Rechtsprechung
BGH, 02.12.2015 - 2 StR 317/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Strafzumessung (Darstellung im Urteil bei ungewöhnlich hoher Strafe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 StGB, § 223 StGB, § 224 StGB, § 267 StPO
Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Begründung einer außergewöhnlich hohen Strafe - IWW
- Wolters Kluwer
Besondere Rechtfertigung einer ungewöhnlich hohen Strafe in den Urteilsgründen; Darlegung einer Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles
- rewis.io
Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Begründung einer außergewöhnlich hohen Strafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besondere Rechtfertigung einer ungewöhnlich hohen Strafe in den Urteilsgründen; Darlegung einer Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 46 Abs. 2
Besondere Rechtfertigung einer ungewöhnlich hohen Strafe in den Urteilsgründen; Darlegung einer Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die "ungewöhnlich hohe Freiheitsstrafe" und die "gänzlich überflüssigen Erwägungen"…..
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.10.2014 - 22 Ks 12/13
- BGH, 02.12.2015 - 2 StR 317/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 559
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18
Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde …
Angesichts der beträchtlichen Höhe der verhängten Einzelstrafen hätte es einer eingehenderen Begründung bedurft (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 317/15 Rn. 4;… vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12 Rn. 4;… vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 Rn. 3 …und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; jeweils mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 308/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26).