutachten das Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, Rn. 12).
  • BGH, 12.03.2015 - 2 StR 13/15

    Adhäsionsausspruch (Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle

    "Allerdings kann der Feststellungsanspruch hinsichtlich der Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle Schäden nicht bestehen bleiben, da sich den Urteilsgründen nicht - wie erforderlich - entnehmen lässt, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen werden (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2013 - 2 StR 206/12; Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13).

    Umstände, die einen Dauer- oder Zukunftsschaden in einem gewissen Maße wahrscheinlich machen, oder etwa schwere psychische oder physische Verletzungen der Nebenklägerin (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13), sind den Urteilsgründen nicht zu entnehmen (...); die von der Nebenklägerin offenbar vorgetragenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen sind nicht dargelegt (...).

  • LG Aachen, 10.03.2021 - 95 KLs 4/20
    Dass ein künftiger Schaden aber bloß möglich ist, reicht auch insoweit nicht aus (vgl. BGH, Beschluss v. 26.09.2013 - 2 StR 306/13).
  • BGH, 07.07.2017 - 4 StR 44/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang des Adhäsionsauspruchs: zukünftige Ersatzansprüche;

    Die Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt nach der auch für das Adhäsionsverfahren geltenden Rechtsprechung der Zivilgerichte voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstanden sind oder entstehen können (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03; ebenso BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, insoweit nicht veröffentlicht).
  • BGH, 17.04.2014 - 2 StR 2/14

    Anforderungen an einen Feststellungsanspruch im Adhäsionsverfahren

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 542/16

    Rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (kein Hinausgehen über den Antrag;

  • BGH, 02.08.2018 - 1 StR 280/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum

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