Rechtsprechung
BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 54 StGB; § 39 StGB
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich durch Milderung bei der Strafzumessung; keine Anrechnung; Strafbemessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anrechnung der Geldstrafe auf die Freiheitsstrafe; Verletzung formellen und materiellen Rechtes; Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 2
Durchführung eines Härteausgleichs für bereits vollstreckte Vorstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88
Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs - …
Auszug aus BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03
In Fällen, in denen eine Strafe nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen werden kann, weil sie bereits vollstreckt ist, kann - entgegen der Regel des § 39 StGB - der erforderliche Härteausgleich dazu führen, eine Strafe nach Jahren, Monaten und Wochen zu bemessen (vgl. u.a. BGH NJW 1989, 236, 237; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99). - BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03
Die Gewährung eines Härteausgleichs ist nicht durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die verhängte Freiheitsstrafe vorzunehmen, wie z. B. der gebotene Ausgleich für die Nichterstattung von Geldleistungen, die in Erfüllung einer Auflage nach § 56 b Abs. 2 Nr. 2 StGB erbracht worden sind, zu bewirken ist (vgl. hierzu BGHSt 36, 378 f.), sondern durch eine entsprechende Milderung im Rahmen der Strafzumessung. - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99
Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe mit einer schon …
Auszug aus BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03
In Fällen, in denen eine Strafe nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen werden kann, weil sie bereits vollstreckt ist, kann - entgegen der Regel des § 39 StGB - der erforderliche Härteausgleich dazu führen, eine Strafe nach Jahren, Monaten und Wochen zu bemessen (vgl. u.a. BGH NJW 1989, 236, 237; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03
Im vorliegenden Fall war daher entweder eine fiktive Gesamtstrafe zu bilden und diese um die vollstreckte Strafe zu mildern oder der Nachteil unmittelbar bei der Festsetzung der neuen Strafe zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 132). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 08.10.2003 - 2 StR 328/03
Im vorliegenden Fall war daher entweder eine fiktive Gesamtstrafe zu bilden und diese um die vollstreckte Strafe zu mildern oder der Nachteil unmittelbar bei der Festsetzung der neuen Strafe zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 132).
- LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17
Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und …
Dieser Ausgleich ist nicht durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die verhängte Freiheitsstrafe, sondern durch eine entsprechende Milderung im Rahmen der Strafzumessung vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 08.10.2003 -2 StR 328/03-). - BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10
Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung: …
a) Der Nachteil, der darin liegt, dass eine an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr in Betracht kommt, weil die frühere Strafe bereits vollstreckt oder anderweitig erledigt ist, ist nach der bisherigen Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der neu zu erkennenden Strafe auszugleichen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84, BGHSt 33, 131, 132;… vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1;… Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 397/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 15; vom 2. Mai 1990 - 3 StR 59/89, NStZ 1990, 436; Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 311; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; vom 10. März 2009 - 5 StR 73/09, StV 2010, 240). - BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …
Entsprechendes gilt, wenn ein Härteausgleich vorzunehmen ist, weil eine grundsätzlich einbeziehungsfähige Strafe nach ihrer Vollstreckung nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13).
- LG Kassel, 12.02.2020 - 11 KLs 3600 Js 45191/18 Dieser Ausgleich ist nicht durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die verhängte Freiheitsstrafe, sondern durch eine entsprechende Milderung im Rahmen der Strafzumessung vorzunehmen [vgl. BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08.10.2003, Az. 2 StR 328/03 - JURIS].
Dieser Ausgleich ist nicht durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die verhängte Freiheitsstrafe, sondern durch eine entsprechende Milderung im Rahmen der Strafzumessung vorzunehmen [vgl. BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08.10.2003, Az. 2 StR 328/03 - JURIS ].
- LG Kassel, 12.02.2020 - 11 KLs Dieser Ausgleich ist nicht durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die verhängte Freiheitsstrafe, sondern durch eine entsprechende Milderung im Rahmen der Strafzumessung vorzunehmen [vgl. BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08.10.2003, Az. 2 StR 328/03 - JURIS].
Dieser Ausgleich ist nicht durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die verhängte Freiheitsstrafe, sondern durch eine entsprechende Milderung im Rahmen der Strafzumessung vorzunehmen [vgl. BGH, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08.10.2003, Az. 2 StR 328/03 - JURIS ].
- BGH, 19.12.2023 - 1 StR 377/23
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Ein Fall, in dem eine Gesamtfreiheitsstrafe über ein Jahr auch nach Wochen zu bemessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03 mwN), liegt nicht vor.". - BGH, 09.06.2016 - 2 StR 572/15
Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe: Bemessung der Freiheitsstrafe über 1 Jahr in …
Zwar kann auch eine längere Freiheitsstrafe nach vollen Wochen bemessen werden, wenn anderenfalls den Regeln über die Bildung einer Gesamtstrafe oder den Härteausgleich nicht in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann (BGH, Urteil vom 4. Juli 1961 - 1 StR 248/61, BGHSt 16, 167; Urteil vom 29. März 1988 - 1 StR 70/88;… Urteil vom 23. Juni 1988 - 4 StR 169/88, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1; Beschluss vom 13. November 1995 - 1 StR 622/95, NStZ 1996, 187; Beschluss vom 16. März 1999 - 4 StR 83/99; Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13; Beschluss vom 16. Januar 2004 - 2 StR 515/03, NStZ-RR 2004, 137). - BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03
Bildung der Gesamtstrafe (Summe der Einzelstrafen); Beschlussentscheidung nach …
Somit kam lediglich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr elf Monaten und einer Woche in Betracht; bei Verfahrenslagen wie der vorliegenden ist es zulässig, die Freiheitsstrafe entgegen § 39 StGB nach Jahren, Monaten und Wochen zu bemessen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03 - m.w.N.).". - BGH, 24.02.2011 - 4 StR 488/10
Aussage gegen Aussage ist ein Grund für eine besondere Glaubwürdigkeitsprüfung …
c) Mit Blick auf die Ausführungen UA 43 bemerkt der Senat, dass ein Härteausgleich nicht veranlasst ist, wenn eine Geldstrafe wegen vollständiger Bezahlung nicht mehr in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 2 StR 328/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 13). - BGH, 28.04.2004 - 2 StR 95/04
Bemessung einer Gesamtstrafe von mehr als einem Jahr
- BGH, 01.06.2021 - 6 StR 195/21
Vornahme eines Härteausgleichs durch den Senat; Herabsenkung des Vorwegvollzugs