Rechtsprechung
BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 1 StPO; § 193 GVG; § 31 Satz 2 GVG; § 33 Nr. 5 GVG; § 261 StPO
Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung einer der deutschen Sprache unkundigen Schöffin; Grundsatz der Mündlichkeit; Grundsatz der Unmittelbarkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 2 GVG, § 33 Nr 5 GVG vom 24.07.2010, § 53 Abs 1 Nr 2 GVG, § 184 GVG, § 186 GVG
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Besetzungsfehler der Strafkammer bei Mitwirkung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Schöffen - Wolters Kluwer
Besetzungsrüge wegen mangelnder Deutschkenntnisse eines Schöffen; Erforderlichkeit einer hinreichenden Sprachkompetenz von Schöffen in der deutschen Sprache; Notwendigkeit einer unmittelbaren Verständigung mit den übrigen Verfahrensbeteiligten in der Gerichtssprache ohne ...
- rewis.io
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Besetzungsfehler der Strafkammer bei Mitwirkung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Schöffen
- ra.de
- rewis.io
Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Besetzungsfehler der Strafkammer bei Mitwirkung eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Schöffen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besetzungsrüge wegen mangelnder Deutschkenntnisse eines Schöffen; Erforderlichkeit einer hinreichenden Sprachkompetenz von Schöffen in der deutschen Sprache; Notwendigkeit einer unmittelbaren Verständigung mit den übrigen Verfahrensbeteiligten in der Gerichtssprache ohne ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu verhandelt werden
- beck-blog (Kurzinformation)
Wenn die Schöffin nicht deutsch spricht
- lawblog.de (Kurzinformation)
Richter müssen deutsch verstehen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Deutsch sollte ein Schöffe schon sprechen können
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Gerichtssprache ist deutsch
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Auch Schöffen müssen deutsch sprechen können
- lto.de (Kurzinformation)
Schöffen müssen Deutsch sprechen und verstehen können
- lto.de (Kurzinformation)
Schöffen müssen Deutsch sprechen und verstehen können
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Gerichtssprache Deutsch auch für Schöffen
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Verfahren unter Mitwirkung einer nicht deutsch sprechenden Schöffin muss neu verhandelt werden
- spiegel.de (Pressemeldung)
Schöffen müssen Deutsch sprechen
- haufe.de (Kurzinformation)
Nicht gut Deutsch sprechende Schöffin? Wegen Fehlbesetzung des Gerichts alles zurück auf Start
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Die Schöffin, die nicht Deutsch sprach
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.11.2009 - 113 KLs 1/09
- BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 349
- StV 2011, 526
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53
Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen …
Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Dies folgt aus dem die Hauptverhandlung beherrschenden Grundsatz der Mündlichkeit, der die Fähigkeit voraussetzt, Gesprochenes akustisch wahrzunehmen und sich in dem durch Rede und Gegenrede gekennzeichneten Gang der Hauptverhandlung mündlich zu äußern (vgl. BGHSt 4, 191, 193;… Kuckein in Karlsruher Kommentar 6. Aufl. § 338 Rn. 50;… Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 338 Rn. 10).Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166).
- BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch …
Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Dies erst erlaubt eine unbeeinflusste, sich in freier Rede und Gegenrede entwickelnde Meinungsbildung (BVerfG, Beschl. v. 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 Rn. 15). - BVerfG, 10.03.2004 - 2 BvR 577/01
Benachteiligungsverbot Behinderter (Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für …
Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Das Bundesverfassungsgericht hat die Streichung eines blinden Schöffen von der Schöffenliste unter Hinweis auf den strafprozessualen Unmittelbarkeitsgrundsatz als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen (vgl. BVerfG Beschl. v. 7. November 1989 - 2 BvR 467/89; BVerfG NJW 2004, 2150).
- BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86
Mitwirkung eines blinden Richters
Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166). - BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85
Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Zwar handelt es sich bei § 33 GVG um eine bloße Ordnungsvorschrift; aus einem Verstoß hiergegen ergibt sich nicht schon ohne Weiteres eine gesetzwidrige Besetzung (BGHSt 30, 255, 257; 33, 261, 269). - BGH, 30.03.1995 - 4 StR 33/95
Möglichkeit der Teilnahme von Jurastudenten, die ein Praktikum bei Gericht …
- BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87
Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer
Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Nach ständiger Rechtssprechung kann auch ein blinder Richter nicht an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, da dies gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstößt (BGHSt 4, 191, 193 f.; 34, 236, 238; 35, 164, 166). - BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81
Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …
- BVerfG, 07.11.1989 - 2 BvR 467/89
Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Das Bundesverfassungsgericht hat die Streichung eines blinden Schöffen von der Schöffenliste unter Hinweis auf den strafprozessualen Unmittelbarkeitsgrundsatz als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen (vgl. BVerfG Beschl. v. 7. November 1989 - 2 BvR 467/89; BVerfG NJW 2004, 2150). - LG Bochum, 12.08.2005 - 3221 Haupt 172
Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 2 StR 338/10
Von der Instanzrechtsprechung und Teilen der Literatur wurde vertreten, dass fehlende Sprachkenntnisse die Unfähigkeit eines Schöffen zum Führen dieses Amts begründeten (so LG Bochum NJW 2005, 3227; LG Berlin, Beschl. v. 2. November 2005, Az. 501 Schöff 271/04; LG Bielefeld Beschl. v. 16. März 2006, Az. 3221b E H 68;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 31 Rn. 3;… Eberhard Schmidt Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 31 Rn. 4;… Degener in SK-StPO § 31 GVG Rn. 5). - RG, 07.01.1898 - 4565/97
Kann die Revision darauf gestützt werden, daß ein in Funktion gewesener …
- BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 49/13 B
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Schaden durch unrechtmäßige ärztliche Verordnung - …
Als "bloße Ordnungsvorschriften" werden in der Rechtsprechung Bestimmungen bezeichnet, deren Verletzung keine unmittelbaren rechtlichen Folgen hat (vgl BSG Beschluss vom 8.4.2004 - B 9 SB 9/03 B;… BSG SozR 3-1500 § 155 Nr. 2; BVerwG Beschluss vom 16.10.2012 - 8 B 26/12 - ZOV 2012, 367; BGH Urteil vom 26.1.2011 - 2 StR 338/10 - NStZ-RR 2011, 349; BVerwGE 138, 263; BGHZ 184, 75) .