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   BGH, 31.08.2005 - 2 StR 359/05   

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https://dejure.org/2005,14731
BGH, 31.08.2005 - 2 StR 359/05 (https://dejure.org/2005,14731)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2005 - 2 StR 359/05 (https://dejure.org/2005,14731)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05 (https://dejure.org/2005,14731)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

    Auszug aus BGH, 31.08.2005 - 2 StR 359/05
    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird" (vgl. auch BGH NStZ-RR 1998, 18).
  • OLG Hamm, 17.10.2019 - 1 RVs 66/19

    Revision im Strafverfahren; Anforderungen an eine Revisionsbegründung;

    Der ohne jede weitere Begründung erfolgten Erklärung, dass sich die eingelegte Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch richte, ist für sich genommen keine ordnungsgemäß erhobene Sachrüge zu entnehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2005 - 2 StR 359/05 - Beschluss vom 27.07.2005 - 5 StR 201/05 -, jew. Zit. nach juris).

    Die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, dass auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt das sachliche Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 31.08.2005 - 2 StR 359/05 - m.w.N.; Beschluss vom 27.07.2005 - 5 StR 201/05 - m.w.N., jew. zit. nach juris).

  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09

    Unzulässige Revision

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
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