Rechtsprechung
BGH, 11.03.2015 - 2 StR 323/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB
Räuberische Erpressung (Voraussetzungen einer konkludenten Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
Räuberische Erpressung: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - IWW
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen räuberischer Erpressung
- rewis.io
Räuberische Erpressung: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen räuberischer Erpressung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Raub: Drohung mit Gewalt kann auch durch schlüssiges Handeln vorliegen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Most wanted”…
Verfahrensgang
- LG Bonn, 15.04.2014 - 28 KLs 14/13
- BGH, 11.03.2015 - 2 StR 323/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 461
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1987 - 4 StR 324/87
Erfüllung des Tatbestandes des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer bei bloßer …
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 323/14
Das bloße Ausnutzen der Angst eines Opfers vor einer Gewaltanwendung enthält für sich genommen noch keine Drohung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1; BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648). - BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12
Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst …
Auszug aus BGH, 11.03.2015 - 2 StR 323/14
Das bloße Ausnutzen der Angst eines Opfers vor einer Gewaltanwendung enthält für sich genommen noch keine Drohung (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1; BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648).
- BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln: …
Dabei kann ein schlüssiges Handeln ausreichend sein, wenn der Täter das angedrohte empfindliche Übel durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 323/14, NStZ 2015, 461). - BGH, 26.07.2023 - 6 StR 206/23
Besonders schwere räuberische Erpressung; Rechtswidrigkeit des erstrebten …
Das bloße Ausnutzen der Angst eines Opfers vor einer Gewaltanwendung enthält für sich genommen noch keine Drohung (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Juli 1987 - 4 StR 324/87, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 1; Urteile vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; vom 11. März 2015 - 2 StR 323/14, NStZ 2015, 461). - VG Potsdam, 23.11.2017 - 18 K 2648/14
Disziplinarrecht der Bundesbeamten
Es genügt dagegen nicht, wenn das Opfer nur erwartet, der Täter werde es an Leib oder Leben schädigen (BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 323/14 -, Rn. 5, juris). - AG Bergheim, 14.10.2022 - 21 C 127/21
Anwendung der Hausratsversicherungsbedingungen bei Ansprüchen aus einer …
Erforderlich ist dabei aber jedenfalls, dass der Täter die Gefahr für Leib oder Leben deutlich in Aussicht stellt, sie also durch ein bestimmtes Verhalten genügend erkennbar macht (BGH, Urt. v. 11.3.2015 - 2 StR 323/14).