Rechtsprechung
BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichen von einem Sachverständigengutachten: Darstellung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Gerichts von den Feststellungen des Sachverständigen - IWW
- Wolters Kluwer
Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Darlegung der Sachkunde durch die Strafkammer bei Abweichen vom Sachverständigengutachten
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Gerichts von den Feststellungen des Sachverständigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250
Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Darlegung der Sachkunde durch die Strafkammer bei Abweichen vom Sachverständigengutachten - datenbank.nwb.de
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Gerichts von den Feststellungen des Sachverständigen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nochmals: Wenn Strafkammern es besser können wollen, oder: Auf dem Weg zum Klassiker
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachverständigengutachten - und das bessere Fachwissen des Gerichts
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.03.2016 - 4 KLs 31/15
- LG Frankfurt/Main, 17.03.2016 - 6340 Js 243720/15
- BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 222
- StV 2018, 789 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12
Sexueller Missbrauch eines Kindes; Beweiswürdigung bei Aussage gegen …
Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16
Kommt es aber zu einem anderen Ergebnis, so muss es sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinander setzen, um zu belegen, dass es über das bessere Fachwissen verfügt (vgl. BGH NStZ 2013, 55, 56). - BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94
Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit - …
Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16
Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gerichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH NStZ 2000, 550) und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (vgl. BGH NStZ 1994, 503). - BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00
Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch
Auszug aus BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16
Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gerichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH NStZ 2000, 550) und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (vgl. BGH NStZ 1994, 503).
- BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19
Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)
Kommt es aber zu einem anderen Ergebnis, so muss es sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, dass es über das bessere Fachwissen verfügt (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, juris Rn. 6 mwN).Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (…Senat, Beschlüsse vom 10. April 2019 - 2 StR 338/18, juris Rn. 8 mwN; vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, aaO mwN; BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, aaO).
- BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller …
Vor allem muss er die Stellungnahme des Sachverständigen zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die er seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550, 551) und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (BGH, Urteile vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222 f.; vom 14. Juni 1994 - 1 StR 190/94, NStZ 1994, 503). - BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen …
b) Das Urteil des Landgerichts ist weiter insofern lückenhaft, als die Strafkammer nicht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt hat, warum es sich nicht dem Gutachten der Sachverständigen angeschlossen hat (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222 mwN).Folgt das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen nicht, muss es seine Gegenansicht insbesondere unter Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen begründen, um dem Revisionsgericht eine Nachprüfung zu ermöglichen, ob es über das bessere Fachwissen als der Sachverständige verfügt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 381/14, NStZ-RR 2015, 82, 83 jeweils mwN).
- BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222;… vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, juris Rn. 10 mwN).