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   BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18   

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https://dejure.org/2019,22229
BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18 (https://dejure.org/2019,22229)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2019 - 2 StR 338/18 (https://dejure.org/2019,22229)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2019 - 2 StR 338/18 (https://dejure.org/2019,22229)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zur Glaubhaftigkeit der Angaben der Geschädigten bei Umdeutung der geschilderten "Kuschelsituationen" in sexuelle Handlungen (hier: sog. Umdeutungshypothese); Abweichung des mündlichen Gutachtens in der Hauptverhandlung vom schriftlichen Gutachten des ...

  • rewis.io

    Darlegungen in Urteil bei Abweichen des Gerichts von Ausführungen des Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beweiswürdigung zur Glaubhaftigkeit der Angaben der Geschädigten bei Umdeutung der geschilderten "Kuschelsituationen" in sexuelle Handlungen (hier: sog. Umdeutungshypothese); Abweichung des mündlichen Gutachtens in der Hauptverhandlung vom schriftlichen Gutachten des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abweichen vom Sachverständigengutachten muss man begründen…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Aussage der 10jährigen Tochter der Ex-Lebensgefährtin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 691
  • StV 2019, 814
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.09.2017 - 2 StR 101/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Folgen mehrerer Taten)

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass "nicht ausschließbare' (seelische) Folgen der Tat nicht zur Grundlage der Strafzumessung gemacht werden können, es im Übrigen nicht unbedenklich wäre, Folgen der Tat, die sich erst aufgrund des Zusammenwirkens aller Taten ergeben, bereits bei der Strafzumessung hinsichtlich jeder einzelnen Tat zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2017 - 2 StR 101/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18
    Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichen von einem Sachverständigengutachten:

    Auszug aus BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18
    Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (Senat, Beschlüsse vom 10. April 2019 - 2 StR 338/18, juris Rn. 8 mwN; vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, aaO).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Die Beweiswürdigung des angefochtenen Urteils hält - auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 10. April 2019 - 2 StR 338/18, NStZ 2019, 691; BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
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