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   BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82   

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BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82 (https://dejure.org/1982,811)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1982 - 2 StR 32/82 (https://dejure.org/1982,811)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1982 - 2 StR 32/82 (https://dejure.org/1982,811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge - Selbstablehnung eines Richters - Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Ausübung der richterlichen Tätigkeit von einem nichtbeteiligten Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG §§ 49, 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 3
  • NJW 1982, 1655
  • MDR 1982, 511
  • NStZ 1982, 254 (Ls.)
  • StV 1982, 410
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.06.1981 - 5 StR 175/81

    Widerruflichkeit der richterlichen Entscheidung über den Wegfall eines Schöffen -

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    (Im Anschluß an BGHSt 30, 149 [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81]).

    § 336 Satz 2 StPO findet hier keine Anwendung, denn nach § 54 Abs. 3 GVG ist nur die Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung unanfechtbar, nicht aber deren Widerruf (BGHSt 30, 149, 150) [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81].

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der oben genannten Entscheidung des 5. Strafsenats in BGHSt 30, 149 ff [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81], nach der die Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung an einem bestimmten Sitzungstag nach Eingang bei der Schöffengeschäftsstelle nicht mehr widerrufen werden kann.

  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Dieser Fehler ist für das weitere Verfahren jedoch ohne Bedeutung, weil das Landgericht am 23. September 1981 - vor Beginn der Hauptverhandlung - entschieden hat, daß die Anzeige eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertige (vgl. BGHSt 4, 208 ff).

    Diese wurde noch vor Beginn der Hauptverhandlung für unbegründet erklärt und der Vorsitzende hat den Widerruf auch dann noch aufrechterhalten (vgl. auch BGHSt 4, 208 ff; 18, 200, 202).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Das gilt nicht nur für den erkennenden Richter, sondern auch für richterliche Handlungen, die die Haüptverhandlung vorbereiten (vgl. BVerfGE 4, 412 ff).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Der in Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG normierte ausgeübt wird, der in Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten entscheidet (vgl. BVerfGE 21, 139, 146).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Diese wurde noch vor Beginn der Hauptverhandlung für unbegründet erklärt und der Vorsitzende hat den Widerruf auch dann noch aufrechterhalten (vgl. auch BGHSt 4, 208 ff; 18, 200, 202).
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Daß ein Richter bis zur gerichtlichen Entscheidung über seine Selbstablehnung in dem einschlägigen Verfahren nicht tätig werden darf, ist nicht zweifelhaft und war in einem veröffentlichten Beschluß des Bundesgerichtshofs bereits entschieden worden (BGHSt 25, 122, 125; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 30 Rdn. 4; Paulus in KMR, StPO 7. Aufl. § 30 Rdn. 7; Dünnebier in Löwe/Rosenberg, a.a.O. § 30 Rdn. 35).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Ein solcher Verstoß liegt bereits vor, wenn die Fehlbesetzung offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49) [BVerfG 30.06.1970 - 2 BvR 48/70], insbesondere veröffentlichte obergerichtliche Entscheidungen nicht beachtet (BGH GA 1976, 142).
  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
    Auszug aus BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
    Im übrigen war der Hilfsschöffe Z. da mit seiner Befreiung gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen worden war, ohnehin der gesetzliche Richter (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Willkür in diesem Sinne liegt eingedenk des dargestellten verfassungsrechtlichen Maßstabes aber nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit dem Aufruf der Sache verbundene Bestimmung der gesetzlichen Richter grob fehlerhaft ist und der Vorsitzende dadurch offenbart, dass er die Garantien des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5 mwN; Beschluss vom 5. September 2018 - 2 StR 421/17, BGHR GVG § 192 Abs. 2 Ergänzungsrichter 2 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20

    Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen

    Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714).

    Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Entscheidung objektiv willkürlich und der verfassungsrechtliche Grundsatz des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG verletzt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, NStZ 1982, 476; vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 222; s. auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 241; BTDrucks. 8/976, S. 66; LR/Gittermann, StPO, 26. Aufl., § 54 GVG Rn. 19 f.).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15

    Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den

    a) Die auf der Grundlage des § 77 Abs. 1 GVG in Verbindung mit § 54 Abs. 1 GVG erfolgte Entscheidung über die Entbindung des Hauptschöffen S. ist angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5).

    Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, aaO, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 19).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

    aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Revisionsgerichte die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (§ 338 Nr. 1 StPO) jedenfalls dann einer Willkürkontrolle - und keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle - unterziehen, wenn die Entbindung eines Schöffen zur Überprüfung steht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 -, BGHSt 30, 149 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82 -, BGHSt 31, 3 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88 -, BGHSt 35, 366 ; Urteil des 5. Strafsenats vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01 -, BGHSt 47, 220 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 -, BGHSt 59, 75 ; Beschluss des 2. Strafsenats vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    aa) Eine solche entsprechende Anwendbarkeit ist zwar von der älteren Rechtsprechung - ohne nähere Begründung - angenommen worden (BGH, Beschluss vom 13. Februar 1973 - 1 StR 541/72, BGHSt 25, 122, 125; Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; so auch LR/Siolek, StPO, 27. Aufl., § 30 Rn. 25).
  • BGH, 10.11.2021 - 2 StR 299/19

    Besetzungsrüge (Entbindung eines Schöffen wegen eingetretener Hinderungsgründe:

    Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20).

    Willkür in diesem Sinne liegt allerdings nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (vgl. BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).

  • BGH, 05.09.2018 - 2 StR 421/17

    Hinzuziehung eines Ergänzungsschöffen (Verhinderung des zur Entscheidung

    Eingedenk des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs des Angeklagten aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt Willkür in diesem Sinne nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Verhinderungsfeststellung des Schöffen verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist und sich so weit von der verfassungsmäßigen Garantie des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, aaO, jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21

    Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht

    Dies ist nicht bereits bei einer fehlerhaften, sondern erst bei einer objektiv willkürlichen Entscheidung der Fall (vgl. BGHSt 31, 3, 5).
  • KG, 27.04.2020 - 4 Ws 29/20

    Gesetzlicher Richter im Strafverfahren: Entbindung eines Schöffen aufgrund des

    Dies ist nicht bereits bei einer fehlerhaften, sondern erst bei einer objektiv willkürlichen Entscheidung der Fall (vgl. BGHSt 31, 3, 5).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

  • BGH, 11.10.2012 - 2 StR 204/12

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (keine Verhinderung des Schöffen bei

  • BGH, 14.09.1982 - 1 StR 271/82

    Unterbrechung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Straftaten durch die

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