Rechtsprechung
BGH, 16.03.2007 - 2 StR 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 46a StGB
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Täter-Opfer-Ausgleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Berücksichtigung der Bemühungen eines Täters hinsichtlich eines Täter-Opfer-Ausgleichs in den Urteilsgründen; Übergabe von Entschädigungsleistungen an den Verteidiger vor Verkündung des tatrichterlichen Urteils
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46 a Nr. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a Nr. 1
Schadensausgleich trotz noch nicht bzw. verspäteter Leistung des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 410
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Auszug aus BGH, 16.03.2007 - 2 StR 35/07
Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergeben sich nämlich Umstände, welche es nahe gelegt hätten zu prüfen, ob der Angeklagte eine den Voraussetzungen des § 46 a Nr. 1 StGB genügende Wiedergutmachung zumindest ernsthaft erstrebt hat; auch die Bereitschaft des Geschädigten, diese Bemühungen in einem kommunikativen Prozess (vgl. BGHSt 48, 134 ff.;… Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 46a Rdn. 10 a m.w.N.) als Ausgleich zu akzeptieren, lag hier nach den Feststellungen nicht fern.
- BGH, 24.01.2019 - 1 StR 591/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und …
Die Vorschrift setzt als "Täter-Opfer-Ausgleich' einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet und Ausdruck der "Übernahme von Verantwortung' sein muss (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 1 StR 266/01; Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16, NStZ-RR 2017, 198, 199 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410: Hinterlegung eines Geldbetrages beim Verteidiger; BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1998 - 1 StR 249/98, NStZ-RR 1998, 297 …und vom 28. April 2015 - 3 StR 647/14, juris Rn. 2: kein persönlicher Verzicht des Angeklagten erforderlich). - BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Bewaffnung beim Totschlag)
Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99). - LG München II, 08.04.2019 - 64 Js 31544/14
Untreue
Ein ernsthaftes Erstreben der Schadenswiedergutmachung liegt vor, weil der Angeklagte ... einen Betrag von 25.000 EUR auf dem Anderkonto seiner Verteidiger hinterlegt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des BGH vom 24.01.2019, 1 StR 591/18, und vom 16.03.2007, 2 StR 35/07) und sich die KSK ... mit der Zahlung eines Betrages in dieser Höhe als Schadenswiedergutmachung einverstanden erklärt, ihn also als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert hat.