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BGH, 19.10.2001 - 2 StR 349/01 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 206 a StPO
Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten; Tod des Angeklagten während des Revisionsverfahrens als Verfahrenshindernis
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 19.10.2001 - 2 StR 349/01
Das Verfahren wird eingestellt, weil der Angeklagte am 29. Juli 2001 verstorben ist (vgl. BGHSt 45, 108).
- BGH, 05.04.2016 - 5 StR 525/15
Auslagenerstattung im Sicherungsverfahren gegenüber dem verstorbenen …
Zwar sieht § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO als Ausnahme von der Grundregel des § 467 Abs. 1 StPO die Möglichkeit vor, im Fall eines Beschuldigten, der ohne Bestehen des Verfahrenshindernisses wegen einer Straftat verurteilt würde, von einer Auferlegung seiner notwendigen Auslagen auf die Staatskasse abzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 2009 - 1 StR 358/09, NStZ-RR 2010, 32, und vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 349/01, NStZ-RR 2002, 262).