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   BGH, 20.04.2017 - 2 StR 346/16   

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https://dejure.org/2017,23355
BGH, 20.04.2017 - 2 StR 346/16 (https://dejure.org/2017,23355)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2017 - 2 StR 346/16 (https://dejure.org/2017,23355)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 (https://dejure.org/2017,23355)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage"-Situation

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes; Besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände bei "Aussage gegen Aussage"

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage"-Situation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176a; StPO § 261
    Beweiswürdigung zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes; Besonders sorgfältige Gesamtwürdigung aller Umstände bei "Aussage gegen Aussage"

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage"-Situation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 288
  • StV 2018, 195
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 109/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Diese Beweisführung durfte ihm das Landgericht in der hier gegebenen schwierigen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (dazu im Einzelnen etwa BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6; jeweils mit weiteren Nachweisen), bei der es seine Überzeugung vom Tatgeschehen im Wesentlichen allein auf die Vernehmung der Nebenklägerin als der einzigen Belastungszeugin stützen konnte, nicht mittels einer Unterstellung der behaupteten Androhung als wahr in der Hauptverhandlung und nachfolgender Behandlung als "zusammenhanglos' im Urteil abschneiden.
  • BGH, 24.01.2018 - 5 StR 457/17

    Sachlich-rechtlicher Fehler durch unzureichende Berücksichtigung der strengen

    Die Würdigung der Aussage der Nebenklägerin als einziger Belastungszeugin erfüllt die strengen Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen nicht (vgl. zum Maßstab nur BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16; vom 19. Juli 2016 - 5 StR 231/16, NStZ-RR 2016, 382; vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367; vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16, NStZ-RR 2017, 288, und vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 273/17; Miebach in MüKoStPO, § 261 Rn. 230 ff. mwN):.
  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 178/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation)

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben des einzigen Belastungszeugen folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20

    Strafverfahren: Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorsitzenden und den

    Hierbei sind Gewicht und Zusammenspiel der einzelnen Indizien in einer Gesamtschau zu bewerten (BGH, Beschluss vom 20. April 2017, Az.: 2 StR 346/16, BeckRS 2017, 116334 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 124/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Urteilsdarstellungen bei

    In einer solchen Konstellation, in der die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, ob das Gericht den Angaben der einzigen Belastungszeugin folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegung einbezogen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 178/20 Rn. 8; vom 12. Februar 2020 - 1 StR 612/19 Rn. 4; vom 18. März 2020 - 1 StR 67/20 Rn. 7; vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 67/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche umfassende Gesamtbetrachtung bei

    1. Der Schuldspruch hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand, weil die Feststellungen nicht von einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung getragen sind, sich diese vielmehr als lückenhaft erweist (vgl. insoweit zum Prüfungsmaßstab nur BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 3 StR 288/19 Rn. 19 mwN), zumal in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besondere Anforderungen an die Belastbarkeit der Angaben der einzigen Tatzeugin zu stellen sind (dazu im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6).
  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 -, juris Rn. 6; Senat, Urteil vom 10. April 2017 - [5] 161 Ss 173/16 [49/16] -, juris Rn. 29).
  • BGH, 20.11.2019 - 1 StR 375/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen)

    Sie wird auch den besonderen Anforderungen an die Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen nicht gerecht (vgl. dazu im Einzelnen nur BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16 Rn. 6; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 230 ff. mwN).
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