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   BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15   

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https://dejure.org/2016,7923
BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15 (https://dejure.org/2016,7923)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2016 - 2 StR 346/15 (https://dejure.org/2016,7923)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2016 - 2 StR 346/15 (https://dejure.org/2016,7923)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154a StPO, § 264 StPO, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Täuschung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse vor Abschluss einer Reservierungsvereinbarung gegenüber einem Makler bzgl. eines Grundstückskaufs; Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung der Angeklagten wegen täterschaftlichen versuchten Betrugs; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse vor Abschluss einer Reservierungsvereinbarung gegenüber einem Makler bzgl. eines Grundstückskaufs; Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung der Angeklagten wegen täterschaftlichen versuchten Betrugs; ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 154a; StPO § 354 Abs. 3
    Täuschung über Einkommens- und Vermögensverhältnisse vor Abschluss einer Reservierungsvereinbarung gegenüber einem Makler bzgl. eines Grundstückskaufs; Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung der Angeklagten wegen täterschaftlichen versuchten Betrugs; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäter - und die nur untergeordnete Tätigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.2002 - 3 StR 340/02

    Eigennützigkeit als Voraussetzung für Mittäterschaft beim Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 289, 291 mwN; BGHSt - GS - 50, 252, 266 mwN; BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15
    Ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, ist nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGH NStZ 2006, 454).
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 289, 291 mwN; BGHSt - GS - 50, 252, 266 mwN; BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 289, 291 mwN; BGHSt - GS - 50, 252, 266 mwN; BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

    Auszug aus BGH, 16.03.2016 - 2 StR 346/15
    Dabei deutet eine ganz untergeordnete Tätigkeit schon objektiv darauf hin, dass der Beteiligte nur Gehilfe ist (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39, 56 und 58).
  • LG Detmold, 17.06.2016 - 4 Ks 9/15

    Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen durch eine

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen [st. Rspr., BGH, Urteil vom 16. März 2016 - 2 StR 346/15 m. w. N.].
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