Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1994 - 2 StR 359/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4451
BGH, 19.10.1994 - 2 StR 359/94 (https://dejure.org/1994,4451)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1994 - 2 StR 359/94 (https://dejure.org/1994,4451)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - 2 StR 359/94 (https://dejure.org/1994,4451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    "Molotow-Cocktails" - Geschlossene Räume - Brandstiftervorsatz - Eventualvorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1993 - 1 StR 532/93

    Anrechnung der in einer Nichterstattung einer Geldleistung liegenden Härte auf

    Auszug aus BGH, 19.10.1994 - 2 StR 359/94
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß fest mit dem Untergrund verbundener Teppichboden ein wesentlicher Gebäudebestandteil sein kann, durch dessen Inbrandsetzen der Tatbestand des § 306 StGB erfüllt werden kann (BGH wistra 1988, 304;Beschl. v. 14. Oktober 1993 - 1 StR 532/93).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, von der Höhe der Wahrscheinlichkeit des Inbrandsetzens des Tatobjekts aufgrund der relevanten objektiven Umstände der Tatbegehung auf das Vorliegen von Brandstiftungsvorsatz zu schließen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 1994 - 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 4 StR 62/10, NStZ-RR 2010, 241; ebenso auch Saarl.OLG, NStZ-RR 2009, 80, 81).
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

    Deshalb drängt es sich nach dem äußeren Tatgeschehen auf, daß der Angeklagte ein Übergreifen des Feuers auf den Fußboden billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Vorsatz 2).

    b) Weiterhin läßt die Beweiswürdigung die erforderliche Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände vermissen, die sowohl für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Einlassung (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 5 und 6 m. w. N.; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 28) als auch für die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 36, 1, 10; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Vorsatz 2) erforderlich ist.

  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19

    Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des

    Bei der Prüfung eines auf die Inbrandsetzung eines Wohngebäudes gerichteten bedingten Vorsatzes sind in die vorzunehmende Gesamtabwägung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände insbesondere die baulichen Gegebenheiten und die sonstige Beschaffenheit des Tatobjekts, die Vorgehensweise des Täters, die aus der konkreten Angriffsweise resultierende Gefährdung des Tatobjekts sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivlage einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 ? 4 StR 110/94, BGHR StGB § 306 Beweiswürdigung 6; Urteil vom 19. Oktober 1994 ? 2 StR 359/94, NStZ 1995, 86; Beschlüsse vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; vom 21. Dezember 2005 ? 4 StR 530/05, NStZ-RR 2006, 100; vom 14. Juli 2009 ? 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151; vgl. auch Urteil vom 4. Februar 2010 ? 4 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 178, 179; Radtke in MK-StGB, 3. Aufl., § 306a Rn. 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht