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   BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88   

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BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88 (https://dejure.org/1988,640)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1988 - 2 StR 348/88 (https://dejure.org/1988,640)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 (https://dejure.org/1988,640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem erstrebten Vermögensvorteil und dem Schaden des Opfers - Keine zwingende Anordnung der Sicherungsverwahrung bei fehlenden formellen Voraussetzungen - Anordnung der Sicherungsverwahrung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 918
  • MDR 1988, 980
  • NStZ 1988, 496
  • StV 1988, 529
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand damit im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH NStZ 1985, 261 m.w.N.).

    So kann etwa bei einem Verurteilten, an dem bisher noch keine nennenswerten Strafen vollzogen worden sind, die Erwartung gerechtfertigt sein, er werde sich die Strafverbüßung hinreichend zur Warnung dienen lassen (BGH NStZ 1985, 261).

  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären und daß das Landgericht von der Verhängung von Führungsaufsicht abgesehen hätte, wenn es auch auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (siehe BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17

    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger /

    Der negative Vermögenssaldo muss jedoch in Form eines ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 872/81, wistra 1982, 148; Beschluss vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918 (gegenüber dem - zahlungsunfähigen - Täter nicht erhobene Entgeltforderung für die Gebrauchsüberlassung)).

    Ein solcher Folgeschaden kann lediglich im Rahmen der Strafzumessung "als verschuldete Auswirkung der Tat' (§ 46 Abs. 2 StGB) von Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918).

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß sie eine präventive Warnwirkung auf den Angeklagten haben und damit zu einer Haltungsänderung bei ihm führen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 5, 6 m.w.Nachw.).

    Anders wäre es nur, wenn unter Berücksichtigung der Art der in Frage stehenden Delikte für diesen Zeitpunkt eine positive Prognose gestellt werden könnte (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Zudem fehlt es in Bezug auf den Besitz des Films an der Stoffgleichheit zwischen dem erstrebten Vermögensvorteil des Täters und dem drohenden Schaden der Bußgeldbehörde (vgl. BGHR StGB § 263 Stoffgleichheit 3).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten;

    Diese Erwartung ist im Einzelfall in Bezug auf den Angeklagten und unter Berücksichtung aller Umstände, die seine Gefährlichkeit begründen, zu erörtern und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 - und vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 3 und 6; Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211 jew. mwN).

    Denn unter den hier gegebenen Umständen versteht es sich nicht von selbst, dass - anders als dies bei einem Täter, der erstmals eine langjährige Strafe zu verbüßen hat, der Fall sein kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 und Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 5) - die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe und das fortschreitende Alter eine ausreichende Grundlage für die Erwartung sind, der Angeklagte werde sich nunmehr allein die weitere Strafverbüßung zur Warnung dienen lassen.

  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    Die von der Staatsanwaltschaft angestellten Erwägungen betreffen allenfalls einen vom Betrugstatbestand gerade nicht geschützten Folgeschaden (vgl. zum Folgeschaden BGH, Beschl. v. 20.07.1988 - 2 StR 348/88, StV 1988, 529).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Dabei darf der Tatrichter im Rahmen der Ermessensentscheidung auch die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; BGH, Urteil vom 5. Februar 1985 - 1 StR 833/84, NStZ 1985, 261; BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.
  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

    Die Wirkungen eines mehrjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen - wichtige Kriterien, die bei einer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen gewesen wären (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6; BGH StV 2005, 129) - bezieht es in die gebotene Gesamtwürdigung nicht mit ein, sondern überantwortet dies ausdrücklich allein der für die Nachtragsentscheidungen zuständigen Strafvollstreckungskammer.
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Ein Absehen von dieser Maßregel kann angebracht sein, wenn bei einem Verurteilten, der bisher noch keine oder keine nennenswerten Freiheitsstrafen verbüßt hat, die Erwartung gerechtfertigt ist, er werde sich schon die Strafverbüßung zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH NStZ 1985, 261; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 173).
  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

  • BGH, 09.11.2000 - IX ZR 403/99

    Sittenwidrige Schädigung - Betrug - Vermögensschaden - Stoffgleichheit -

  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

  • BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00

    Mord; Schuldunfähigkeit; Auffällige narzißtische und zwanghafte

  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher

  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

  • BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90

    Grundlagen der Strafbarkeit: Schuldfähigkeit bei Spielsucht

  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89

    Einziehung - Verfall - Geldbeträge - Rauschgift - Vorsatz - Teilnahmeverdacht -

  • BGH, 02.03.1990 - 3 StR 40/90

    Mängel bei der Begründung einer Schuldunfähigkeit - Annahme eines

  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94

    Revision - Staatsanwaltschaft - Sicherungsverwahrung - Begründung -

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92

    Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen

  • BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89

    Geistige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Zurückweisung

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