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   BGH, 03.04.2019 - 2 StR 323/18   

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https://dejure.org/2019,18369
BGH, 03.04.2019 - 2 StR 323/18 (https://dejure.org/2019,18369)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2019 - 2 StR 323/18 (https://dejure.org/2019,18369)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2019 - 2 StR 323/18 (https://dejure.org/2019,18369)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 64 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 66 Abs. 4 Satz 3 StGB, § 66a Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Wegnahme von Schmuck als gemeinsamer Tatplan bei Ansichnahme des Schmuckes als Eigeninteresse eines Täters ohne Wissen des anderen Täters hinsichtlich Annahme eines versuchten besonders schweren Raubes

  • Wolters Kluwer

    Wegnahme von Schmuck als gemeinsamer Tatplan bei Ansichnahme des Schmuckes als Eigeninteresse eines Täters ohne Wissen des anderen Täters hinsichtl...

  • rewis.io

    Zueignungsabsicht des Mittäters eines gemeinschaftlich begangenen Raubes bei Tatplanabweichung; Anordnung einer Sicherungsverwahrung bei Rückfallverjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 23
    Wegnahme von Schmuck als gemeinsamer Tatplan bei Ansichnahme des Schmuckes als Eigeninteresse eines Täters ohne Wissen des anderen Täters hinsichtlich Annahme eines versuchten besonders schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigeninteresse - oder: die aus der Bandenabrede herausfallenden Tat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 249
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit;

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - 2 StR 323/18
    Die Ansichnahme des Schmuckes (und der übrigen Gegenstände) seitens des Angeklagten P. stellt sich aber nicht als Realisierung dieser zwischen den Angeklagten getroffenen Übereinkunft dar, sondern diente allein dem eigenen Interesse des Angeklagten P., das er außerhalb des ursprünglichen Tatplans verfolgte (vgl. zum "Eigeninteresse' als Kriterium zur Bestimmung von aus der Bandenabrede herausfallenden Taten etwa BGH StraFO 2017, 122).
  • BGH, 13.11.2003 - 3 StR 282/03

    Wegnahmevorsatz und Zueignungsabsicht bei Raub und Diebstahl (Irrtum über Eignung

    Auszug aus BGH, 03.04.2019 - 2 StR 323/18
    Insofern fehlte es auch dem über das nicht dem Tatplan entsprechende Vorgehen des Angeklagten P. nicht informierten Angeklagten W. zum Zeitpunkt der Wegnahmehandlung (vgl. zur Wegnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für die Vorstellung des Täters BGH NStZ 2004, 386, 387) am Wegnahmevorsatz und auch an der erforderlichen Zueignungsabsicht hinsichtlich der von P. weggenommenen Gegenstände.
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