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   BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09   

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https://dejure.org/2009,8017
BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09 (https://dejure.org/2009,8017)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2009 - 2 StR 344/09 (https://dejure.org/2009,8017)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2009 - 2 StR 344/09 (https://dejure.org/2009,8017)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30 Abs. 2 BtMG
    Konkurrenzen unter den Betäubungsmitteldelikten (Besitz und Einfuhr in nicht geringer Menge)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30 Abs. 2 BtMG
    Konkurrenzen unter den Betäubungsmitteldelikten (Besitz und Einfuhr in nicht geringer Menge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkurrenz des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln gem. § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei gleichzeitigem Handeltreiben mit den eingeführten Mitteln

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel

  • rechtsportal.de

    Konkurrenz des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln gem. § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei gleichzeitigem Handeltreiben mit den eingeführten Mitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 119
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09
    Da der Angeklagte in diesen Fällen auch mit Teilmengen der Betäubungsmittel Handel getrieben hat, steht hierzu § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG in Tateinheit (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09
    Da der Angeklagte jedoch, seinem Tatplan entsprechend, mit Teilmengen der eingeführten Betäubungsmittel Handel getrieben hat und die Einfuhr deshalb ein Teilakt des Handeltreibens ist, steht die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG in Tateinheit mit dem unerlaubten Handeltreiben von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (BGHSt 31, 163).
  • BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08

    Täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09
    Das Landgericht hat übersehen, dass der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (BGH NStZ-RR 2004, 88, 89; NStZ-RR 2009, 121; Senat NStZ-RR 2009, 122).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09
    Das Landgericht hat übersehen, dass der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (BGH NStZ-RR 2004, 88, 89; NStZ-RR 2009, 121; Senat NStZ-RR 2009, 122).
  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 491/08

    Verhältnis unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Auszug aus BGH, 25.11.2009 - 2 StR 344/09
    Das Landgericht hat übersehen, dass der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber der unerlaubten Einfuhr dieser Betäubungsmittel zurücktritt (BGH NStZ-RR 2004, 88, 89; NStZ-RR 2009, 121; Senat NStZ-RR 2009, 122).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge,

    Hinsichtlich der Eigenverbrauchsmenge tritt jedoch der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinter der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 5 StR 628/91, NStZ 1992, 320, 322; Beschluss vom 25. November 2009 ? 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119).
  • BGH, 31.07.2012 - 5 StR 315/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenbegriff (andauernde

    Der Angeklagte hat die Tatbestände der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32) und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG tateinheitlich verwirklicht (vgl. zur Tateinheit BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 534/15

    Zurücktreten des Besitzes einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel hinter

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt - was das Landgericht in seinen schriftlichen Urteilsgründen erkannt hat - der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück gegenüber sonstigen Begehensweisen, die zu Verbrechen erhoben wurden und in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG aufgeführt sind, sowie gegenüber Straftaten, die seit jeher als Verbrechen eingestuft waren oder mit einer höheren Mindeststrafe bedroht sind, wie etwa die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2013 - 1 StR 284/13, juris Rn. 3; vom 25. November 2009 - 2 StR 344/09, NStZ-RR 2010, 119; vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 491/08, juris Rn. 3; vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08, NStZ-RR 2009, 121; Urteile vom 3. April 2008 - 3 StR 60/08, NStZ 2008, 471; vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03, NStZ-RR 2004, 88, 89; vgl. auch Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29a Rn. 196 f.; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30 Rn. 209).
  • LG Duisburg, 11.10.2017 - 31 KLs 29/16
    Die Angeklagte Q hat sich tateinheitlich zur Einfuhr jeweils wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht, indem sie jeweils fünf Gramm des eingeführten Kokains - die Grenze zur nicht geringen Menge war insoweit nicht überschritten - gewinnbringend weiterveräußert hat (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.1982 - 3 StR 384/82 Rz. 7 bis 9 bei juris; Beschl. v. 25.11.2009 - 2 StR 344/09 Rz. 9 bei juris).
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