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   BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13   

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https://dejure.org/2013,31366
BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13 (https://dejure.org/2013,31366)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2013 - 2 StR 342/13 (https://dejure.org/2013,31366)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 2 StR 342/13 (https://dejure.org/2013,31366)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 152b StGB; § 263 Abs. 5 StGB
    Gleichzeitiges Sich-verschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten (Tateinheit; Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Handeln)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 152 Abs 2 StGB, § 263 Abs 5 StGB
    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Betrug: Fehlende Gewerbs- und Bandenmäßigkeit bei tateinheitlicher Begehung

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßige Begehung der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion als Fortsetzung der Begehung der Straftaten durch die Täter

  • rewis.io

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Betrug: Fehlende Gewerbs- und Bandenmäßigkeit bei tateinheitlicher Begehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 152b Abs. 2; StGB § 263 Abs. 5
    Bandenmäßige Begehung der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion als Fortsetzung der Begehung der Straftaten durch die Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen;

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13
    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass das gleichzeitige Sichverschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten in Gebrauchsabsicht und deren anschließender Gebrauch eine Tat der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion bilden (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329).

    Der neue Tatrichter wird in den Blick zu nehmen haben, dass zwar der Betrug in Tateinheit mit dem Gebrauch gefälschter Zahlungskarten mit Garantiefunktion steht (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329), dass aber die jeweiligen Einzelakte des Betruges - ggf. unter Zusammenfassung natürlicher Handlungseinheiten aufgrund engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der Bezahlvorgänge - im Urteilstenor als tateinheitlich begangen zu kennzeichnen sind.

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13
    Jedoch muss sich in einem solchen Fall konkurrenzrechtlich verbundener Taten aus den Feststellungen zumindest ergeben, dass der Täter die Absicht hatte, das betroffene Delikt mehrfach zu begehen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515; BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148).
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Auszug aus BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13
    Jedoch muss sich in einem solchen Fall konkurrenzrechtlich verbundener Taten aus den Feststellungen zumindest ergeben, dass der Täter die Absicht hatte, das betroffene Delikt mehrfach zu begehen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515; BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, NStZ 2010, 148).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Die konkurrenzrechtliche Einordnung der abgeurteilten Handlungen als eine Tat schließt ein gewerbsmäßiges Handeln im Sinne des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht aus, wenn sich die Absicht des Angeklagten - wie hier - auf die fortgesetzte Begehung von Betrugstaten richtete (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 - 2 StR 342/13).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    (a) Die Rechtsprechung nimmt eine tatbestandliche Handlungseinheit bei Delikten mit überschießender Innentendenz an, wenn der weitere Handlungsakt, der nach dem Tatbestand an sich nur beabsichtigt sein muss, verwirklicht wird und dadurch der Straftatbestand desselben Strafgesetzes noch einmal erfüllt wird (vgl. zur Geldfälschung Senat, Urteil vom 3. Juli 2019 - 2 StR 67/19, juris Rn. 8, NStZ-RR 2019, 275, 276 mwN; zum Gebrauchen von gefälschten Zahlungskarten Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 2 StR 342/13, juris Rn. 3 mwN; zur Urkundenfälschung BGH, Beschluss vom 24. April 2018 ? 5 StR 85/18, NStZ 2018, 468 mwN).
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