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BGH, 03.03.1995 - 2 StR 32/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beihilfe - Täterschaft - Mittäterschaft - Mittäter - Vergewaltigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1549
- NJW-RR 1995, 655
- MDR 1995, 897
- WM 1995, 849
- BB 1995, 895
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Gerade bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun sorgfältige und genaue Feststellungen notwendig, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass sich der Gehilfe dessen bewusst war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36;… vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5, NStZ 1993, 233; vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93; vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95; vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95 und vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 mwN). - BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10
Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer …
Unbeschadet dessen bedarf es bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun - hier fehlender - sorgfältiger und genauer Feststellungen, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 m.w.N.), die wiederum auf entsprechende Anhaltspunkte gestützt werden müssen (BGH NStZ 1996, 563 f.). - BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06
Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung; Rücktritt vom Versuch …
Zwar kann auch das bloße Dabeisein die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 18 m.w.N.).
- BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
Fehlerhafte Kostenentscheidung nach § 74 JGG
Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490). - BGH, 03.05.1996 - 2 StR 641/95
Beihilfe - Haupttat - Bloße Anwesenheit - Bloße Billigung - Tatentschluß - …
Zwar kann Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit bei der Haupttat geleistet werden, sofern dadurch die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert wird und sich der Gehilfe dessen bewußt ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13 und 14, jew. m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 9 U 43/11
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Psychische Beihilfe eines 13-jährigen …
(Vgl. BGH, NStZ 1993, 233; BGH, NStZ 1993, 385; BGH, Beschluss vom 03.03.1995 - 2 StR 32/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 17.03.1995 - 2 StR 84/95 -, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 22.08.1995 - 4 StR 422/95 -, zitiert nach Juris; BGH, NStZ 1996, 563; BGH, NStZ 2002, 139; BGH, NStZ-RR 2005, 336; BGH, NStZ-RR 2007, 37.). - BGH, 23.10.1996 - 2 StR 436/96
Fahren des Fluchtwagens im Sinne eines Förderungsbeitrags zum Raub - "Dabeisein" …
In derartigen Fällen bedarf es aber sorgfältiger und genauer Feststellungen darüber, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde, und daß der Gehilfe sich dessen bewußt war (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 13, 14, 15, 17; ständige Rechtsprechung). - BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95
Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel …
Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Beihilfe auch durch bloße Anwesenheit ("Dabeisein"; "Zugegensein") bei der Haupttat geleistet werden kann (BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi S. 518), sofern dadurch - was sorgfältiger und genauer Feststellungen bedarf - die Tat in ihrer konkreten Gestalt gefördert oder erleichtert worden ist und sich der Gehilfe dessen bewußt war (…BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3 und 5; Beihilfe 1; BGH StV 1993, 468 = NStZ 1993, 385;Beschluß des Senats vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95). - BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00 Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517;… BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490).