Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.05.2021

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   BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19   

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https://dejure.org/2020,47146
BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19 (https://dejure.org/2020,47146)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - 2 StR 317/19 (https://dejure.org/2020,47146)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 (https://dejure.org/2020,47146)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; 332 StGB; § 333 StGB; § 334 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 243 Abs. 4 StPO
    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung zur Dienstausübung; Unrechtsvereinbarung; subjektiver Tatbestand); Abgabe von Betäubungsmitteln (Begriff der Abgabe; Vollendung der Tat bei Einschaltung eines Boten zur Übergabe von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB, §§ ... 332, 334 StGB, § 301 StPO, § 331 StGB, § 332 StGB, § 333 StGB, § 334 StGB, §§ 334, 25 Abs. 2 StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 1 Abs. 2 VerpflG, § 1 Abs. 3 VerpflG, §§ 331, 333 StGB, §§ 331 ff. StGB, § 334 Abs. 1 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 95 Abs. 1 Nr. 5 AMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BtMG, § 95 Abs. 1 Nr. 2a und Nr. 2b, § 6a Abs. 2a Satz 1 AMG, § 265 Abs. 1 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 257c StPO, § 257b StPO, § 243 Abs. 4, § 273 Abs. 1a StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines von dem Ausbilder von Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt angenommenen Vorteils als Gegenleistung für die Vornahme einer Diensthandlung durch Verletzung von Dienstpflichten; Abgrenzung der Bestechlichkeit und Bestechung von der Vorteilsannahme ...

  • rewis.io

    Gewährung eines Vorteils als Gegenleistung für die Vornahme einer Diensthandlung durch Verletzung von Dienstpflichten: Abgrenzung der Bestechlichkeit und Bestechung von der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines von dem Ausbilder von Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt angenommenen Vorteils als Gegenleistung für die Vornahme einer Diensthandlung durch Verletzung von Dienstpflichten; Abgrenzung der Bestechlichkeit und Bestechung von der Vorteilsannahme ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Erfolgloser Schmuggelversuch in eine JVA unter Mitwirkung eines JVA-Bediensteten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 733 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    a) Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, der einerseits dem Schutz der Angeklagten, die an Verständigungsgesprächen nicht teilgenommen haben, dient, weil sie gegebenenfalls ihr Verteidigungsverhalten an den Informationen über die gescheiterten Gespräche ausrichten können, andererseits die Verfahrenstransparenz und damit einhergehende -kontrolle durch die Öffentlichkeit sichern will (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2461 Rn. 26 mwN), muss der Vorsitzende über Erörterungen mit Verfahrensbeteiligten, die nach Beginn der Hauptverhandlung, aber außerhalb von dieser stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung gewesen ist, in der Hauptverhandlung Mitteilung machen.

    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364; vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).

    Diese Umstände sind auch im Fall erfolgloser Verständigungsbemühungen mitzuteilen (BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 26 mwN; Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257 c Abs. 1 Erörterungen 1; vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417).

    Beides betrifft nicht lediglich Nuancen des Gesprächsverlaufs, sondern grundsätzlich mitteilungsbedürftige Gesprächsinhalte (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 ? 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364 mwN).

    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, NStZ 2015, 170, 171 f. mwN; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 37; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364), da sich - bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle - nicht ausschließen lässt, dass das Gericht bei gesetzesmäßigem Vorgehen infolge eines anderen Prozessverlaufs zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.

    Denn ein Informationsdefizit eines Angeklagten kann regelmäßig nicht durch eine Unterrichtung durch den Verteidiger ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 38; vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259 Rn. 20; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245; BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87).

  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364; vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).

    Diese Umstände sind auch im Fall erfolgloser Verständigungsbemühungen mitzuteilen (BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 26 mwN; Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 255 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257 c Abs. 1 Erörterungen 1; vom 9. April 2014 - 1 StR 612/13, NStZ 2014, 416, 417).

    Denn ein Informationsdefizit eines Angeklagten kann regelmäßig nicht durch eine Unterrichtung durch den Verteidiger ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 38; vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259 Rn. 20; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245; BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87).

  • BGH, 23.10.2018 - 2 StR 417/18

    Gang der Hauptverhandlung (Informationspflicht: Mittelung über Erörterungen,

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Derart knappe Mitteilungen sind nicht geeignet, die gesetzlich erstrebte Transparenz hauptverhandlungsferner Unterredungen herzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18 Rn. 2 mwN; KK-StPO/Schneider, aaO, § 243 Rn. 59 mwN).

    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, NStZ 2015, 170, 171 f. mwN; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 37; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364), da sich - bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle - nicht ausschließen lässt, dass das Gericht bei gesetzesmäßigem Vorgehen infolge eines anderen Prozessverlaufs zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364; vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).

    Beides betrifft nicht lediglich Nuancen des Gesprächsverlaufs, sondern grundsätzlich mitteilungsbedürftige Gesprächsinhalte (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 ? 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364 mwN).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364; vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).

    Beides betrifft nicht lediglich Nuancen des Gesprächsverlaufs, sondern grundsätzlich mitteilungsbedürftige Gesprächsinhalte (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 ? 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364 mwN).

  • BGH, 11.01.2018 - 1 StR 532/17

    Mitteilungspflicht über außerhalb der Hauptverhandlung geführte

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Hierzu gehört regelmäßig die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 216; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2463 Rn. 28; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, NStZ 2014, 601, 602 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 3 StR 216/16, NStZ 2017, 363, 364; vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364; vom 3. März 2020 - 5 StR 36/20).

    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, NStZ 2015, 170, 171 f. mwN; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 37; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364), da sich - bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle - nicht ausschließen lässt, dass das Gericht bei gesetzesmäßigem Vorgehen infolge eines anderen Prozessverlaufs zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.

  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 336/19

    Umfang der Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Denn ein Informationsdefizit eines Angeklagten kann regelmäßig nicht durch eine Unterrichtung durch den Verteidiger ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 38; vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259 Rn. 20; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245; BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87).
  • BGH, 12.10.2016 - 2 StR 367/16

    Verständigung (zulässiger Inhalt: keine Absprachen über den Schuldspruch durch

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Denn ein Informationsdefizit eines Angeklagten kann regelmäßig nicht durch eine Unterrichtung durch den Verteidiger ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 38; vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BGHSt 59, 252, 259 Rn. 20; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16, NStZ 2017, 244, 245; BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten aus § 243 Abs. 4 StPO ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil darauf beruht (vgl. BVerfG, NStZ 2015, 170, 171 f. mwN; BVerfG, NJW 2020, 2461, 2464 Rn. 37; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 StR 417/18 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 1 StR 532/17, NStZ 2018, 363, 364), da sich - bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle - nicht ausschließen lässt, dass das Gericht bei gesetzesmäßigem Vorgehen infolge eines anderen Prozessverlaufs zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre.
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 622/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19
    Dahinstehen kann, ob bei einem völlig inhaltsgleichen weiteren Anlauf nach zuvor gescheiterten Unterredungen unter Aufrechterhaltung der früheren Positionen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht greift (vgl. KK-StPO/Schneider, aaO, § 243 Rn. 63 mwN) oder ob es - was vom Zweck des § 243 Abs. 4 StPO her naheliegt - auch in Fällen des § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO zumindest der Mitteilung bedarf, dass das Gespräch den gleichen Inhalt hatte wie das vorhergehende und dass sich hinsichtlich der von den Verfahrensbeteiligten eingenommenen Standpunkte keine Veränderungen ergeben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 StR 622/16, NStZ-RR 2017, 181, 182).
  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 469/01

    Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Hinweispflicht (Wegfall eines

  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

  • BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und

  • BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der

  • BGH, 03.03.2020 - 5 StR 36/20

    Vorlage des Verfahrens beim Landgericht nach Anklageerhebung; Mitteilung

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

  • BGH, 17.10.2006 - 3 StR 381/06

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren durch

  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 371/02

    Urteil wegen KFOR-Soldaten der Bundeswehr wegen Waffeneinfuhr aus dem Kosovo

  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Zeitpunkt; Anforderungen an die

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

  • BGH, 09.04.2014 - 1 StR 612/13

    Mitteilungspflichten über Erörterungsgespräche zur Möglichkeit einer

  • OLG München, 08.10.2014 - 4 OLG 13 Ss 452/14

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren: Handeln

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 124/13

    Handeltreiben mit Grundstoffen (Ephedrin-Tabletten; Arzneimittelbegriff;

  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

    Eine Diensthandlung nimmt nicht nur derjenige vor, der eine Tätigkeit ausübt, die an sich in den Kreis seiner Amtspflichten fällt, sondern auch derjenige, der seine amtliche Stellung dazu missbraucht, eine durch die Dienstvorschriften verbotene Handlung auszuführen, die ihm gerade die amtliche Stellung ermöglicht (s. BGH, Urteile vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598 f.; vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19, wistra 2021, 290 Rn. 18).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 318/23

    Eigene Verfügungsmacht über die Betäubungsmittel als Voraussetzung der

    Hieran fehlt es, wenn der Täter lediglich als Bote bzw. als Besitzdiener auf Weisung eines Dritten handelt (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 27; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06 Rn. 1; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 838 mwN; Weber, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1069; OLG München, StV 2015, 644; MüKo-StGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., BtMG § 29 Rn. 840; BeckOK-BtMG/Barrot, 21. Ed., BtMG § 29 Rn. 316).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21

    Einflussnahme auf Amtsträger durch Wahlkampfspende (Fall Regensburg)

    a) Während sich Vorteilsannahme und -gewährung auf die Dienstausübung, d.h. Handlungen, durch die der Amtsträger im öffentlichen Dienst die ihm übertragenen Aufgaben wahrnimmt, mithin die Diensthandlungen im Allgemeinen, beziehen (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1999 - 5 StR 470/98, NStZ 1999, 561; vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19; LK-StGB/Sowada, 12. Aufl., § 331 Rn. 52; MüKo-StGB/Korte, 3. Aufl., § 331 Rn. 106), ist Gegenstand der Bestechung und Bestechlichkeit ein konkretes Verhalten im Rahmen der Dienstausübung (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19).

    Nicht erfasst sind demgegenüber Privathandlungen (vgl. BGH, Urteile vom 2. Juli 1980 - 3 StR 201/80; BGHSt 29, 300, 302; vom 13. Juni 2001 - 3 StR 131/01, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Diensthandlung 3; LK-StGB/Sowada, aaO, § 332 Rn. 6), gleichfalls nicht die Annahme von Vorteilen, die nur "im Zusammenhang mit dem Amt', also nicht in einem Beziehungsverhältnis zur Dienstausübung stehen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 15; vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19).

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 92/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Der Umstand und der Inhalt des Verständigungsgesprächs sind damit auch dann mitzuteilen, wenn die Bemühungen erfolglos geblieben sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 45; Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 262/20 Rn. 6; je mwN).

    Das Eingehen des Gerichts auf diesen Versuch hat eine neue Mitteilungspflicht ausgelöst, weil sich damit ?Änderungen gegenüber der Mitteilung zu Beginn der Hauptverhandlung ergeben haben? (§ 243 Abs. 4 Satz 2, 1 StPO) und auch gegenüber vorangegangenen Erörterungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 47 f. mwN).

    Ohnehin trägt die Mitteilungspflicht nicht nur dem Umstand Rechnung, einen abwesenden Angeklagten zu informieren, sondern will auch über die Verfahrenstransparenz und damit einhergehende -kontrolle durch die Öffentlichkeit den Angeklagten vor einer ?unfairen? Abrede schützen (BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 45 mwN).

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    (2) Die Informationspflicht nach dieser Norm ist auch dann zu beachten, wenn (zunächst) keine Verständigung zustande kommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21 Rn. 5; Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 45).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zur Abgrenzung von Diensthandlung und Dienstausübung grundlegend Folgendes ausgeführt (Urteil vom 18.11.2020 - 2 StR 317/19 - juris Rn. 17f.):.
  • BGH, 12.01.2022 - 4 StR 209/21

    Gang der Hauptverhandlung (Erörterung mit dem Ziel einer Verständigung:

    Indem der Vorsitzende der Strafkammer in der Hauptverhandlung lediglich die Gesprächsführung als solche und als deren Ergebnis das Ausbleiben einer Verständigung, nicht aber den wesentlichen Inhalt des Gesprächs mitteilte, genügte er nicht der sich aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ergebenden Pflicht zur Information über außerhalb der Hauptverhandlung geführte verständigungsbezogene Erörterungen, die ohne Einschränkungen auch im Falle erfolgloser Verständigungsbemühungen gilt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 18. November 2020 ? 2 StR 317/19, wistra 2021, 290 Rn. 45 mwN).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 499/20

    Betrug (erforderliche Bezifferung des Vermögensschadens); Steuerhinterziehung;

    Nur wenn eine auf eine Verständigung abzielende Erörterung erwiesen wäre, könnte daran eine Beanstandung anknüpfen, der Vorsitzende habe den Inhalt oder die Umstände dieser Verständigungsbemühungen unzureichend dokumentiert (vgl. zu Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung: BGH, Urteile vom 10. Juli 2013 - 2 StR 195/12 Rn. 8 ff., BGHSt 58, 310, 312 f. und vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 39, 41, 43, 45; Beschlüsse vom 16. September 2020 - 2 StR 459/19 Rn. 3, 7 ff.; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 526/19 Rn. 10; vom 30. Juli 2019 - 5 StR 288/19 Rn. 7, BGHSt 64, 168, 169; vom 12. Oktober 2016 - 2 StR 367/16 Rn. 11; vom 18. Juli 2016 - 1 StR 315/15 Rn. 8, 15 und vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15 Rn. 11, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 558/21

    Mitteilung über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Der Umstand und der Inhalt des Verständigungsgesprächs sind auch dann mitzuteilen, wenn die Bemühungen erfolglos geblieben sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19; Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 92/21).
  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 211/23

    Gerichtliche Verletzung der Informationspflicht aus § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ;

    Der Umstand und der Inhalt des Verständigungsgesprächs sind damit auch dann mitzuteilen, wenn die Bemühungen erfolglos geblieben sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19 Rn. 45; Beschlüsse vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 262/20 Rn. 6 und vom 16. Juni 2021 - 1 StR 92/21 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 5 StR 527/22

    Mitteilungspflicht bei erfolglosen Verständigungsbemühungen

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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2021 - 2 StR 317/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14924
BGH, 11.05.2021 - 2 StR 317/19 (https://dejure.org/2021,14924)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2021 - 2 StR 317/19 (https://dejure.org/2021,14924)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 2 StR 317/19 (https://dejure.org/2021,14924)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Festsetzung einer Pauschvergütung durch Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de

    RVG § 51
    Antrag auf Festsetzung einer Pauschvergütung durch Pflichtverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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