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BGH, 10.08.1994 - 2 StR 324/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beginn des Fristablaufes für die Rechtsmittel bei Urteilsverkündung unter Anwesenheit des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.03.1990 - 3 StR 461/89
Begründung der Revision als Zulässigkeitsvoraussetzung
Auszug aus BGH, 10.08.1994 - 2 StR 324/94
In seiner eigenen Erklärung vom 15. November 1993 (vgl. hierzu BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 1;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 45 Rdn. 9 jeweils m.w.N.) führt der Angeklagte aus, Rechtsanwalt Stange habe auf seine Bitte, Rechtsmittel einzulegen, geäußert, "daß mit ihm eine Revision nicht in Betracht käme." Unter diesen Umständen hätte sich der Angeklagte selbst um die Einlegung der Revision kümmern müssen.
- LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04 Anders ist es, wenn der versprochene Vorteil von einer künftigen Entwicklung abhängt, insbesondere, wenn die Vorteilsgewährung "open-end-Charakter" trägt (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1997, 1 StR 323/97, wistra 1998, 106 ff.; BGH, Beschluss vom 05.06.1996, 3 StR 534/95 II, NStZ-RR 1996, 354; BGH, Urteil vom 18.10.1995, 2 StR 324/94, BGHSt 41, 292 ff.).
- LG Köln, 14.12.2004 - 107-5/04 Da ein tatbestandsmäßiger Erfolg bei der Angestelltenbestechung die Vorteilsgewährung ist, tritt insoweit Beendigung erst mit der letzten, auf einer einheitlichen Unrechtsvereinbarung ohne open-end-Charakter beruhenden Zahlung an den Angestellten ein (vergl. BGH, Entscheidungen vom 18.10.1995 - 2 StR 324/94 - 05.06.1996 - 3 StR 534/95 - 13.11.1997 - 1 StR 323/97 - ; 15.03.2001 - 5 StR 454/00 - 18.06.2003 - 5 StR 489/02 -).