Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.01.1991

Rechtsprechung
   BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2131
BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1990,2131)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1990 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1990,2131)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1990 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1990,2131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wirksamkeit einer Zustellung von Urkunden - Anfechtung eines Urteils wegen eines Verfahrensverstoßes oder wegen der Verletzung sachlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 37 Abs. 1 S. 1, § 345; ZPO § 212 a
    Wirksamkeit der Urteilszustellung; Datum des Empfangsbekenntnisses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 709
  • MDR 1991, 75
  • NStZ 1991, 49
  • StV 1991, 8
  • AnwBl 1990, 628
  • Rpfleger 1991, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90
    Deshalb liegt keine wirksame Zustellung vor, wenn im Empfangsbekenntnis die vorgeschriebene Angabe des Datums fehlt (für den Zivilprozeß: BGHZ 35, 236, 238).

    4 a St 35/66|OLG Hamm; 19.04.1967; 1 VAs 7/67">NJW 1967, 1976; OLG Karlsruhe MDR 1984, 71 [OLG Karlsruhe 26.08.1983 - 4 Ss 126/83]; für den Zivilprozeß: BGHZ 35, 236; BGH NJW 1974, 1469; 1987, 325).

  • BGH, 04.06.1974 - VI ZB 5/74

    Zustellung von Schriftstücken - Samstag - Erklärung nach außen - Späterer

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90
    4 a St 35/66|OLG Hamm; 19.04.1967; 1 VAs 7/67">NJW 1967, 1976; OLG Karlsruhe MDR 1984, 71 [OLG Karlsruhe 26.08.1983 - 4 Ss 126/83]; für den Zivilprozeß: BGHZ 35, 236; BGH NJW 1974, 1469; 1987, 325).
  • BGH, 12.04.1988 - 4 StR 149/88

    Form der Nachholung einer Revisionsbegründung - Verfristung eines

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90
    Der bloße Antrag, das Urteil aufzuheben, genügt dazu nicht; er ist insbesondere nicht als Erhebung der allgemeinen Sachrüge zu werten (st. Rspr., BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1983 - 4 Ss 126/83
    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90
    4 a St 35/66|OLG Hamm; 19.04.1967; 1 VAs 7/67">NJW 1967, 1976; OLG Karlsruhe MDR 1984, 71 [OLG Karlsruhe 26.08.1983 - 4 Ss 126/83]; für den Zivilprozeß: BGHZ 35, 236; BGH NJW 1974, 1469; 1987, 325).
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 8/86

    Datum - Unrichtigkeit - Empfangsbekenntnis - Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90
    4 a St 35/66|OLG Hamm; 19.04.1967; 1 VAs 7/67">NJW 1967, 1976; OLG Karlsruhe MDR 1984, 71 [OLG Karlsruhe 26.08.1983 - 4 Ss 126/83]; für den Zivilprozeß: BGHZ 35, 236; BGH NJW 1974, 1469; 1987, 325).
  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Zwar ist es für den Zeitpunkt der Zustellung selbst nicht von Bedeutung, wann das Empfangsbekenntnis ausgestellt wird und welches Datum es trägt (BGH, NJW 1974, S. 1469; BGH, NJW 1979, S. 2566 f.; BGH, NStZ 1991, S. 49).

    Dies entspricht auch der in der strafprozessualen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht (vgl. BGH, NStZ 1991, S. 49; OLG Karlsruhe, MDR 1984, S. 71; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1998, S. 110; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Kommentar zur StPO, 44. Aufl. 1999, § 37 Rn. 19; Wendisch in: Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur StPO, 25. Aufl. 1999, § 37 Rn. 24; Maul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 4. Aufl. 1999, § 37 Rn. 8; Paulus in: KMR, § 37 Rn. 7).

  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 29.10.2003 - 2 StR 379/03

    Revisionsbegründungsfrist (wirksame Zustellung; falsche Datumsangabe; Fristbeginn

    Eine wirksame Zustellung des Urteils liegt vor, weil die Angabe eines unrichtigen Datums auf dem Empfangsbekenntnis nicht gegen die gesetzliche Formvorschrift verstößt und damit die Wirksamkeit der Zustellung unberührt lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. September 1990 - 2 StR 359/90).
  • BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92

    Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Ein fehlendes Datum führt deshalb zur Unwirksamkeit der Zustellung (BGHZ 35, 237 [BGH 14.06.1961 - IV ZR 56/61]; BGH, Beschl. v. 12.09.1990 - 2 StR 359/90, AnwBl. 1990, 628; BGH, Urt. v. 07.06.1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125 [BGH 07.06.1990 - III ZR 216/89]).
  • BGH, 14.09.2021 - 5 StR 164/21

    Revisionsbegründungsfrist

    Die für ihre Berechnung maßgebliche Zustellung des Urteils (§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO) ist unabhängig davon wirksam erfolgt, dass auf dem Empfangsbekenntnis des Verteidigers ein unrichtiges Datum angegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 1990 - 2 StR 359/90 - Rdnr. 9 bei juris).
  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96

    Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als

    Ein Antrag nach § 344 Abs. 1 StPO, mit dem der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (BGH NJW 1991, 710 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; BGHR StPO § 344 II 1 Revisionsbegründung 1).
  • OLG Hamburg, 26.02.1992 - 2 Ws 56/92
    Der 2. Strafsenat des BGH (NJW 1991, 709 f) hat allerdings die Frage aufgeworfen, ob es folgerichtig sei, unrichtige Datenangaben in Postzustellungsurkunden anders zu behandeln als in Empfangsbekenntnissen im Sinne des § 212 a ZPO (für die er die Wirksamkeit der Zustellung trotz unrichtiger Datenangabe und die Möglichkeit zu deren Berichtigung anerkannt hat), die Frage jedoch unentschieden gelassen.
  • LAG Nürnberg, 05.05.1992 - 6 TaBV 10/91

    Klage eines Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung der einseitigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 12.03.1998 - 3 Ss 231/98

    Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Zustellung an

    Dies wäre nach einhelliger Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn zugleich auch Freispruch des Angeklagten beantragt worden wäre (vgl. BGH, NJW 1991/709, 710 m.w.N.; OLG Hamm, NJW 1972/2056).
  • OLG Hamm, 20.08.1998 - 3 Ws 324/98

    Wirksamkeit der Zustellung, unrichtiges Zustellungsdatum, unklares

    Soweit dies früher auch von dem erkennenden Oberlandesgericht (vgl. OLG Hamm OLGSt-StPO § 37 Nr. 2, Beschluss vom 23.02.1983) vertreten worden ist, wird an dieser Rechtsauffassung angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage nicht mehr festgehalten (vgl. BGH NJW 1991, 709).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2190
BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1991,2190)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1991 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1991,2190)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - 2 StR 359/90 (https://dejure.org/1991,2190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Niederländischer Angeklagter - Ausländer - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts - Eigenverbrauch - Drogenankauf - Einkauf von Kokain - Vorteile - Mengenrabatt - Eigennützigkeit - Betäubungsmittelumsatz

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 326
  • StV 1992, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90
    Zur Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsfolgen verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück, weil das Verfahren nunmehr nur noch den erwachsenen Beschwerdeführer betrifft (BGHSt 35, 267 ff).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90
    Soweit der Angeklagte, ein niederländischer Staatsangehöriger, in den Niederlanden Kokain zum Eigenverbrauch gekauft hat, handelt es sich um eine im Ausland begangene Tat eines Ausländers, für die das deutsche Strafrecht nicht gilt (BGHSt 34, 1 ff [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Zwar ist bereits entschieden worden, daß das tateinheitliche Zusammentreffen des in § 6 Nr. 3 StGB genannten § 316c StGB (Angriff auf den Luft- und Seeverkehr) mit einem vorsätzlichen Tötungsdelikt für dieses ebensowenig die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (BGH NJW 1991, 3104) begründet, wie das tateinheitliche Zusammentreffen des von § 6 Nr. 5 StGB erfaßten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit dem unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch (BGHSt 34, 1; BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 1 , BGH, Beschl. vom 4 Juli 1995 - 1 StR 286/95) der für sich genommen nicht unter das Weltrechtsprinzip fällt.
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    aa) Bei dem Erwerb dieser Teilmenge durch den Angeklagten O. mit dem Ziel, sie der Mitangeklagten L. ohne Gegenleistung zu überlassen, handelt es sich wegen der serbischen Staatsangehörigkeit des Angeklagten O. um die Auslandstat eines Ausländers, für die das deutsche Strafrecht nicht gilt; denn der Vertrieb von Betäubungsmitteln im Sinne des § 6 Nr. 5 StGB umfasst den Erwerb von Rauschgift im Ausland nur dann, wenn sich dieser als unselbständiger Teilakt eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, also eines eigennützigen Tätigwerdens darstellt (vgl. BGHSt 34, 1; BGH StV 1992, 65, 66 jew. für den Erwerb zum Eigenverbrauch).
  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Der insoweit erstrebte Vorteil erschöpft sich in Umständen, die den eigenen Erwerb betreffen und sich auch nur auf den Umfang des durch das eigene Geschäft beabsichtigten Gewinns auswirken (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 131/12, StV 2013, 154; zur fehlenden Eigennützigkeit, wenn der Vorteil allein in günstigeren Einkaufsbedingungen liegt: BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 64/12, NStZ 2012, 516; siehe auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 2 StR 359/90, StV 1992, 65).
  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 75/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Eigennützigkeit; Gewinnstreben);

    Eigennützig handelt, wer vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht, durch den er materiell oder - bei entsprechender Sachlage - immateriell besser gestellt wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 2, 26, 33, 34).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 335/92

    Tatbeteiligte Zeugen - Belastungszeuge - Abschieben der Schuld - Geständnis -

    Im Falle der Tat zu II 4 der Urteilsgründe wird die rechtliche Wertung, der Angeklagte habe sich dadurch des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) schuldig gemacht, daß er Anfang Oktober 1989 in den Niederlanden den Verkauf von 20 g Kokain vermittelte, deshalb von den Feststellungen nicht getragen, weil sich aus ihnen auch ihrem Zusammenhang nach nicht ergibt, daß der Angeklagte dabei eigennützig handelte und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des Handeltreibens erfüllte (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 15 und 26 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 3 Ss 119/07

    Begriff des Bereitstellens von Geldmitteln

    Auf der Grundlage der vom Tatrichter getroffenen tatsächlichen Feststellungen kommt - wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat - weder eine Bestrafung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 33; BGH StV 1985, 235; StV 1992, 65; Rahlfs in MünchKomm StGB § 29 BtMG Rdnr. 324), noch wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGHSt 40, 208) in Betracht.
  • BGH, 02.10.1992 - 2 StR 466/92

    Anforderungen an ein eigennütziges Handeln im Sinne des § 29 Abs. 1 BtMG

    Den Tatbestand des Handeltreibens erfüllt nur, wer bei seiner auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Tätigkeit eigennützig handelt (BGHSt 31, 145, 147 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 2, 26, 33; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 71).
  • BGH, 10.01.1996 - 3 StR 583/95

    Tatbestandliche Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Die Feststellungen der Strafkammer tragen die Verurteilung der Angeklagten jeweils wegen täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht, weil sich daraus nicht ergibt, daß die Angeklagte bei den drei Taten eigennützig handelte und damit die tatbestandlichen Voraussetzungen des Handeltreibens erfüllte (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 15 und 26).
  • BayObLG, 22.07.2003 - 4St RR 92/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim unerlaubten Handeltreiben,

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Angeklagte über den Erwerb einer größeren Menge lediglich einen besonders günstigen Einkaufspreis auch für das zum Eigenkonsum bestimmte Rauschgift erzielen will und im Übrigen zum Einkaufspreis verkauft (vgl. BGH StV 1985, 235 und StV 1992, 65/66).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht