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   BGH, 25.09.2012 - 2 StR 340/12   

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https://dejure.org/2012,35818
BGH, 25.09.2012 - 2 StR 340/12 (https://dejure.org/2012,35818)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2012 - 2 StR 340/12 (https://dejure.org/2012,35818)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12 (https://dejure.org/2012,35818)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StGB, § 250 StGB
    Raub: Ausnutzen des Andauerns der Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes bei Wegnahmeentschluss bzgl. des Geldes nach Beendigung der Nötigungshandlung (hier: Schläge und Tritte ins Gesicht)

  • rewis.io

    Raub: Ausnutzen des Andauerns der Wirkungen der ohne Wegnahmeabsicht ausgeübten Gewalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249 Abs. 1; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 3a
    Anforderungen an einen Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes bei Wegnahmeentschluss bzgl. des Geldes nach Beendigung der Nötigungshandlung (hier: Schläge und Tritte ins Gesicht)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Drei finale Schritte zum Raub

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Probleme der finalen Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raubtatbestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 45
  • StV 2013, 443
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92 und vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschlüsse vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432, vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508, vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325, vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, 46 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).

    Deshalb genügt der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01, vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508, vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325 und vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45).

  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 108/18

    Finalzusammenhang zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der

    Deshalb genügt der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, für die Annahme eines Raubes nicht (BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45).
  • BGH, 30.09.2015 - 5 StR 367/15

    Begehung der (gefährlichen) Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten

    Nach ständiger Rechtsprechung muss zwischen dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub eine finale Verknüpfung bestehen; die Gewalt muss - zumindest aus Sicht des Täters - das Mittel zur Ermöglichung der Wegnahme sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 1989 - 4 StR 184/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 - Gewalt 3; vom 17. Juli 2002 - 2 StR 225/02, NStZ-RR 2002, 304; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmeabsicht eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes ebenso wenig wie das bloße Ausnutzen der Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 413/18

    Raub (erforderliche Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141; vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92 und vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124 und vom 16. Januar 2003 - 4 StR 422/02, NStZ 2003, 431, 432; Beschlüsse vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325; vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, 46 und vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 298/21

    Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und Wegnahme)

    Der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45).
  • BGH, 26.07.2017 - 5 StR 212/17

    Finalzusammenhang beim Raub (Einsatz des Nötigungsmittels ohne Wegnahmevorsatz;

    Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Raubes ist eine finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und der Wegnahme (BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144 mwN); der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01, vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508, vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325 und vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45).
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 445/21

    Nötigungsmittel beim Raub (Gewalt gegen eine Person; durch List, Schnelligkeit

    Denn nach ständiger Rechtsprechung fehlt es an der erforderlichen finalen Verknüpfung, wenn der Täter die Wirkung (hier hatte sich das Opfer wegen der vorausgegangenen Gewaltanwendung nicht gewehrt) einer ohne Wegnahmevorsatz erfolgten (aber nicht mehr fortgesetzten) Nötigungshandlung nur ausnutzt und aufgrund eines neuen Entschlusses Sachen wegnimmt (vgl. nur BGH, Beschl. v. 16. September 2015 - 5 StR 331/15, NStZ-RR 2015, 372; Beschluss vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45; BeckOKStGB/Wittig, 50. Ed. 1.5.2021, StGB § 249 Rn. 14.1 mwN).
  • BGH, 10.03.2022 - 1 StR 497/21

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Nötigungshandlung und Wegnahme;

    Der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2022 - 3 StR 445/21 Rn. 3; vom 14. Juli 2021 - 6 StR 298/21 Rn. 5 und vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 18.06.2015 - 4 StR 136/15

    Raub (Zeitpunkt des Wegnahmevorsatzes)

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