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   BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13   

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https://dejure.org/2013,32575
BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13 (https://dejure.org/2013,32575)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2013 - 2 StR 312/13 (https://dejure.org/2013,32575)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13 (https://dejure.org/2013,32575)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG
    Gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (minder schwerer Fall: Gesamtbetrachtung, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 2 BtMG
    Strafzumessung bei gewerbsmäßigem Betäubungsmittelhandel: Minder schwerer Fall bei Verkauf von Marihuana an Jugendliche in einer Vielzahl von Fällen

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Normalstrafrahmens des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG i.R.v. strafmildernden Faktoren hinsichtlich der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren

  • rewis.io

    Strafzumessung bei gewerbsmäßigem Betäubungsmittelhandel: Minder schwerer Fall bei Verkauf von Marihuana an Jugendliche in einer Vielzahl von Fällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30 Abs. 2
    Anwendung des Normalstrafrahmens des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG i.R.v. strafmildernden Faktoren hinsichtlich der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Minder schwerer Fall bei Handel mit Drogen in kleinsten Mengen und Gewinn

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Minder schwerer Fall bei Handel mit Drogen in kleinsten Mengen und Gewinn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 612
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98

    Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13
    Darüber hinaus lassen die Urteilsgründe nicht - wie geboten (vgl. nur BGH, NStZ-RR 1998, 298) - erkennen, dass die Strafkammer eine Gesamtbetrachtung vorgenommen hat, bei der alle Umstände einbezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen.
  • BGH, 10.01.2006 - 4 StR 545/05

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (traditionellen

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13
    Dies ist ausnahmsweise jedoch nicht der Fall, wenn die mildernden Faktoren so eindeutig überwiegen, dass die Entscheidung des Tatrichters hinsichtlich des Strafrahmens nicht mehr als nachvollziehbar anzusehen ist (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 140, 141).
  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 677/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines

    Die Beurteilung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, der ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände voraussetzt, ist im Wesentlichen dem Tatrichter überlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2006 - 4 StR 545/05, NStZ-RR 2006, 140, 141; vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13, StV 2014, 612 f. und vom 19. Februar 2015 - 2 StR 343/14, StraFo 2015, 256; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 85 mwN).

    Dies ist ausnahmsweise jedoch nicht der Fall, wenn die mildernden Faktoren so eindeutig überwiegen, dass die Entscheidung des Tatrichters hinsichtlich des Strafrahmens nicht mehr als nachvollziehbar anzusehen ist (vgl. BGH aaO, NStZ-RR 2006, 140, 141 und StV 2014, 612, 613).

  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 343/14

    Besonders schwere räuberische Erpressung (minder schwerer Fall)

    Denn für die Annahme eines minder schweren Falles ist nicht das Vorliegen ganz außergewöhnlicher Milderungsgründe erforderlich; ausreichend ist es, wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung ein beträchtliches Überwiegen der strafmildernden Umstände festgestellt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13).
  • BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles beim schweren Raub;

    Auch bei der Anlegung des insoweit bestehenden begrenzten Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 mwN, und vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13) begegnet die Wertung des Landgerichts, hier den Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 StGB zugrunde zu legen, durchgreifenden Bedenken.
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