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   BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03   

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https://dejure.org/2003,7334
BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03 (https://dejure.org/2003,7334)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2003 - 2 StR 332/03 (https://dejure.org/2003,7334)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 (https://dejure.org/2003,7334)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 286/89

    Verwerfung des Strafausspruchs wegen fehlerhaftem Vorhalten des Begehens einer

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
    Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte.
  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01

    Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord;

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02

    Doppelverwertungsverbot bei sexueller Nötigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
    Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte.
  • BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02

    Urkundenfälschung (unechte Urkunde; schriftliche Lüge; Verwendung von

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03
    Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte.
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Die Tatbegehung als solche darf dem Täter aber nicht zusätzlich angelastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19, Rn. 6 (unzulässiger Vorwurf der Tatvollendung); Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, Rn. 16 (energische Verfolgung des Tatziels); Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 (mehrfache Gelegenheit, die Tat abzubrechen); Fischer, StGB, 67. Aufl., § 46 Rn. 76b mwN).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auch die strafschärfende Erwägung, dass der Angeklagte von der Möglichkeit, von der Begehung der Taten Abstand zu nehmen, keinen Gebrauch gemacht hat, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

    Damit lastet die Schwurgerichtskammer dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB an, dass er die Tat überhaupt vollendet hat und nicht vom Tötungsversuch zurückgetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, mwN).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot,

    Auch die strafschärfende Berücksichtigung der "hochgradigen Selbstverständlichkeit', mit der sich die Angeklagte "auf die Taten eingelassen' hat, stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03 mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung

    Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19; Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20

    Grundsätze der Strafzumessung (gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen

    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • BGH, 06.11.2013 - 1 StR 525/13

    Doppelverwertungsverbot (Strafzumessung beim Versuch: Unterlassen von

    Sie stellen im Ergebnis nur die Feststellung dar, dass der Angeklagte vom Versuch nicht strafbefreiend zurückgetreten ist, was jedoch erst die Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags begründet und daher im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB einer Strafrahmenmilderung nicht entgegenstehen kann (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 2 StR 381/00, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 13, vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03).
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