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   BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93   

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BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93 (https://dejure.org/1993,1631)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1993 - 2 StR 355/93 (https://dejure.org/1993,1631)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1993 - 2 StR 355/93 (https://dejure.org/1993,1631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit sachverständiger Begutachtung - Sicherungsverwahrung

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 95
  • StV 1994, 231
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten gemeinschaftlichen

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 432/71

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen als Verfahrensfehler -

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    Zwar darf von einer Untersuchung des Angeklagten in der Regel nicht allein deshalb Abstand genommen werden, weil der Angeklagte sich weigert, sie zuzulassen und dabei mitzuwirken (BGH NJW 1972, 348 ).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • RG, 11.12.1934 - 1 D 1326/34

    1. Zum Begriff des Gewohnheitsverbrechers. 2. Begründet die Unterlassung der im §

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • RG, 11.06.1934 - 3 D 525/34

    Was ist unter Vernehmung eines Arztes als Sachverständigen im Falle des § 246 a

    Auszug aus BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Schließlich gilt es sicherzustellen, dass der Sachverständige ausreichend Zeit und Gelegenheit erhält, den Untergebrachten zu untersuchen (vgl. BGH, NStZ 1994, S. 95 ) und das Tatsachenmaterial aufzubereiten, auf dessen Grundlage die Prognose erstellt wird.
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn bei verweigerter Untersuchung ihre zwangsweise Vornahme kein verwertbares Ergebnis erbringen kann (vgl. BGH StV 1994, S. 231 f.).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Dabei genügt nach allgemeiner Auffassung bereits die Möglichkeit einer solchen Maßregelanordnung (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 2009 - 4 StR 341/09, wistra 2010, 68; vom 29. September 1993 - 2 StR 355/93, NStZ 1994, 95 jeweils mwN).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.).
  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03

    Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges;

    Aus der Entscheidung BGHR StPO § 246 a Satz 1 Sachverständiger 1, auf die sich der Generalbundesanwalt für seine Auffassung stützt, zumindest beruhe das Urteil im Maßregelausspruch nicht auf dem Verfahrensmangel, ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

    Dieser hat sich lediglich zum Zustand des Angeklagten und zu den Persönlichkeitsmerkmalen zu äußern, die für das Gericht zur Beurteilung des Hanges und der zu stellenden Gefährlichkeitsprognose bedeutsam sind (BGHR StPO § 339 Sachverständiger 1; BGH bei Holtz MDR 1990, 97).
  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Eine Unterbringungsentscheidung ist - wie die Revision zu Recht gerügt hat - rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht es unterläßt, in der Hauptverhandlung einen Sachverständigen über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu vernehmen (vgl. BGHR StPO § 246 a Satz 1 Sachverständiger 1).
  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

    Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Angeklagte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rdz. 24 in juris; BGH StV 1994, S. 231 f.; OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; …
  • BGH, 26.11.2009 - 4 StR 341/09

    Unterbliebene Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der ablehnenden

    Dabei genügt nach allgemeiner Auffassung bereits die Möglichkeit einer solchen Maßregelanordnung (BGH NStZ 1994, 95, 96; Fischer in KK 6. Aufl. § 246 a Rn. 2; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 246 a Rn. 1).
  • BVerfG, 17.05.1994 - 2 BvL 12/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrages

    In einem solchen Fall ist es dem Gericht versagt, allein deshalb, weil mangels Untersuchung des Betroffenen eine bessere Begutachtungsgrundlage nicht zu gewinnen ist, auf die mögliche Hilfe des Sachverständigen frei zu verzichten (vgl. BGH b. Holtz, MDR 1994, 130 f.).
  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung

  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des

  • BGH, 25.03.1994 - 2 StR 102/94

    Antrag auf Vernehmung - Anwesenheit - Sachverständiger - Sachkunde - Ablehnung -

  • BGH, 15.06.1999 - 4 StR 231/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

  • OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09

    Unterbringung zur Beobachtung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens:

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